Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.09.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1893-09-11
- Erscheinungsdatum
- 11.09.1893
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18930911
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189309112
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18930911
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1893
- Monat1893-09
- Tag1893-09-11
- Monat1893-09
- Jahr1893
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
.>4 211, 11. September 1893. Nichtamtlicher Teil. 5221 Abschrift erhalten die Königlichen Provinzial-Schulkollegien zur Kenntnisnahme und Nachachtung. Der Minister der geistlichen rc. Angelegenheiten. Im Aufträge: de la Croix. An die sämtlichen Königlichen Provinzial-Schulkollegien mit Ausnahme von N. 11. II. 1400. 2. Berlin, den 28. Juni 1893. Einverstanden mit den Ausführungen des Berichts vom 19. Juni d. Js., welche durchaus dem Sinne der Nr. 5 u. 8 meiner Rundversügung vom 19. März d. Js. -— 11. II. 657 — (Centrbl. S. 344) entsprechen, ermächtige ich das Königliche Provinzial - Schulkollegium, die Anträge auf Einführung von Büchern an solchen höheren Schulen, an denen die Verfasser als Lehrer angestellt sind, so lange abzuweisen, bis ein Antrag aus Einführung von einer anderen Schule als Beweis der auch anderwärts anerkannten Brauchbarkeit für den Unterricht eingeht. Diese Ermächtigung wird auch auf solche Bücher ausgedehnt, welche voraussichtlich nur von der beantragenden Anstalt ge braucht werden würden, falls sie nicht in dem Verzeichnisse der Schulbücher von 1890 stehen oder in anderen Provinzen nur vereinzelt angewendet werden. An das Königliche Provinzial-Schnlkollegium zu N. Abschrift erhalten die Königlichen Provinzial-Schulkollegien zur Kenntnisnahme und Nachachtung. Der Minister der geistlichen rc. Angelegenheiten. Im Aufträge: de la Croix. An die sämtlichen übrigen Königlichen Provinzial- Schulkollegien. v. II. 1792. 126) Grundsätze, welche bei der Beschaffung neuer Lehrbücher rc. zu beachten sind. Berlin, den 11. Juli 1893. Es ist in neuerer Zeit bei mir wiederholt über die Schwierigkeiten Klage geführt worden, die für die Beschaffung der mit dem Beginn eines Schuljahres erforderlich werdenden neuen Lehrbücher daraus erwachsen sind, daß weder die Schüler und Schülerinnen noch die Buchhändler von den in dieser Be ziehung getroffenen Bestimmungen rechtzeitig Kenntnis erhallen haben. Nicht selten sind diese Mitteilungen nachweislich erst unmittelbar vor oder gar bei dem Beginne des Unterrichts erfolgt, und die unausbleibliche Folge davon waren unnötige Belästigungen der Elter» sowie zum Teil erhebliche Störungen des Unterrichtsbetriebes. Ich veranlasse daher die Königliche Regierung, das König liche Provinzial-Schulkollegium. in geeigneter Welse dafür Sorge zu tragen, daß der — übrigens durchaus aus das zulässig niedrigste Maß zu beschränkende — Wechsel der Lehrbücher so zeitig vorbereitet und bekannt gemacht werde, daß die Buch händler die nötigen Vorräte rechtzeitig bereit zu stelle» im stände sind und ebenso der Ankauf der Bücher für die Schüler und Schülerinnen schon vor Beginn des Unterrichts ersolgen kann Im Zusammenhänge damit mache ich noch daraus aufmerk sam, daß wesentliche Acnderungen in den einnial eingeführte» Büchern bei Veranstaltung neuer Auflagen in ihrer Wirkung ans die Schule der Einführung neuer Lehrbücher fast gleichkommen. Deshalb ist bereits früher angeordnet worden, daß die Einführung veränderter Auflagen denselben Vorschriften unterliegt, wie die Einführung neuer Bücher. Die Königliche Regierung (das König liche Provinzial-Schulkollegium) wolle dies in Zukunft genau beachten. Schließlich bcaustrage ich