Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.07.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-07-17
- Erscheinungsdatum
- 17.07.1934
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19340717
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193407170
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19340717
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1934
- Monat1934-07
- Tag1934-07-17
- Monat1934-07
- Jahr1934
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Xr 184, 17. Juli 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d.Dtschn. Buchhandel. Den Dichtern und Zeichnern von schlichter, und deshalb im Kinderland heimischer Art wird das Museum die ihnen gebührende Beachtung zu verschaffen wissen. Dafür sorgen die umfangreichen Abteilungen der A B C - B ü ch e r, der Anschauungswerke, die Fabel- und Reineke-Fuchs-Schränke, die Struw- welpeterei sin allen dreihundert Nummern), das Material an Kinderliedern, Märchen, Sagen, der geschichtlichen und abenteuerlichen Erzählungen, der Zeitschriften, Kalender, Mal- und Beschäftigungs vorlagen. Von allem wurde die beste Auswahl getroffen, und nichts ist vergessen: Puppentheater, Puppen-Kochbücher, Anstandslehren, Backfischliteratur (in Abschreckungsbeispielen), Gedächtniskunst, Biblische Geschichten, Kaspar Hauser, Bilderbogen und Verwandtes — das sind einige weitere Rubrizierungen, die hier nur beispiels weise genannt werden. Von der mustergültigen Einrichtung dieser Sonderordnungen gibt die bloße Überschrift allerdings keinen Be griff. Sogar die Werbeschriften, die Neklamesachen für die Jugend, das Allervergänglichste, fehlen nicht, und ebensowenig ein großer wissenschaftlicher Handapparat wertvoller Werke wie schwer erhältlicher Aufsätze über das ganze Gebiet einschließlich des Spielzeugs. Auch Autographen und Originale namhafter Dichter und Künstler sind da aus der Früh- und Jetztzeit. Insgesamt wartet ein Bestand von etwa 12 WO Stücken aus fünf Jahrhunderten darauf, sich erstaunten Besuchern des Museums zu zeigen, das sehr aktiv zu werden verspricht. Aktiv, d. h. lebendig, denn eine Sammlung soll die Wesensart ihrer Bestände nicht nur selbst aufs genaueste erkennen, sondern diese Erkenntnis auch auf andere übertragen. Nur dann erfüllt sie einen nutzbringenden Zweck. Was im allgemeinen von der Ge schichte unserer Jugendliteratur bekannt ist, genügt nicht, und ebenso unzureichend werden viele andere Dinge gewürdigt, deren Aus gestaltung unsere Voreltern erfreute, als sie noch klein waren. Des halb ist das illustrierte Kunstgewerbe der Kinderstube ebenfalls in weitestem Maße gesucht und bewahrt worden: nicht nur Spiele, auch Gelegenheitsgraphik verschiedenster Art, die es für die Kleinen so gut gibt wie für die Erwachsenen. Das alles ist mit sicherem, gutem Geschmack, mit so viel Ver ständnis für ungesuchteste deutsche Wertarbeit gewählt, daß es jeden entzücken muß. Durch wechselnde Schaustellungen wird es nun der Jugend und ihren Freunden vorgeführt werden. Auch weiterer Forschung soll es dienen, auf einem Gebiet, das in manchen Strecken erst jetzt aus der Verschollenheit auftaucht. Kein anderes Land hat mit ebensolcher Liebe, mit gleicher Vielseitigkeit, für die Beschäfti gung seiner Kinder gesorgt. Das erhellt aus den Vergleichen, die mit den ebenfalls vorhandenen ausländischen Werken gezogen werden können. Nicht zuletzt sollen wertvolle, vergessene Texte er neuert werden — ein Verlag dazu ist dem Museum angegliedert. Das gute Beispiel früherer Zeiten wird anregend auf den heutigen Stil in Bild und Wort wirken, echte Kunst neben schlechtester, nämlich der Scheinkunst, erkennen lassen. An Hand solcher Beispiele soll jung und alt sich wieder zur Einfachheit zurückfinden, nachdem Verstiegenheiten und Übertreibun gen ihren verderblichen Einfluß allzulange ausüben konnten. Für die Volkskunst unserer Vorfahren soll sich der Blick wieder öffnen, der deutsche Jugendbücherschrank und seine Umgebung müssen weit mehr als bisher in den Vordergrund rücken. Die Jugend wird sehen, wie sie sich selbst eine Bibliothek schafft und in Sauberkeit erhält; im Umgang mit Büchern wird sich Ordnungssinn und Freude am Kleinen entwickeln. So wird das Werk auf vielerlei Wegen zur Stärkung künstlerisch-einfachen Empfindens beitragen und für deutsche Arbeit werben. Im festen Vertrauen darauf bitten wir, unsere gute Absicht nach jeder möglichen Richtung zu unterstützen und dadurch der Reichs jugendführung Dank für ihre großzügige Neuschöpfung abzustatten. Karl Hobrecker. Treuverhültnts beim Duchschaffen. Volksverbundenheit heißt gegenseitige Rücksichtnahme aus An stand. Wir lösen dieses Schlagwort aus der Gefahr einer Erstarrung, wenn wir es berufsstündisch beispielhaft prüfen. Und wir werden bei solcher Prüfung erkennen, wie das Gute Gutes wirkt über den engen Kreis unmittelbarer Beziehung hinaus. Treueverhältnis zwischen Autor und Verleger ist segensreich auch für den Sortimenter. Und umgekehrt: Untreue und Streit zwischen den Vertragspartnern Autor und Verleger ist verderblich zugleich auch für den Sorti menter. Wenn wir dies einmal an einigen — aus der Praxis entnom menen — Beispielen uns näherbringen, werden wir nicht nur die enge Zusammengehörigkeit der mit einander arbeitenden Menschen, sondern insbesondere auch die Schicksalsgemeinschaft des Verlegers mit dem Sortimenter aufs neue erkennen. Das ist in einer Zeit engerer berufsständischer Zusammenfassung besonders beachtenswert. Wer Jahrzehnte lang im Verlegerberuf gestanden und oft dabei unter dem viel berufenen Interessengegensatz zwischen Autor und Verleger gelitten hat, ist unweigerlich zu der Überzeugung gelangt, daß solcher Interessengegensatz zumeist ein großer, auf einseitigem Egoismus beruhender Irrtum ist und daß in Wahrheit beide ihren Beruf dann am besten erfüllen, wenn sie in gegenseitigem Verständ nis gemeinsam dem Buche dienen. Und der Dritte im Bunde ist der Sortimenter. Des Verlegers wesentliche Aufgabe und berufliche Kunst ist es, eine ordnungsmäßige Schöpfung geeigneter Werke zu richtigen Zeitpunkten zu ermöglichen. Die Verfasser haben Ideen, Wissen und Können; daß daraus aber ein wirklich brauchbares, auch für den Sortimenter gangbares Buch werde, das hat aus seiner Fachkenntnis her aus der Verleger zu schaffen. Solchen Zweck muß er beim Ab schluß seiner Verträge mit den Autoren im Auge behalten, und die Vertragstreue ist es, die bezüglich Zeitpunkt der Fertigstellung, Umfang und daher Preis des Buches, Art der Behand lung des Stoffes u. dgl. das wirklich brauchbare Buch ermög licht, während Untreue des Verfassers — öder des Verlegers, wenn er selber seinen Pflichten nicht nachkommt — die Aussichten, ein gangbares Buch dem Sortiment zur rechten Zeit zu bieten, zu schänden werden läßt. Ich versprach einige Beispiele für diese Sätze: Der wiederholt vorgekommene Fall, daß ein Lieferungswerk seinen ursprünglich angesetzten Umfang überwuchert, ist sehr auf schlußreich dafür. Eine kleine Überschreitung, wenn sie sachlich not wendig erscheint (— ganz genaue vorherige Schätzungen werden machmal schwierig sein —) nehmen Verleger und Sortimenter in Kauf, weil auch das Publikum sie in Kauf nimmt. Ubersteigt die Umfangsüberschreitung aber eine gewisse Grenze, so schädigt diese Vertragsuntreue des Autors alle Beteiligten: der Bezieher begehrt auf, der Sortimenter hat die größte Mühe ihn zu beschwichtigen, er verliert leicht den Kunden überhaupt dabei und hat überdies Schwierigkeiten mit dem Verleger, der ja der Hauptleidtragende da bei ist. Keiner — außer etwa dem Autor, wenn er Bogenhonorar vertraglich zugesichert erhalten hatte — hat Freude daran. Genau so liegt es, wenn das für eine bestimmte Zeit, da das Werk aktuell war, vorgesehene Buch durch Unpünktlichkeit des Ver fassers (oder durch Saumseligkeit des Verlegers) nicht rechtzeitig er scheinen kann. Die schönen Absatzaussichten, die den Sortimenter zu Partiebestellungen veranlaßten oder ihm Ausgaben für Propaganda auferlegten, sind dahin; Kommissionsgut bleibt liegen, fest Bestelltes bringt baren Verlust, nur weil das Buch nicht zur rechten Zeit fertig war. Ist der Verleger der Schuldige — freilich der in dieser Hin sicht unvergleichlich seltenere Fall —, so hat er nicht nur skch, son dern auch den Autor und den Sortimenter um die mit Recht er warteten Hoffnungen gebracht. Einem Streit, der bis zum Reichsgericht gegangen ist, lag der Tatbestand zu Grunde, daß ein Schulbuch vergriffen war und der Verfasser die Neubearbeitung nicht lieferte. Der Verleger half sich mit einem Manuldruck, um das Buch nicht fehlen zu lassen. Der eigensinnige Verfasser verbot diesen Manuldruck, weil er Änderungen machen wollte (lieferte sie aber nicht). Das Buch lief Gefahr, die amtliche Einführung als Schulbuch zu verlieren. Die Gerichte gaben damals dem Verfasser recht, was ich schon seinerzeit als einseitige Begünstigung eines rein individualistischen Autorenrechtes und als Verneinung des gemeinsamen Interesses an dem Buche bezeichnete (vgl. Börsenbl. 1929 Nr. 113). Heute, wenn wir die verbundenen Sach- anliegen aller Beteiligten — Verleger, Sortimenter, Schule ein schließlich des Verfassers — noch deutlicher erkennen, werden wir be stimmt dem Verleger, der nur dem Buche zu dienen beabsichtigte, recht geben. Auf ungefähr derselben Linie lag der folgende Fall, der ebenso aufschlußreich für unsere Frage der echten Verbundenheit der Be teiligten am Schicksal eines Buches ist. Auch da handelte es sich um ein Schulbuch und um die Gefahr, daß seine amtliche Empfehlung zurückgezogen würde, weil im Inhalt des Buches gewisse Schreib federn als bevorzugt hingestellt wurden. Das Reichsgericht erkannte schon damals wörtlich dieses an: »Allerdings erschöpfen sich die Be ziehungen eines Verlegers zu den Werken, die er vervielfältigend und verbreitend betreut, durchaus nicht im rein Geschäftlichen. Deshalb kann er sich durch Sachkenntnis, Urteilsfähigkeit und einfühlendes Verständnis dem Werke verbunden und somit berufen fühlen, zu dessen Gunsten mit Änderungen einzugreifen, ein der besonderen Be rufstätigkeit entsprechendes eigenes Persönlichkeitsrecht geltend zu machen.« Trotz dieser den gemeinsamen Dienst am Buche schön erken nenden Worte gab das Reichsgericht dennoch den Erben des verstor- 641
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder