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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.07.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-07-12
- Erscheinungsdatum
- 12.07.1934
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19340712
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193407125
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1934
- Monat1934-07
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X- 160, 1L Juli 1034. Redaktioneller Teil. vörl-nilau s. d. DUchn Bnchhandrl. Kleine Mitteilungen Neuregelung der Einzahlungen auf Lander, und Giro-Konten verschiedener Münder, mit denen Perrechnungsabkommen bestehen. — Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat durch Rundschreiben neue Bestimmungen über Einzahlungen auf Sonder und Giro-Konten verschiedener Länder bekanntgegeben. Danach können Einzahlungen auf die Sonderkonten von Belgien-Luxem- burg, Dänemark, Finnland, Frankreich, Holland, Italien, Norwegen, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechoslowakei schon dann genehmigt werden, wenn in dem gleichen Monat noch keine Zahlungen in effektiven Zahlungsmitteln auf Grund allgemeiner oder einzelner Genehmigun gen nach dem betreffenden Lande geleistet worden sind; jedoch muß in jedem Falle die Firma im Nahmen ihres bisherigen Geschäfts betriebes bereits Waren aus dem betreffenden Lande bezogen haben. Nach Bulgarien, Estland, Griechenland, Iugo - slavien, Lettland, Rumänien und der Türkei dürfen auf Grund allgemeiner Genehmigungen im Monat Juli 1934 nur Zahlungen bis zur Höhe von 50"/o des Grundbetrages geleistet werden. Die Devisenstellen haben entsprechende Anweisungen er halten. Alle Zahlungen nach den genannten Ländern sind nur zulässig, wenn die Waren, für welche Zahlungen geleistet werden sollen, aus dem betreffenden Lande stammen bzw. in diesem Lande eine wesent liche Bearbeitung erfahren haben. Das neue Monatsbild im Werberahmen der Reichsschrifttums stelle bringt diesmal eine dem Charakter des Monats Juli ent sprechende hochsommerliche Aufnahme vom deutschen Meer. Das Lichtbild wurde der Neichsschrifttumsstelle vom Verlag Bruno Schultz aus dessen bekanntem Jahrbuch »Das Deutsche Lichtbild« zur Ver fügung gestellt. Kolonial-Ausstellung der Deutschen Bücherei. — Aus Anlaß des kolonialen Gedenkjahres veranstaltet die Deutsche Bücherei eine Aus stellung des deutschen kolonialen Schrifttums. Die Ausstellung stellt an Hand von Büchern, Broschüren, Zeitschriften, Bildern, Landkarten, handschriftlichen Skizzen und Tagebüchern die großen kolonisatorischen Leistungen des deutschen Volkes in den ehemaligen deutschen Kolonial gebieten dar. Sie wird gemeinsam von der Deutschen Bücherei, dem Museum für Länderkunde und dem Kolonialgeographischen Seminar der Universität Leipzig bestritten und ist von Donnerstag, dem 12., bis Dienstag, den 31. Juli, wochentäglich von 7 bis 23 Uhr geöffnet. Die Besichtigung ist unentgeltlich, auch für Nichtbenutzer der Deut schen Bücherei. Freizeit »Jugend und Buch« auf der Eomburg vom 2.—S. Sep tember. — Wir geben heute den Arbeitsplan der Freizeit bekannt, über die bereits im Börsenblatt vom 5. Juli und in Nr. 6 des »Deut schen Buchhandlungsgehilfen« berichtet wurde: 1. Der Wandel im Verhältnis von Jugend und Buch. (Die Entwicklung der Jugendschriftenfrage und -Kritik.) 2. Die neuen Aufgaben und die Erziehungsmächte. (Die Beziehungen von Partei, HI, Schule und Elternhaus zum Jugendschrifttum.) s) Wie sieht es die Hitlerjugend? b) Wie sieht es die Schule? e) Wie sieht es die Bücherei? ck) Wie sieht es der Buchhandel? 3. Die Grundsätze für die Bewertung des Jugend schrifttums. 4. Was liest die Jugend tatsächlich? (Praktische Erfah rungen aus der HI, aus Schule, Bücherei, Elternhaus und Buch handel.) 5. Aufgaben und Aussichten des Buchhandels. — Die Aufgaben des Jungbuchhandels. Diese Themen werden in Referaten und anschließender Aus sprache behandelt. — Daneben läuft eine Arbeitsgemeinschaft zur Einführung in die verschiedenen Gruppen des Jugendschrifttums mit praktischen Übungen in der Beurteilung von Büchern. 1. Gruppe: Das Kinderbuch. (Gegenüberstellung von Gut und Schlecht.) a) Märchen, Sagen, Volksbücher; d) Die Erzählung (Geschichte und Abenteuer): e) Das Mädchenbuch: ck) Das po litische Buch. 2. Gruppe: Das Jugendbuch. (Gegenüberstellung von Geeignet und Ungeeignet.) 