Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.07.1934
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- 1934-07-10
- Erscheinungsdatum
- 10.07.1934
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- Deutsch
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1934
- Monat1934-07
- Tag1934-07-10
- Monat1934-07
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X- 158, 10. Juli 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. b. Dtschn Buchhandel. nehmen hier nur einen ganz untergeordneten Rang ein, denn sie werden in Deutschland wohl vorzugsweise in den Originalsprachen gelesen. Daß die aus dieser zusammensassenden Betrachtung gewonne nen Ergebnisse, deren Veröffentlichung sich leider aus mannigsachen Gründen außerordentlich verzögert hat, in den Hauptzügen auch für das folgende Jahr Geltung behalten, geht aus der großen Übersicht »Der internationale Ubersetzungsmarkt im Jahr 1932» hervor, die L. Schönrock auf Grund der Bibliographien im »Inäex translatlonum« im Börsenblatt 1933, Nr. 144, 152 und 156 gegeben hat. Deutsches Recht in Vergangenheit und Gegenwart. Eine Bücherschau. Dem »Deutschen Recht in Vergangenheit und Gegenwart« galt eine Biicherschau, die in der Göttinger Universitäts-Bibliothek vom 3.—1V. Juni ausgelegt war (vgl. Börsenblatt Nr. 132 vom 9. Juni). Die Ausstellung hatte sich ein dreifaches Ziel gesetzt. Im Vordergrund stand die schöpferisch umgestaltende Gesetzgebung des Dritten Reiches in ihren allumfassen den Ausstrahlungen samt dem sie vorbereitenden und auswertenden Schrifttum. Zugleich aber wurde ein Bild geboten der gesamten deutschen Rechtsgeschichte, ihrer Höhe- und Wendepunkte sowie ihrer Hauptergebnisse. Endlich wurde die deutsche Rechtsgeschichte deutlich gemacht als Glied der germanischen Rechtsgeschichte überhaupt, also die weltgeschichtliche Bedeutung des germanischen Rechts in seinem Einfluß auf ganz Europa zur Darstellung gebracht. Das in diesen Rahmen übersichtlich eingegliederte, in reicher Fülle zur Schau ge stellte Schriftgut führte den Besucher von der urgeschichtlichen Zeit germanisch-deutschen Rechts bis zur jüngsten Gegenwart. Ausge wählte Proben der nordischen Saga-Literatur und antiker Schrift steller leiteten über zu den eigentlich geschichtlichen Zeiten, anhebend mit den germanischen Volks- und Stammesrechten, den I6A68 barba rorum. Im weiteren Verlauf das Lehensrecht und die deutschen Weistümer und Nechtsbücher. Hier in den Vordergrund gerückt — neben handschriftlichen und gedruckten Stücken lehnsrechtlichen In halts — die Handschriften und Ausgaben des Sachsenspiegels und der anderen Rechtsbücher deutscher Stämme; diese eine besondere Zierde der Bibliothek bildenden Bestände zugleich — als Muster stücke mittelalterlicher Buchmalerei und Handschriftenausschmückung — einen bedeutsamen Abschnitt deutscher Buchgeschichte verkörpernd. Als Träger des Nechtsgedankens zum Teil schon der nächsten Periode waren ausgelegt die Stadtrechte von ihren Anfängen bis hin zu den sog. Reformationen, in denen das inzwischen mehr und mehr rezi pierte römische Recht deutlich zum Ausdruck kommt. Die nunmehr weithin an Stelle der zentralen Reichsgewalt getretene Territorial herrschaft der Landesfürsten, die den Führergedanken in der Form des fürstlichen Absolutismus zeigt, war eindrucksvoll vertreten durch die großen Kodifikationen des Preußischen Allgemeinen Landrechts und des Österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches sowie durch entsprechende Sammlungen »allergnädigster« landesfttrstlicher Verordnungen, in denen allen Naturrechtsgeist und deutsches Recht Hand in Hand erscheinen. Der nächste Ausstellungsabschnitt war der Blüte der deutschen Rechtswissenschaft und ihrer historischen Schule im 19. Jahrhundert gewidmet, die Werke der Göttinger Pütter, Hugo und Eichhorn usw. traten hier gebührend hervor. Die Rechtsentwicklung im 19. Jahr hundert auf ihrem Weg zu immer