VMÄMMmDtlMkll VlMmM Nr. 161 (R. 86). Leipzig, Dienstag den 17. Juli 1934. 161. Jahrgang. Bekanntmachung Die Nationalsozialistische Lriegsopferversorginig hak die deutsche Industrie gebeten, de» Schwerkriegsbeschädigten des Weltkrieges und der nationalen Erhebung als Dank und Anerkennung für die «Opfer, die sie gebracht haben, am „Tag des Soldaten", am j. August d. I. das Buch des Führers „Mein Kampf" mit einer eigenen Widmung zu überreichen. Der Reichsstand der Deutschen Industrie hat diese Anregung dankenswerterweise aufgcgriffen und hat durch ein Rundschreiben seine sämtlichen Fachgruppen und Fachverbände angewiesen, diese Anregung durchzuführen: Es sollen mög lichst alle Schwerkriegsbeschädigte» von ihrem Betrieb am j. August d. I. ein für diesen Zweck mit einer eigenen Wid mung versehenes Exemplar des Werkes erhalten. Ich rufe hiermit den deutschen Sortimentsbuchhandel zum restlosen Einsatz für dieses nationale Werk auf. Es wird nach folgende» Grundsätzen durchgcführt: ?. Auf Grund der eingehenden Bestellung auf die Widmungsausgabe des Werkes Hitler „Mein Kampf" bezieht das Sortiment diese unmittelbar vom Zentralverlag der NSDAP Fr;. Eher Nachf., München, und rechnet auch mir dem Zentralverlag unmittelbar ab. Der Jentralverlag hat die Herstellung der Werke mit Widmungsblatt bereits in Auftrag gegeben. Sie stehen vom Montag, dem rs. Iuli ;gZ4, ab zur Verfügung. r. Sofort nach Erscheinen dieser Bekanntmachung tritt das örtliche Sortiment zusammen und legt einen alle Industriewerke und Firmen des «Ortes und seiner Umgebung erfassenden werbeplan fest. Ieder Sortimenter ist verpflichtet, sich daraufhin sofort mit den ihm zugewiesenen Firmen in Verbindung zu setzen und fcstzustellen, ob bereits Bestellung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder bei zentralen Verbänden erfolgt ist. Im anderen Falle weist er den zuständigen Leiter des Betriebes auf die Verpflichtung zur Bestellung hin und nimmt die Bestellung für seine Firma entgegen. — Ich bitte, das Augenmerk auch auf die kleineren Fabriken und Unternehmungen zu richte», die nicht zum Reichsstand gehöre» oder bis zu denen Mitteilungen über die Aktion noch nicht gedrungen sind. Auch sie beschäftigen im Krieg und im Kampf um das Dritte Reich Verletzte, denen das Werk des Führers mit Widmung zugänglich ge macht werde» muß. s. Für die Lieferung dürfen nur Exemplare mit Widmungsblatt verwendet werden. Diese Widmung hat folgenden Wortlaut: „Als Anerkennung und Dank für die Kämpfer, welche ihre Gesundheit opferten im Großen Kriege und im Ringen um das Dritte Reich, überreichen wir hiermit Herrn das Luch unseres Führers Adolf Hitler". Die Widmung wird »iit Namen des Beschenkten versehen Und von der widmenden Firma unterschrieben. Ich weise nochmals darauf hin, dag die Aktion, um erfolgreich zu sein, schnell und schlagkräftig durchgcführt werden muß. Der Sortimentsbuchhandel hat sich mit alle» Kräften dafür einzusetze»! Leipzig, den !4- Iuli ,g?4 Der Erste Vorsteher V ow i II ck t l (Sonderabzüge dieser Bekanntmachung stehen in beliebiger Zahl bei der Geschäftsstelle des Börsenvereins in Leipzig zur Verfügung). Bekanntmachung der Geschäftsstelle. Detr.: Mitgliedschaft beim Bund Deutscher Kunstverleger und Kunstblatthündler. Auf Grund einer vom Börsenverein mit dem Bund Deutscher Kunstverleger und Kunstblatthündler e. B., Berlin W 3S, Blnmeshof 6, getroffenen Abrede verweisen wir hiermit nochmals besonders auf den bcigesiigtcn Fragebogen. Diejenige» Mitglieder des Börsenvereins, die neben Bnchverlag und Buchsortiment Kunstverlag oder Kunstblatthandel betreiben, müssen den Fragebogen ausfüllen und umgehend an die angegebene Anschrift des Bundes senden. Nach der ersten Durchführungsverordnung zum Reichskulturlammergesetz vom 1. Rov. 1933 ist jede Firma, die Kunstverlag oder Kunstblatthandel betreibt, zur Meldung beim Bund verpflichtet. Wer diese Meldung nicht vollzieht, mutz gewärtigen, datz ihm der Kunstverlag oder Kunstblatthandel untersagt wird. Leipzig, den 18. Juli 1934 vr. Hetz KS7