die Königliche Regierung (das SeLLafter Jahrgang. Königliche Provinzial-Schulkollegium), Ihr (Sein) Augenmerk auch daraus zu richten, daß die ühertriebenen Anforderungen, welche manche Lehrer hinsichtlich der Zahl und der äußeren Aus stattung der anzuschassenden Hefte an die Schüler und Schülerinnen zu stellen pflegen, auf das rechte Maß zurückgeführt werden. Auch in dieser Beziehung ist daraus Bedacht zu nehmen, daß die Eltern zu vermeidbaren Ausgaben nicht genötigt werden. Der Minister der geistlichen rc. Angelegenheiten. Bosse. An die sämtlichen Königlichen Regierungen und die sämtlichen Königlichen Provinzial-Schulkollegien. II. III. X. 849. v II. Die kreisIltzi'itdsk'tAiUi^en äer Vorl-l^-, liest- umi kartitz-Artikel iw 66ut8ed6n Luebbanäsl. Lin Vsrrtzietmisg von über 17 500 Lüobsrn, vsiebs su 6rmÜ88i§t6n ?r6i86u ru btzrisden 8inä, mit H.n§abs von llabrsn, Lormatsn, I11u8tra.- tionen, laksln, L62u§8yu6ll6ll, Laden- und srmä^ißtsn kreiesn nebt RadattdersiebnunA. Lsarboitvt von Lduard Volksnin^. (Veränderungen im dentLeben Lueddandel. ^btlg. III.) 8". 515 8. Leipzig 1893, Lduard Volkenivg. Auf das Verdienstliche dieses Werkes wurde bereits beim Erscheinen der ersten Lieferung im Börsenblatt aufmerksam ge macht*). Nachdem es nun soeben mit der 11. und 12. Lieferung zum Abschluß gelangt ist, gereicht es uns zur angenehmen Pflicht, von neuem auf die Nützlichkeit und Unentbehrlichkeit des Werkes für den Buchhandel hinzuweisen. Eine der ersten kaufmännischen Regeln zur Gewinnung und Erhaltung einer Kundschaft ist be kanntlich, das Publikum nie zu überteuern. Dieser Gefahr aber ist jeder im Buchhandel ausgesetzt, der sich nicht um die massen haften Preisherabsetzungen und die billigsten Bezugsquellen kümmert, wie er sie hier zum bequemen Gebrauch vereinigt findet. Das während des Erscheinens und auch jetzt im Vor wort zugesagte Sachregister würde außerdem eine will kommene Handhabe zu weiterer geschäftlicher Ausnutzung bieten. Wenn leider noch immer die Abneigung des großen Publikums gegen Anlegung von Hausbibliotheken zu beklagen ist, so ist doch glücklicherweise durch das Angebot im Preise ermäßigter Bücher mancher Käufer zu gewinnen. Die Annahme, daß der Anliquar einen verhältnismäßig größeren Gewinn als der Sorti- memsbuchhändler erzielt, wird wohl kaum einem Widerspruch begegnen, aber auch er verschmäht es bekanntlich nicht, viele der hier verzeichnten Preisherabsetzungen in seine Kataloge aufzu- nehmen. ein Beweis für den hierdurch zu erzielenden Nutzen. Jedem Sortimenier aber ist die Möglichkeit geboten in ähn licher oder noch wirksamerer Weise Interessenten auf die in ihr Fach schlagenden Werke dieses Verzeichnisses aufmerksam zu machen. Der Katalog enthält nur für das Publikum geltende Preise, kann alw unbedenklich jedem zur Durchsicht in die Hand gegeben werden. Nur zeitweilig geltende PreiseiMäßigungen sind von der Aufnahme ausgeschlossen geblieben; dagegen verdankt der Heraus geber viele hier verzeichnte, anderweit aber nicht bekannt ge machte Preisermäßigungen direkten Mitteilungen der Verleger. In wie ausgedehntem Maße der Herausgeber durch Versendung von Cirkularen, durch direkte Anfragen und auf sonstigen Wegen um möglichst vollständige Zusammenbringung des Materials be müht gewesen ist, ist schon früher hervorgehoben worden. In einem Nachtrag von 29 Seiten sind während des Erscheinens eingetretene Veränderungen und sonstige Ergänzungen ausgenommen. So ist das Werk bis auf die neueste Zeit fortgeführt. Wiederholt wünschen wir, daß die Mühe des Herausgebers ihm selbst, dem Buchhandel und dem Publikum zum Nutzen ge reichen möge. 8. L. *) Vgl. Börsenblatt 1892. Nr. 227. 700
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder