Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.07.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-07-13
- Erscheinungsdatum
- 13.07.1934
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19340713
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193407133
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19340713
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1934
- Monat1934-07
- Tag1934-07-13
- Monat1934-07
- Jahr1934
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
X- 161, 13. JuU 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. b.Dtschn. Buchhandel. II. Entwurf einer neuen Satzung d-a Börsenvereins der Deutschen Buchhändler Erster Abschnitt. Vom Zweck des Vereins und seinen Mitgliedern 8 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins a) Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig (BDB.), gegründet am 30. April 1825, besitzt Rechtsfähigkeit nach dem sächsischen »Gesetz, die juristischen Personen betref fend«, vom 1ö. Juni 1868. Der Verein hat seinen Sitz in Leipzig. Das Vereinsjahr ist das Kalenderjahr. Die Vereinszeitschrift ist das Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. In ihm veröffentlichen der Vorsteher und die von ihm bevollmächtigten Stellen des Ver eins ihre Bekanntmachungen. b> Als wirtschaftliche Arbeitsgemeinschaft dient der Verein der Förderung des deutschen Buchhandels im In- und Ausland. Als Gemeinschaft des Gesamtbuchhandels ist er Wahrer von Standessitte und Standesordnung, Vertreter und Helfer in allen Berufsfragen. Der Verein arbeitet zum Nutzen des Gesamtbuchhandels. Sein Zweck ist nicht aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet, e) Aufgaben des Vereins sind insbesondere: 1. die Zusammenarbeit mit den buchhändlcrischen Berufs gruppen und Fachverbänden des In- und Auslandes, 2. die Feststellung allgemein gültiger geschäftlicher Bestim mungen im Verkehr der Buchhändler untereinander und mit dem Publikum, 3. die Schaffung und Unterhaltung von Einrichtungen zur Erleichterung des Geschäftsverkehrs, 4. die Förderung der Ausbildung, insbesondere die Erziehung des buchhändlerischen Nachwuchses, 5. Leitung und Unterhaltung der Deutschen Bücherei, der Deutschen Buchhändler-Lehranstalt und der Reichsschule des deutschen Buchhandels, 6. Pflege und Ausbau der sozialen Einrichtungen des Buch handels. 8 2 Bon der Mitgliedschaft I. Über Buchhandel und Buchhändler a) Gegenstände des Buchhandels sind gemäß altem Brauch: alle Werke des Schrifttums, der Tonkunst, der bildenden Kunst und Lichtbildnerei, die durch ein graphisches Verfahren ver vielfältigt sind. b) Buchhändler im Sinne dieser Satzung ist, wer für eigene Rechnung oder als verantwortlicher Leiter von Geschäftsbe trieben gewerbsmäßig Gegenstände des Buchhandels herstellt, verbreitet oder verleiht. II. Ausnahme a) Als Mitglieder können ausgenommen werden: 1. Buchhändler im Reich, 2. Gewerbetreibende, die neben anderen Waren auch Gegen stände des Buchhandels verbreiten oder verleihen, 3. Buchhändler im Gebiet angeschlossener Auslandvereine (813a und o), 4. Buchhändler im übrigen Ausland, d) Zur Aufnahme ist erforderlich: 1. der Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte, 2. eine ausreichende fachliche Vorbildung, 3. die bindende schriftliche Verpflichtung, die in 8 4,2 er wähnten Satzungen, Ordnungen und Verfügungen zu be folgen, und zwar sowohl für denjenigen, der die Aufnahme nachlucht, als auch für den von ihm vertretenen Geschäfts betrieb, 4. der Nachweis handclsgerichtlichcr Eintragung. Er kann *vom Vorsteher im Einzelsall erlassen werden, o) Die Aufnahme vollzieht die vom Vorsteher damit beauftragte Stelle. Die Gründe einer Ablehnung brauchen nicht mitge- tcilt zu Werdens ä) über sämtliche Mitglieder wird eine Stammrolle geführt, in die ihre Namen und Firmen sowie alle eintretenden Ände rungen einzutragcn sind. Es gelten hierfür die in 88 65/66 des sächsischen Gesetzes ausgeführten Bestimmungen. 8 3 Rechte der Mitglieder Jedes Mitglied hat dem Verein gegenüber das Recht: 1. aus gleichen Anteil am Bereinsvermögen, 2. persönlich an den Hauptversammlungen teilzunchmcn oder sich in diesen vertreten zu lassen <8 22 V o), 3. mit seinen Firmen in das alljährlich erscheinende Adreß buch des Deutschen Buchhandels ausgenommen zu werden, 4. alle vom Verein unterhaltenen Einrichtungen zu benutzen, b. das Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel und die sonstigen vom Börsenverein herausgegebcncn Veröffent lichungen unter den hierfür festgesetzten Bedingungen zu beziehen, 6. auf Schutz der von ihm festgesetzten Ladenpreise im Rah men der buchhändlerischen Verkehrs- und Verkaussbe- stimmungen. 8 4 Pflichten der Mitglieder Die Mitglieder haben ihre geschäftlichen Maßnahmen den Forderungen der Standesverbundenheit unterzuordnen. Jedes Mitglied hat dem Verein gegenüber insbesondere fol gende Pflichten: 1. das Eintrittsgeld, den Jahresbeitrag sowie zur Durch führung des Vereinszweckes notwendige Umlagen pünkt lich zu entrichten. 2. für sämtliche Buchhandelsfirmen, denen es angchört, die vom Börsenverein selbst oder von seinen Untergliedcrungen erlassenen, von ihm genehmigten und veröffentlichten Satzungen, Ordnungen und Verfügungen zu befolgen, 3. die von den Verlegern festgesetzten Ladenpreise einzuhalten, soweit nicht ausdrücklich Ausnahmen zugclassen sind, 4. Buchhändlern und Wicderverkäufern, die gegen die Be stimmungen der Verkaufsordnung geflissentlich verstoßen haben, auf Aufforderung des Vorstehers überhaupt nicht oder nur mit beschränktem Rabatt zu liefern oder Liefe rungen zu vermitteln, 5. Neuerscheinungen dem Abnehmer und der Öffentlichkeit nicht früher oder zu niedrigeren Preisen anzubieten, als der vertreibende Buchhandel dazu imstande ist, 6. jedes in seinem Verlage erscheinende neue Werk und jede neue Auslage mit Ausnahme von Musikalien sofort in einem Stück mit den erforderlichen Angaben zur kosten losen Aufnahme in die Bibliographie an die mit ihrer Be arbeitung betraute Stelle zu senden. Diese Stücke sind, so weit sie nicht völlig unveränderte Neuauflagen darstellen, der Deutschen Bücherei des Börfenvereins unberechnet zu überlassen, 7. jede Änderung der Firma sowie der Person der Inhaber, Teilhaber oder verantwortlichen Leiter, ferner Ncugrün- dungcn und Erwerb bestehender Firmen der Geschäfts stelle sofort anzuzeigcn, 8. sich bei Verfehlungen dem Urteil des Bereinsgerichts zu unterwerfen, Sicherheiten und Vertragsstrafen innerhalb der gesetzten Frist zu leisten. 827
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder