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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.07.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-07-05
- Erscheinungsdatum
- 05.07.1934
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- Deutsch
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wissen doch vom Prüfling zunächst mir seinen Namen, sonst nichts; dann erhält er seine schriftliche Arbeit (und diese auch schon möglichst ans Grund der Angaben des Lehrherrn); ivie wichtig aber ist erst der Bericht des Chefs für uns Prüfer bei der mündlichen Prüfung, da erklärt sich mancher Versager, manche Unbeholfcnheit, manches eigenartige Benehmen. Also bitte das nächste Mal noch mehr aus führliche »Steckbriefe«. Ich kann meinen Bericht über die diesjährige Gehilfenprüfnng nicht schließen, ohne mit Dank meiner beiden Beisitzer zu denken, Herrn Hans Koster (Langewiesche-Königstein) und Herrn Karl Peterknecht (Carolns-Buchhandlnng-Frankfurt) als Vertreter der Angestelltenschaft, die mich als Vorsitzenden der Prüfungskommission sowohl bei den umfangreichen Vorarbeiten als auch bei der Durch führung der Prüfung niemals im Stiche gelassen haben. vr. Walter Hn ch, Gießen. Pommern. Der Verband der Buchhändler Pommerns hat seine erste Ge- hilfenpriifnng am Sonntag, dem 18. Mürz in Stettin durchgefiihrt. Die Prüfungskommission war so zusammengesetzt, daß in ihr je ein Kollege des wissenschaftlichen, des Großstadt- und des Kleinstadt- bnchhandels vertreten war, und zwar prüften die Herren Klein- Greifswald, Lnther-Pyritz als Mitglieder des Börscnvereins und Herr Gustav Schnitze i. H. Saunier, Stettin, als Vertreter der Ge hilfenschaft. Der Aufforderung zur Teilnahme an der Prüfung folgten acht Lehrlinge aus dem Sortimentsbuchhandel (zwei männliche und sechs weibliche). Drei Wochen vor dem Prüsimgstermin wurde ihnen ein Thema für die schriftliche Arbeit zugesandt, die innerhalb von acht Tagen einzusenden war. Alle acht Arbeiten bewiesen viel Eifer und zeigten ausreichende bis sehr gute Kenntnisse in dem betreffenden Gebiet, sodaß alle Lehrlinge zur mündlichen Prüfung zngelassen werden konnten. Für die mündliche Prüfung hatte die Firma Saunier in Stettin ihre schönen übersichtlichen Räume zur Verfügung gestellt. Der Prüfung wohnte nur der Vorsitzende des Verbandes der Buchhändler- Pommerns, Herr Schmnrr bei. Von einer Einladung von Vertretern der Handelskammer oder Schulbehörden wurde abgesehen, da die Prüfung zum ersten Male durchgefiihrt wurde unb weder Prüfer noch Prüflinge durch Persönlichkeiten, die die Eigenart des Buch handels nicht kennen, hemmend beeinflußt werden sollten. Der Vorsitzende der Prüfungskommission Herr Klein-Greifs wald wies in einer kurzen Ansprache die Prüflinge noch einmal ans Sinn und Zweck der Prüfung hin und schaffte das nötige Vertrauen zwischen Prüfenden und Prüfling. Die mündliche Prüfung war von der Kommission in vier Vorgänge eingeteilt, und zwar 1. Prak tische Bearbeitung eines Posteingangs, 2. Verkanfsgespräche im Laden, 3. Besprechung der schriftlichen Arbeit, 4. Direkte Befragung ans folgenden Gebieten: n) Berufskunde falle buchhändlerischen Ar beiten), d) Allgemeine Bildung (u. a. Bibliotheks- und Schulformen, Gesetz der nationalen Arbeit, nationale Gedenktage usw.), e) Kauf männisches Wissen (Buchhaltung, Zahlungsverkehr, soziales Wissen nsw.), cl) Literatnrkenntnisse. Bei der kleinen Zahl von vier Prüflingen in jeder Gruppe konnten die einzelnen Gebiete schnell und ergiebig behandelt werden, so daß bei jeder Gruppe in etwa 2^. Stunden die Kommission sich ein ausreichendes Bild über die Fähigkeiten der einzelnen Prüflinge machen konnte. Die Leistungen waren im Durchschnitt gut, so daß alle acht Prüflinge bestanden. Wohl bei allen merkte man, daß der »Uhlig« der letzte Schliff gewesen war. Die Tatsache, daß manche Lehrlinge ans kleineren Orten kommen, in denen der Buchhandel nur ein Teilgebiet der Firma ist und manches grundlegende Gebiet praktisch nicht oder sehr selten vorkommt, sollte die Lehrherren ver anlassen, ihren Lehrlingen ein gutes Lehrbuch immer wieder in die Hand zu geben und es an Anweisungen nicht fehlen zu lassen. Für den Verband aber ist es wichtig, in Zukunft für alle Lehrlinge im letzten Lehrjahr eine etwa achttägige Freizeit einzurichten, in der sie durch Vorträge und praktische Arbeiten neue Anregungen finden und sich für Beruf und Prüfung vorbereiten können. W. Klein. Kleine Mitteilungen Betr. Sonderdrucke. Von der im Börsenblatt Nr. 144 vom 23. Juni «('gedruckten Bekanntmachung: »3. Anordnung über Fragen des Vertriebes und der Bezieherwerbung vom 23. Januar 1934 zur Befriedung der wirtschaftlichen Verhält nisse im Deutschen Zeitnngswesen« sind Sonderdrucke vorrätig, die zum Preise von 4 Pf. für das Stück abgegeben werden. Von der Bekanntmachung der ReichöschrifttnmSkammer im Bör senblatt Nr. 126 vom 2. Juni: »Anordnung über Frage» der B u ch v e r b r e i t u n g durch B n ch v c r t r e t e r« sind Sonderdrucke znm Preise von NM 1.90 für 100 Stück erhältlich. Bestellungen sind an die Expedition des Börsenblattes zu richten. Reichstagung der NL-Kulturgcmciudc in Eisenach. Pom 4.