3) Das politische und weltanschauliche Buch; d) Das geschichtliche Buch: e) Die Dichtung; ck) Abenteuer und Reisen. — Eine Liste von Büchern, die jeder Teilnehmer gelesen haben muß, wird noch bekanntgegeben. Leitung der Freizeit: Buchhändler Gerhard Schön felder, Stuttgart, und Büchereidirektor vr. Johannes Beer, Frankfurt a. M. — Es nehmen teil als Beauftragter der Neichs- jugendführung Bannführer Eugen Frieder Bartelmä; als Beauftragter der Neichsleitung des NS-Lehrerbundes, Bayreuth, Lehrer Eduard Röthemund, Bayreuth. Tie Kosten betragen für Unterbringung, Verpflegung und Teilnahme insgesamt RM 21.—. Halbe und ganze Freistellen stehen zur Verfügung. Anträge sind an die mitunterzeichneten Buchhändler- Verbände zu richten. Anreisetag: Sonntag, der 2. September. Ort: das Volkshochschulheim auf der Eomburg bei Schwäbisch Hall. Anmeldungen mit kurzer Angabe des Alters und der bis herigen beruflichen Tätigkeit sind zu richten an den Württembergischen Buchhändler-Verein, Stuttgart, Graf Eberhardbau. — Es empfiehlt sich baldige Anmeldung, da die Zahl der Teilnehmer auf 30 be schränkt wird. Neben dem eigentlichen Arbeitsplan wird durch Gymnastik, ge meinsame Ausflüge in die landschaftlich schöne und kunstgeschichtlich interessante Umgebung, durch Spiel- und Musikabende für Abwechslung und Entspannung gesorgt werden. Als Veran st alter zeichnen: Württembergischer Buchhändler- Verein — Bayerischer Buchhändlerverein — Badisch-Pfälzischer Buchhändler-Verband — Neichsfachgruppe Buchhandel der DA. Berechtigte Abwehr. — Von Herrn Will Vesper, dem Heraus geber der »Neuen Literatur«, geht uns die nachstehende Erklärung mit der Bitte um Abdruck zu: »Ich lese soeben im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel vom 5. Juli die ,Abwehr' des Jung buchhändlers Hans Böhm und erfahre dadurch, daß gleich anderen Zeitungen auch der Eingriff' eine Glosse von mir aus dem Juniheft der,Neuen Literatur' nachgedruckt und leider mit einer törichten und irreführenden Überschrift versehen hat. Gegen diese Überschrift, für die ich aber nichts kann, wendet sich Herr Böhm mit vollem Recht. Sie entspricht auch keineswegs dem Inhalt meiner Glosse, die leider auch anderweitig in falscher Weise ausgelegt und breitgetreten wurde. Ich bin nur für das verantwortlich, was in der ,Neuen Literatur' steht, und allem, was ich dort sage, stimmt Herr Böhm ja durchaus grundsätzlich zu, und mit ihm, wie ich glaube, jeder gute deutsche Buchhändler. Meine Glosse ist in der Hauptsache ge schrieben worden, um dem guten deutschen Buchhandel zu helfen und um den Bahnhofsbuchhandel nach Möglichkeit aus der Gewalt der großen Warenhausfirmen zu befreien und ihn in die Hände der verantwortungsbewußten deutschen Buchhändler zu führen, wohin er gehört. Will Vesper.« Verbotene Druckschriften. — Auf Grund des § 7 der Verordnung vom 4. Februar 1933 werden für das Gebiet des Landes Preußen beschlagnahmt und eingezogen: »^IIo Paris« Nr. 11 vom April 1934; »Paris dkaxarine« Nr. 32 vom April 1934; »Zeitschau«, Monats schrift für Ki.ctur, Wirtschaft und Politik, Heft 3, Juni 1934, Wien. (Deutsches Kriminalpolizeiblatt Nr. 1895 vom 6. Juli 1934.) Auf Grund der Verordnung vom 28. Februar 1933 wurde die Verbreitung der nachstehend genannten ausländischen Druckschriften im Inland verboten: Auf die Dauer von 14 Tagen: »I/^elion pranraiss« (Paris): »Der Bund« (Schweiz), »Lveninx 8t3nckarck« (London); »pupta« (Bukarest); »Neue Freie Presse« (Wien); »b.s ljuotickien« (Paris); bis auf weiteres: »Bauern-Zeitung« (Wien); »Österreichische Wehrzeitung« (Wien). Auf Grund des § 7 der Verordnung vom 4. Februar 1933 wird das Heft 4 der Astrologischen Weltbücherei: »Was bringt das Jahr 1934?«, Herausgeber: Otto Straßer, Prag, für das Gebiet des Landes Preußen beschlagnahmt und eingezogen. (Deutsches Kriminalpolizeiblatt Nr. 1897 und 1898 vom 9. und 10. Juli 1934.) 'kersonalnacüriclrten. Ehrenzeichen der NSDAP. — Herr Theodor Herbert Fritsch jun, Mitglied des Präsidialrates der Reichsschrifttums kammer und stellvertretender Vorsteher des Geschäftsführenden Vor standes des Börsenvereins, erhielt als einer der ältesten Kämpfer der nationalsozialistischen Bewegung das goldene Ehrenzeichen der NSDAP. Deutschen Buchhändler z » L pzi Anschrift der SchiiMcitnnn und Erpedlt^lm: Lettin 6 - !^>* t sw e^ Vs.^Poftschliekiach *27t/73^ — Druck: Ernst Hedrich Nachs Leip-ia E I. Hospltalstrabe II»—I». — DA: 6tv0/VI 624
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