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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.07.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-07-14
- Erscheinungsdatum
- 14.07.1934
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1934
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MMMMMDtMMl VMumükl Nr. 182 (R. 88). Leipzig, Sonnabend den 14. Juli 1934. 181. Jahrgang. Rälaptümeller TA Mitteilungen der Geschäftsstelle. Betr.: VIII. Internationaler Philosophcn-Kongretz in Prag vom 2. bis 7. September IS34. Der Internationale Philosophen-Kongreß, der aller vier Jahre abgehalten wird und zuletzt 1930 in Oxford tagte, wird vom 2. bis 7. September 1934 in Prag stattfinden. Alle Kulturstaaten sind an ihm beteiligt. Auch Deutschland hat eine offizielle Einladung durch den Präsidenten des diesjährigen Kongresses, Ilniversitätsprosessor E. Radl, erhalten. Hervorragende deutsche Gelehrte haben Refe rate übernommen. Aus Anlaß dieses Kongresses findet eine Ausstellung aller philosophischen Werke statt, welche seit Beginn des Jahres 1929 erschienen sind. Diese Buchausstellung (einschließlich Zeitschriften) ist nach Staaten geordnet, sodaß sie ein Bild der philosophischen Arbeit jedes Landes vermittelt. Da zu diesem Kongresse zahlreiche Teilnehmer aus der ganzen Welt erscheinen werden, bietet diese Buchausstellung eine einzig artige Gelegenheit zur Förderung des philosophischen Schrifttums. Platzmiete wird nicht erhoben. Hingegen geht die Zusendung so wie die Rücksendung zu Lasten des Ausstellers. Das gesamte Aus stellungsgut soll in Leipzig bei der Firma Koehler s- Bolckmar ge sammelt werden und als Sammelscndung an die Buchhandlung Andrö, Prag, abgehen, die die Einfuhrbewilligung der tschechischen Regierung für das Ausstellungsgut besitzt. Die Bücher werden auch über Leipzig zurückgesandt und durch Koehler L Bolckmar den einzelnen Verlegern wieder zugestellt. Die für Hin- und Rück sendung entstehenden Unkosten werden von Koehler L Bolckmar auf die verschiedenen Verleger dem Gewichte des Ausstellungsgutes entsprechend aufgeteilt. Die Sendung muß spätestens acht Tage vor Beginn der Aus stellung der Kongreßleitung zur Verfügung stehen. Um rechtzeitig einen Überblick über den benötigten Ausstel lungsraum zu erhalten, ist nötig, bis spätestens 20. Juli 1934 Herrn Arthur Heller (K. Andrs'sche Buchhandlung), Prag I.,-Havlrskö ul., der Mitglied des vorbereitenden Ausschusses des Kongresses und Ausstellungsleiter ist, Verzeichnisse aller auszu stellenden Werke möglichst mit Gewichtsangabe zu übersenden. Die Verzeichnisse sind in doppelter Anzahl an Herrn Heller zu schicken. Zwei Umstände begrenzen das zur Ausstellung gelangende Material: 1. Inhalt der Werke, 2. der zur Verfügung stehende Raum. Damit nicht Werke eingesandt werden, die dem Rahmen der Ausstellung nicht entsprechen, wird nachstehend erläutert, was der vorbereitende Ausschuß der Kongreßleitung unter »philosophischem Schrifttum« versteht: a> Schriften mit Themen, die als »Philosophie« an den Hoch schulen vorgetragen werben, z. B. Metaphysik, Noetik, Grundlagen der Ethik, Ästhetik, Naturphilosophie, Religionsphilosophie, Philosophie der Kunst usw. t>) Grundsätzliche Untersuchungen auf allen Gebieten der geisti gen Tätigkeit der Menschheit, z. B. Schristen über die Grundlagen der Medizin, über die Wichtigkeit der Technik für das Kulturleben, über die Methoden der Soziologie, von der Sendung der Wissen schaft im öffentlichen Leben, Beziehungen zwischen Politik und Religion u. ä.; dies soweit diese Abhandlungen grundsätzlicher Art sind und nicht nur wissenschaftliche Dokumente für Irgendeinen ver einzelten Vorfall. c> Beispielsweise gehört nicht in bas