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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.07.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-07-17
- Erscheinungsdatum
- 17.07.1934
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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164, 17. Juli 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. b. Dtschn Buchhandel. denen Verfassers recht, die jene verhältnismäßig nebensächlichen Stellen trotz des Wunsches des zuständigen Ministers und des Ver legers nicht geändert sehen wollten. Noch mehr als damals (vgl. Börsenblatt 1929 Nr. 242) wird man heute zu dem Ergebnis kommen müssen, daß die Stellungnahme der Gerichte, die dem Autor und seinen Erben so unbedingt recht gaben, mit dem gemeinsamen Inter esse der anderen an dem Buche Beteiligten — Behörde, Schule, Ver leger, Sortimenter — nicht übereinstimmt und daß diese ausglei chenden Gesichtspunkte wichtiger sein sollten als der individualistische Eigensinn des Verfassers (wenn es sich nicht um grundlegende und wesentliche Überzeugungen handelt, die in seinem Buche auszusprechen er allerdings ein Recht hat). Der Sortimenter — und das ist es, was uns als Folgeerschei nung besonders interessiert — hat Schaden von dem Streit zwischen Autor und Verleger. Das Buch verliert seinen Markt. Ob sogleich ein anderes, ebenso gut eingeführtes an die Stelle tritt, bleibt jeweils abzuwarten. Ein anderer Streit erhob sich einmal (vgl. Börsenblatt 1930, Nr. 285) über.die Minderwertigkeit eines Buches, dessen Preis über dies durch außergewöhnliche Korrekturen des Verfassers höher wer ben mußte, als angenommen morden war, und dessen Verfasser außerdem »sich durch einen späteren Zeitungsartikel bei den Buch händlern unbeliebt gemacht und dadurch die Absatzmöglichkeit be einträchtigt hatte«. Hier sieht man die enge Verbindung recht deutlich. Bücher sind keine Heringsware. Imponderabilien wirken erheblich beim Erfolg oder Mißerfolg mit. Der Interessent fühlt recht gut, ob Wert und Preis des Werkes übereinstimmen. Ist dieses Verhältnis durch außergewöhnliche Korrekturen gestört — ein besonders vom Verleger beklagtes Kapitel —, so hat der Sortimenter zugleich den Schaden, der selbst an seine für das Werk in Betracht kommenden Kunden nichts davon verkauft. Wie soll der Verleger mit dem Sortiment zu rechtzeitiger Vor bereitung des Vertriebes zweckdienliche' Abmachungen treffen, wenn er sich nicht auf die Sorgsamkeit der Vertragserfüllung durch den Verfasser verlassen kann? Streitigkeiten, Terminmißachtung, Druck verteuerung machen den Verlag weniger leistungsfähig, sodaß er auch dem Sortiment gegenüber weniger entgegenkommend sein kann. Auch die Kehrseite zeigt die Schicksalsverbundenheit: Hat der Ver leger sich geirrt und sich verkalkuliert, — sei es, daß allzu optimi stische Angaben des Verfassers ihn verleiteten oder daß der Irrtum nur in seiner eigenen Sphäre lag —, so kann auch der Sortimenter das Buch im allgemeinen nicht retten. Aber auch das allgemeine Treueverhältnis zwischen einem Ver fasser und einem Verleger ist eine Erleichterung für den Sortimenter, weil der Verlag dadurch ein bestimmtes Gesicht bekommt. Auch der Verfasser wahrt sein Gesicht, wenn er nicht ohne Not den Verleger wechselt. Dann vermag der Sortimenter jeweils vom Verleger auf das Werk zu schließen. Und seine Kenntnisse werden erleichtert, wenn Werke öines Verfassers verlangt werden, von denen er sogleich weiß, welcher Verlag — oder welche wenigen Verlage — dafür in Betracht kommen. Wir sehen es also mit aller Deutlichkeit: Will der Verleger dem Sortiment gute Bücher liefern, so muß er in engstem Verstehen mit den Verfassern aus deren Ideen und Wissen das zur rechten Zeit auf den Markt kommende, zweckentspre chend und wirtschaftlich gestaltete Buch herausbringcn. Das wird ihm leichter, wenn das Treueverhältnis zum Autor die Unterlage zu dem gemeinsamen Dienst am lesenden Publikum bildet. Mißachtet der Autor diese Gemeinsamkeit, so haben alle Beteiligten nichts Rechtes von dem Buch. Die Erkenntnis solcher Verbundenheit ist nützlich und kann nur zur Hebung des erfolgreichen Schaffens führen. Es gliedert sich also ein in den Sinn und die Aufgaben der Reichskulturkammer, und es ergeben sich so Aussichten gemeinsamer Förderung des Schaffens. vr. Alexander E l st er. Die Aufbewahrung von Kunstblättern. Der Schaden, den unsachgemäße Lagerung von Kunstblättern gelegentlich anrichtet, macht die Frage: wie bewahre ich sie am besten auf? zu einer stets zeitgemäßen für den Sortimenter. Für Bilder kleinen Formats, Graphik, unaufgezogene Photo graphien usw. ist sie leicht gelöst; hierfür ist die Mappe das Ge gebene. Für diejenigen größeren und großen Formats kommt ein Zweifaches in Betracht: die Aufbewahrung zum Zweck der Lage rung und demjenigen der Vorführung. Für den ersteren Zweck gibt es nichts Besseres als Schränke mit Schubfächern, obenauf beschwert und geschützt durch eine starke Pappe. Wenn die Fächer an der 642 Vorderseite noch mit einer rückwärts umlegbaren Klappe versehen sind, so ist eine weitgehende Staubfreiheit gesichert. Die Mappe in größerem Format, horizontal gelagert, ist weniger leicht zu hand haben, weil man den Deckel stets in die Höhe klappen oder umlegen muß. Aber auch die Schubkästen haben den Nachteil, daß man, um ein nicht obenauf liegendes Blatt herauszunehmen, stets die darllber- liegenden hochheben oder gar auf die Seite legen muß — was bei großen Blättern immerhin einiges Gewicht bedeuten kann. Diese Form der Aufbewahrung kommt darum in der Hauptsache für den Kunstverlag in Frage, für den Sortimenter höchstens für sein Ne- servelagcr — wenn es heute derartiges überhaupt noch gibt! Für die andere, wichtigere Bestimmung, die Aufbewahrung zur Vorlage der Kunstblätter, gibt es in der Hauptsache zwei Formen von Vorrichtungen, und jede von ihnen in verschiedenen Abarten. Da ist zunächst der in Deutschland von jeher gern verwendete aufrechtstehende Kastenschrank, der, an die Wand gerückt, wenig Platz einnimmt. Es gibt ihn in den verschiedensten Ausführungen und Holzarten. Er hat eine nach vorn sich öffnende Tür, die in ge schlossenem Zustand oben durch einen, meist verschließbaren Klapp deckel festgehalten wird. Diese Tür bewegt sich in Schienen oder sie ist an Ketten befestigt und läßt sich dadurch in eine schräge Lage bringen, so daß die in dem Kasten aufrechtstehenöen Kunstblätter eins nach dem andern darauf umgelegt werden können. Es empfiehlt sich dabei, die nicht immer auf festen Karton gedruckten Bilder durch Zwischenwände aus starker Pappe oder Sperrholz zu stützen. Um zu vermeiden, daß die ganze Last des Kasteninhalts zwischen die Scheidewände geklemmt und dadurch ein Herausnehmen eines ein zelnen Blattes erschwert wird — weil dabei der Papierrand leicht einreißen kann —, ist es ratsam, auf dem Boden des Kastens einen treppenförmig ansteigenden Untersatz anzubringen, so daß jede durch die Zwischenwände gebildete Schicht von Kunstblättern eine Stufe von wenigen Zentimetern höher zu stehen kommt als die vorher gehende. Als sehr praktisch hat sich auch das Anbringen einer elek trischen Lampe an dem aufklappbaren Deckel des Kastens bewährt. Eine Abart dieses Schaukastens ist der bewegliche, schrägstehende, dessen Füße mit Rollen versehen sind. Diese Form war schon vor vielen Jahren in England vielfach im Gebrauch und von dort hat sie meines Wissens zuerst die Photographische Gesellschaft in ihrem Berliner Sortiment vor etwa 40 Jahren eingefllhrt. Auch dieser Kasten hat die vorerwähnte innere Einrichtung. Er hat den Vorzug, daß er kein stabiles Möbel ist wie der vorhin beschriebene, sondern jederzeit leicht in das richtige Licht gerückt oder ganz beiseitegestellt werden kann*). Ein diesem verwandtes, aber wesentlich billigeres Möbel ist ein Gestell, das auf dem gleichen Prinzip beruht: nur dient hier eine Mappe als Behälter, die hineingestellt und deren Inhalt beim- Vorzeigen ebenso nach vorn übergelegt wird?). ') Der Berliner Tischlermeister Richard Alt, Charlottenburg, Pestalozzistraße 95, hat nach diesem Modell in verschiedenen Ausfüh rungen manches Stück angefertigt und nach auswärts geliefert (Ab bildung ^). Die Preise sind heute: für Blätter bis 68X90 em zum Format 90X120 em, in Kiefernholz, ungeheizt, NM 176.—, in Eichen holz, hell oder dunkel gebeizt, RM 205.—; Verpackung zur Ver sendung nach auswärts NM 28.—. ') Auch dieses ist von demselben Tischlermeister zu beziehen (Abb. 6) und kostet heute für Blätter mittleren Formats (etwa 65X100 em) RM 52.—.
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