-7. Juli 1934 veranstaltet die NS-Knltnrgemeinde (Deutsche Bühne und Kampsbund für deutsche Kultur) in Eisenach ihre Reichstagung. Am 4. Juli findet eine große Kundgebung statt, ans der Ncichö- leiter Alfred Rosenberg spricht, ebenso der Leiter der NL- Kultnrgemeinde 1)r. S t a n g. Am 7. Fnli wird Reichsjngendfiihrer Baldur von Schi rach sprechen. Konzerte und Festanfführnn- gen umrahmen diese wichtigsten Vorträge der Tagung. Verbreitung von Sammelbestcllisten in den Diensträulucu. Im Amtsblatt des Neichspostministerinms vom 29. Juni ist folgende Mitteilung des Herrn Neichsministers des Innern veröffentlicht: »In letzter Zeit werden den Behörden in steigendem Maße Bestell listen auf Bücher, Druckwerke, Wandkarten n. dgl. mit der Bitte über sandt, sie zur Erzielung einer Sammelbestellung bei den Beamten und Angestellten in Umlauf zu setzen. Ich empfehle, derartige Ge suche ausnahmslos abzulehnen. Abgesehen davon, daß durch eine Häufung des Umlaufs von Bestelltsten der Geschäftsverkehr unnötig belastet wird, sprechen auch Erwägungen beamtenpolitischer Natur dagegen, Sammelbestellungen in den Dienstränmen der Behörden um laufen zu lassen. Zur Vermeidung von Berufungen ist hiervon auch dann nicht abzugehen, wenn es sich um Angebote handelt, die im vaterländischen, wohltätigen oder gemeinnützigen Fntcresse an sich er wünscht sind. Sollte im Einzelfall ein Hinweis der Angehörigen der Behörden auf ein Bücherangebot oder ein sonstiges Werbeschreiben angezeigt erscheinen, so geschieht dies zweckmäßig durch Auslegen des Eingangsschreibens in den Speiscräumen, Kantinen nsw., oder durch Anbringen an den Bekanntmachnngstafeln der Behörden. Es kann dann den einzelnen überlassen bleiben, ihre Bestellungen un mittelbar an die Firmen zu richten«. Verwendung des Zeichens der Olympischen Spiele bei der Wirt- schaftswerbuug. — Ter Werberat der deutschen Wirtschaft hat am 28. Juni 1934 folgendes bestimmt: Das Zeichen der Olympischen Spiele (fünf ineinandergreifende Ringe, vom Beschauer ans von links nach rechts in den Farben Blau, Gelb, Schwarz, Grün und Not) darf zur Wirtschaftswerbung mehrfarbig oder einfarbig nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des Propaganda- ansschusses für die XI. Olympischen Spiele, Berlin W 9, Paß straße 9, oder einer von diesem bestimmten Stelle verwendet werden. Das gilt auch für Personen oder Gesellschaften, denen die Verweil dnng dieses Zeichens in mehrfarbiger oder einfarbiger Ausführung geschützt ist. Gegenstände, die vor Veröffentlichung dieser Bestim mung znm Zwecke der WirtschaftSwerbnng mit dem Zeichen der Olympischen Spiele versehen worden sind, können noch ohne die er forderliche Einwilligung bis znm 31. Dezember 1934 zur Wirtschafts werbung verwendet, insbesondere in Verkehr gebracht werden. Besteuerung der mit oder in der Türkei arbeitenden ausländischen Firmen. — Ausländische Unternehmungen sind in der Türkei der Einkommen- und der Krisenstener unterworfen, n) wenn sie in der Türkei als etabliert gelten, b) für Geschäfte, die sie mit Behörden, Banken, staatlichen und halbstaatlichen Unternehmungen, Konzessions gesellschaften und gemeinnützigen Vereinen abschließen. Die Be steuerung erfolgt ab 1. Juni 1934 durch Einbehaltung der Ein kommensteuer in Höhe von 1^°/» der zur Auszahlung gelangenden Beträge und durch Einbehaltung der Krisensteiler in Höhe von Vk der Einkommensteuer. Reichsmark zur iuteruatioualeu Tarifwähruug erhöbe«. — Die europäische Eisenbahnkonferenz, an der sechzehn Eisenbahnverwaltnn- gen teilnahmen, hat für den Berechnnngsverkehr an Stelle des USA.- Dvllars die Reichsmark als Eisenbahntarifwährnng für den nordisch- mittelenropäisch-asiatischen Personen-, Gepäck- und Expreßgnttarif und für den Tarif Nordwestenropa-Ostenropa bestimmt. Damit ist ein internationaler Vertrauensbeweis für die Festigkeit der Reichsmark erteilt worden, wie er weittragender kaum gedacht werden kann. Die an dieser Konferenz beteiligten Staaten haben sich bestimmt erst nach reiflichen Überlegungen, Prüfungen und Erwäglmgen zu diesem Schritt entschlossen. Das Ergebnis zeigt aber, daß sie zur Wäh rungspolitik der nationalsozialistischen Negierung das größte Ver-
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