Gebiet der Philosophie eine wenn auch noch so gründliche Abhandlung über das Pflanzen system, hingegen gehören hierher Betrachtungen über die Bedeutung, der Einteilung der Organismen; es gehört nicht hierher eine Analyse von Goethes Kaust, hingegen gehören hierher Abhandlungen über das Faustische Problem in der europäischen Kultur; es gehören nicht hierher politische Manifeste, hingegen gehören hierher deren prin zipielle Begründungen; nicht hierher gehören Schriften über Okkultis mus und popularisierende Schriften. In der Auslegung der Grenze des Begriffs »Philosophie« wird der vorbereitende Ausschuß nicht engherzig sein. In Zwei felsfällen kann der Verlag die Meinung des vorbereitenden Aus schusses einholen. Anfragen hierüber wie anderer Art sind an Herrn Heller zur Weiterleitung zu richten, und zwar spätestens innerhalb der nächsten vierzehn Tage. Die Kongreßsprache ist deutsch, englisch, französisch und italie nisch. Es liegt im Interesse der Ausstellung, gebundene Stücks zu senden und solche Bücher, die nicht in einer der Kongreßsprachen abgefatzt sind, auf dem Einbande mit einem Hinweis in einer der Kongreßsprachen zu versehen. Betr.: Zollbefreiung von Büchern mit seidenen oder kunstseidenen »Kapitälchen« bei der Einfuhr in England. Die Deutsche Botschaft in London hat auf Veranlassung des Börsenvereins bereits vor einiger Zeit beim Foreign Office an geregt, bei Gelegenheit der Neuordnung der englischen Seidenzölle eine Änderung des gegenwärtigen Zustandes in Betracht zu ziehen, wonach Bücher, deren Einband mit einem sogenannten Kapitälchen versehen ist, einer Verzollung wegen der darin enthaltenen Seiden teile unterworfen werden. Dieser Anregung ist bei der Neufest setzung der Seidenzölle nunmehr tatsächlich Rechnung getragen worden. In der entsprechenden Verordnung (Silk Duties No. 1 Order 1934, Artikel 1, Abs. 6) ist bestimmt, daß mit dem Inkraft treten dieser Verordnung (2. Juli) kein Zoll mehr auf Grund der Seidenzollverordnungen auf Bücher erhoben wird, deren einziger Seiden- oder Kunstseidenbestandteil in dem sogenannten Kapitäl chen oder in einem beigcfügten Lesezeichen besteht. Mitteilung der Beobachtungsstelle für den Neisebuchhandel. Um Unklarheiten zu vermeiden, welche Werke der Beobach tungsstelle auf Grund der Durchführungsbestimmungen zur An ordnung des Präsidenten der Reichsschrifttumskammer vom 15. April 1934 (vgl. Börsenblatt Nr. 136) zu melden sind, weise ich darauf hin, daß alle die Werke meldepflichtig sind, die im deut schen Buchhandel erschienen sind und durch Reisende un mittelbar an das Publikum vertrieben werden. Hierbei ist es gleichgültig, ob es sich um rein wissenschaftliche oder unter haltende oder belehrende Werke handelt und ob diese auch durch den Sortimentsbuchhandel zu beziehen sind. Alle Werke, für die der Verleger Reisemuster anfertigt, sind demnach ohne weiteres meldepslichtig, darüber hinaus auch die, die er dem Reisebuchhandel mit erhöhtem Rabatt zum direkten Vertrieb durch Reisende an das Publikum liefert. Für Werke, die nur gelegentlich von Reisebuch händlern zum normalen Buchhändlerrabatt bezogen werden, schei det die Anmeldepflicht aus. Die Beobachtungsstelle kann nur dann ihre Aufgabe, für ein verantwortungsbewußtes und sauberes Arbeiten in den Reihen der Reisebuchhändler und -Verleger Sorge zu tragen, erfüllen, wenn sie die Tätigkeit des Reisebuchhandels lückenlos übersieht und grundsätzlich von allen Werken, die Reisende unmittelbar dem Publikum zum Kauf anbieten, Kenntnis hat. Die benötigten Meldekarten sind bei der Geschäftsstelle Leipzig C l, Täubchenweg 17, anzusordern. Berlin, den 11. Juli 1934. vr. Hasper. 633
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