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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.08.1885
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 03.08.1885
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- Deutsch
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3588 Nichtamtlicher Teil. ^ 177, 8. August. In den Jahresbericht der Handelskammer zu Kassel für 1683 wurde überdies auf Veranlassung von Herrn Fisher eine Bemerkung ausgenommen, in der gesagt wurde, daß von seiten der Staatsanstalten oft ein indirekter Druck auf den Ver leger durch Vermittelung des Autors ausgeübt werde, um außer den Pflichtexemplaren noch extra Gratislieferungen zu erreichen; so wende sich z, B die Breslauer Universitätsbibliothek an die Autoren, welche früher in Breslau studiert haben, um die von ihnen selbst und durch ihren Einfluß auch die von anderen heraus gegebenen Werke umsonst zu erhalten. Bald nach Erscheinen des Berichts ging der Handelskammer ein Ministerialerlaß zu, wonach diese Behauptungen, soweit sie sich auf Breslau bezögen, »der thatsächlichen Begründung entbehren«, da die Breslauer Bibliothek weder ein solches Ansinnen an einzelne Autoren gestellt, noch Gratislieferungen auf dem bczeichneten Wege empfangen habe. Die Handelskammer, aufgefordert, sich darüber zu äußern, welche thatsächlichen Beweise sie für jene Behauptungen zu erbringen vermöge, sandte die ihr von Herrn Fisher gemachten obenerwähnten Mitteilungen ein. Vor kurzem ist nun der Kammer ein Verweis erteilt, weil sie unvorsichtig unbegründete Beschuldigungen auf einseitige An gaben eines Beteiligten hin ohne erschöpfende Prüfung in ihren amtlichen Bericht ausgenommen habe, und sie ist angewiesen, die Mitteilung in ihrem neuen Jahresberichte richtig zu stellen. In dem Ministerialerlasse vom 20. Mai e. wird die Existenz der erwähnten Postkarte anerkannt und als deren Absender Geh. Rath vr. Häser, Mitglied der Breslauer Universitäts-Kommission, bezeichnet. Dann heißt es weiter: »Die darin enthaltene Aufforderung bezweckte, ein Geschenk des Autors an die Universitätsbibliothek herbeizusühren, da sonst von einer Anweisung an die Verlagshandlung nicht die Rede sein konnte. Wenn vr. Wernicke, da er selbst keine Freiexemplare mehr zur Verfügung hatte, die Postkarte an den Verleger mit dem Wunsche sandte, dem darin aus gesprochenen Ersuchen zu willsahren, so lag darin allerdings die An regung zu einer Liberalität, deren etwaige Erfüllung aber nicht als eine Rücksicht aus vr. Häser oder gar auf die Breslauer Universität, sondern lediglich als eine Gefälligkeit gegen den Autor anzusehen gewesen wäre.« Die Antwort des Herrn Carl Fisher auf eine diesbezüg liche Rückfrage der Handelskammer zu Kassel, welche uns ab schriftlich mitgeteilt wurde, lassen wir nachstehend im Wortlaute folgen: An die Handelskammer dahier. Im Besitz Ihrer Zuschrift vom 29. 8. II. Nr. 486 er widere ganz ergebenst, daß ich einer Erklärung, meine Mitteilung im vorjährigen Handelskammerbericht sei falsch, mit allen gesetz lichen Mitteln entgegentreten werde. Das Schreiben des Herrn Ministers ist keine Widerlegung meiner Behauptung; im Gegenteil, bestätigt dieselbe wesentlich. Es ist darin ausgesprochen, daß das Mitglied der Breslauer Universitäts-Bibliotheks-Kommission, Herr Geheimrat Professor vr. Häser an den Autor Herrn vr. Wernicke die Aufforderung gesandt hat, ein Geschenk mit seinem Werk an die Universitäts bibliothek herbeizuführen und die Verlagsbuchhandlung »an zuweisen«, dieses auszuführen. Dabei wird angenommen, daß Herr vr. Wernicke eines seiner Freiexemplare der Bibliothek schenken solle. Diese Annahme kann nur von einer Seite erfolgen, die mit den Verhältnissen des Buchhandels durchaus unbekannt ist, und wird Herr Professor vr. Häser dieselbe persönlich nicht ver treten können. Herr vr. Häser ist selbst Autor, und weiß ganz gut, daß die Freiexemplare eines Werkes sofort nach Erscheinen und zwar bei größeren Werken, wie das Wernickesche, in höchstens 12 Exemplaren an den Autor abgeliefert werden. Herr vr. Häser weiß auch, daß ein Privatdocent im Interesse seines Fortkommens die Exemplare schleunigst an einflußreiche Personen verteilt. — Er kann also als Kenner der Verhältnisse gar nicht angenommen haben, als er A — 1 Jahr nach Erscheinen des 1. Bandes an den Autor schrieb, daß dieser noch verfügbare Exemplare besäße. — Er würde sonst auch wahrlich nicht um Anweisung an den Verleger gebeten haben, da er wohl weiß, daß der Verleger dem Autor seine Freiexemplare nicht aufhcbt. Gleiche Ansicht hat auch der Autor gehabt, denn er stellt mir anheim, dem Ansuchen zu entsprechen. Ich würde trotz des Kommandotons vielleicht dem Wunsche nachgekommen sein, wenn in dem Schreiben des Herrn Professors nicht ausgedrückt wäre, daß ein gleiches Verfahren auch bei früheren Studierenden der Universität Breslau angewandt wurde. Wird dieses systematisch betrieben, so entsteht dem deutschen Buchhandel ein Verlust von Tausenden von Mark, ganz abge sehen davon, daß solche Einzelerscheinungen leicht epidemisch werden können. Ich trete daher nicht nur für mich, sondern zugleich auch für meine Kollegen auf, und habe ich den Handelsbericht dem Wege der Zeitungspresse vorgezogen, in der Absicht, daß ein hohes Ministerium diesem Verfahren ein Ziel setzen möge. Bleibe ich aber selbst allein bei den »Freiexemplaren« stehen, so kann ein solches Verfahren, welches den Absatz einer ganzen Gattung Gewerbtreibender schädigt, nicht unberührt bleiben. Die Freiexemplare sind kein Teil derKaufsumme (des Honorars), sie werden dem Autor gegeben, damit er seine Tausch- und sonstigen Verpflichtungen erfüllen kann, ohne sein eigenes Werk kaufen zu müssen. Es gilt im ganzen Ver kehr zwischen Autor und Verleger als nicht zulässig, daß ersterer durch Verbreitung der Freiexemplare Verkäufe vereitelt; die Verteilung der Freiexemplare hat nur den Charakter, Verpflich tungen zu erfüllen. Ich habe in meinem Bericht gesagt: »So wendet sich z. B. die Breslauer Universitätsbibliothek an die Autoren, welche früher in Breslau studiert haben rc.« Ist Herr Geheime Rat Professor vr. Häser als Mitglied der Breslauer Universitäts-Bibliotheks-Kommission nicht berechtigt, die Bibliothek zu vertreten? Ist nicht der Versuch gemacht worden, das Werk umsonst zu erlangen? Hat Herr Professor Häser seine Befugnisse überschritten, so müßte dies zum Ausdruck gelangen; und ist es in diesem Falle seine Schuld, wenn in meinem Bericht von einer Staatsanstalt die Rede gewesen ist. Hochachtend Kassel, den 3. Juni 1885. (gez.) Carl Fisher, in Firma Theodor Fischer in Kassel u. Berlin. Wie uns mitgeteilt wird, hat sich wegen des empfangenen Verweises die Handelskammer zu Kassel beschwerdeführend an den Reichskanzler gewendet. Deutsche Buchhändler-Akademie. Hrsa. v. Herm. Weiß bach. II. Band, 7. Heft. Inhalt: Die Weidmannsche Buchhandlung und Georg Andreas Reimer. Vortrag. Von G. Krehenberg. — Allerlei aus der Buchführung. II. — Über den gegenwärtigen Stand der heliographischen Verfahren. Von Herm. Schnauß. Mit 2 Abbildgn. — Wieviel muß der Verleger an seinen Unter nehmungen verdienen können? — Deutsche Buchhändler. 5. Joh. Friedr. Hartknoch. Von Jul. Eckardt. (Schluß). — Die ältesten Erfurter Zeitungen. Ein Beitrag zur Geschichte des Zeitungswesens. Von I. Braun.
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