größerer Nechtseinheit war in ihren Hauptetappen (Zollverein, Handelsgesetzbuch, Neichsstrafgesetz- buch, Soziale Gesetzgebung, Bürgerliches Gesetzbuch) zu klarer An schauung gebracht. Das Schrifttum zum Recht des Dritten Reiches beleuchtete den nationalen bzw. völkisch-rassischen sowie den sozialen Gedanken der staatstragendcn Bewegung und gab außerdem ein deutliches Bild von der für dieselbe so charakteristischen legislativen Aktivität, wie sie in der »Akademie für Deutsches Recht« ihr sichtbares Zeichen ge funden hat und mit stürmischem Drang alle Lebens- und Wirkens gebiete erfaßt und neu gestaltet (z. B.: Ländergleichschaltung und Neichsstattlalter, Bauernrecht, Reichskulturkammer usw ). Wie germanisch-deutsches Recht über Volks- und Landesgrenzen hinaus Gesamteuropa befruchtet und beeinflußt hat, zeigte ab schließend eine Sonderabteilung. Aus ihr wurde ersichtlich, daß mittelalterliche und neuere europäische Rechtsgeschichte im wesentlichen germanische Rechtsgeschichte ist. Zu erwähnen bleibt noch eine Ab teilung mit Werken allgemein einführenden Charakters svwie solchen wissenschaftsgeschichtlichen und biographischen Inhalts. Wettbewerbe. Das nachstehende Wochengedicht der »Deutschen All gemeinen Zeitung« zeigt, wie sehr sich die Öffentlich keit mit der Werbeaktion der Neichsschrifttumsstelle »Die 6 Bücher des Monats« befaßt. Wir bringen die treffenden und reizenden Verse hiermit zur Kenntnis unserer Leser: In Zeiten, welche längst verflossen, Gab es gewisse — Volksgenossen, Die glaubten, es sei was zu erben Bei ihren Schönheitswettbewerben. Sie zeigten Schönheitsköniginnen, Von außen schöner als von innen, Den Reingewinn, weil es bequemer, Nahm ungeteilt der Unternehmer. Die Zeiten haben sich gewandelt; Wenn's heut um Wettbewerb sich handelt, Dann dreht er sich um and re Gruppen, Als um bemalte Modepuppen. Naturgemäß muß bei den meisten Man körperlich Besond'res leisten, Doch stärker wird, die Tat beweist es, Jetzt auch der Wettbewerb des Geistes. Da gibt's zum Beispiel eine Helle, Wie man sie nennt: Neichsschrifttumsstelle, Die hat sich etwas ausgedacht, Was nicht ihr selbst nur Freude macht. Sie weiß genau: zum deutschen Wesen Gehört von je die Lust zum Lesen, Nur war sie in den schweren Jahren Zum Teil versiegt, zum Teil verfahren. Die Leselust neu zu erwecken, Will diese Stelle nun bezwecken, Indem sechs Bücher deutscher Prägung Sie stellt dem Leser zur Erwägung. Je sechs besagter Geistesrichtung Aus Zeitgeschehen und aus Dichtung, Sie soll'n zu aller Nutz und Frommen Zum Wettbewerb Zusammenkommen. Denn so ist es gedacht gewesen: Der Leser soll sie nicht nur lesen, Es fordert die Reichtzschrifttumsstelle, Daß er ein knappes Urteil fälle. In kurzen Worten soll er sagen, Wie diese Bücher ihm behagen. Selbst falls er meckert (ausnahmsweise), Winkt ihm ein weit'res Buch zum Preise. Die Buchverleger und die Dichter, Sie harren jetzt schon ihrer Richter, Zumal sich diese Konkurrenz Schon jetzt erklärt in Permanenz. Wenn wir mit früher dies vergleichen, So scheint's mir doch ein gutes Zeichen, Daß statt der schönbemalten Damen Die Bücher jetzt ans Ruder kamen. Denn nicht die äußerliche Pelle Beurteilt die Reichsschrifttumsstelle, Nein, statt der äuß'rcn Wohlgestalt Gilt nur der innere Gehalt. F r a k u n. Eröffnet wurde die Biicherschau mit einer Begrüßungsansprache des Btbliotheksdirektors vr. Becker, der auf die Verbundenheit Niedersachsens mit den großen mittelalterlichen Rechtsschöpfungen und die rechtsgestaltenüe Tradition der Oeorgia ^uAULta hinwies, und anschließend durch einen längeren Vortrag des Bearbeiters der Ausstellung, Bibliotheksrat vr. Fuchs. Von hoher rechtsphilo sophischer und rechtsgeschichtlicher Warte aus erläuterte er ihren Aufbau und Inhalt. Das deutsche Recht wurde hingestellt als die gewissenhafte Antwort, die wir samt unseren Nachkommen in alle 613
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