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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.06.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-06-12
- Erscheinungsdatum
- 12.06.1934
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- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1934
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134, 12. Juni 1834. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. b. Ttschu Buchhandel. einen kostbaren Teppich kauft oder sein Vermögen ins Wirtshaus trügt: das wollen wir, solange andere damit nicht geschädigt werden, ruhig auch weiterhin ihm überlassen. Nur, damit die Gemeinschaft geschützt werde, sollte — wie es früher schon vorgeschlagen worden ist — ein Erlaß der Reichs schrifttumskammer verfügen, daß alle auf Autoren-Selbstkosten ge druckten Bücher (Prosa natürlich genau so wie Lyrik!) einen dem entsprechenden Vermerk neben dem ja ebenfalls unerläßlichen Copyright zu tragen haben. Dann wissen Sortimenter und Käu fer, woran sie sind; dann wird auch verlegerischer Wagemut nicht mehr gehemmt und geschädigt durch die Fülle jener Erscheinungen, denen dieser auch unerläßliche Bestandteil eines rechten Buches, eben der verlegerischc Wagemut, fehlt. 3. Gcmcinschaftswcrbilng der großen und mittleren Lyrik verleger. Auch die wertvollsten Gedichtbücher können meist, wegen des beschränkten Interessentenkreises, nur in kleinen Auflagen ge druckt werden. Die kleine Auflage erlaubt innerhalb einer ordent lichen verlegerischen Kalkulation — auch Gedichtbücher müssen ordentlich kalkuliert werden, so Weh das dem Lyrikcrherzen selbst tun mag! — allermeistens fast gar keine oder nur eine äußerst geringe Summe für Werbung und Vertrieb. Durch gruppenweises Zusammenarbeiten der betreffenden Verlage oder auf dem Wege über das neue Amt für buchhändlerische Gemeinschaftsarbeit wäre es denkbar, daß regelmäßig schöne und wirkungsvolle Prospekte, vor allem auch mit guten Gedichtproben, für mehrere Gedicht bände und für Gedichtbände mehrerer Verlage gemeinsam her gestellt und flugblattartig verteilt werden. Diese Werbeflug blätter für das gute Gedicht könnten dann wiederum durch die örtlich zusammengeschlossenen Sortimente gemeinsam verteilt werden. Es wäre da auch eine schöne Aufgabe für die am Schrifttum Anteil nehmenden, dem guten Gedicht zugetanen Ange hörigen der Hitlerjugend. Der wirkliche Lyrikfreund wird sehr dankbar sein, wenn ihm anstelle vieler Prospekte über einzelne Bücher ein übersichtlich schönes Werbeblatt gegeben wird, aus dem er Einführung in eine größere Anzahl von Gedichtbänden gleich zeitig empfängt. 4. Wcrbefcnstcr oder Gedichtbuch-Ecken im Sortiment. Warum hat eigentlich noch nicht ein einziger Sortimenter dem Beispiel der täglich zur bestimmten Stunde wiederkehrenden Sendung »Das Gedicht« des Deutschlandsenders folgend die werbekräf tige Devise: »Lies täglich ein gutes Gedicht!« für seine Schaufensterwerbung ausgenommen? Ist es so schwer, diesen ein ladenden Imperativ geschmack- und wirkungsvoll auf ein Täfel chen zu schreiben, daneben aufgeschlagen täglich mehrere Gedicht bände ins Fenster zu legen und wechselnd jeweils eines davon aufzuschlagen oder auch ein einprägsames Gedicht herausgeschrie ben in die Mitte einer solchen ständigen Lyrik-Ecke zu legen? — Auch dieser Versuch, der konseguent durchgeführt, seine Wirkung bestimmt nicht verfehlen kann, ist in Zusammenarbeit mit der Tagespresse, den Schulleitungen und der HI. stark ausbaufähig! 5. Gedichte sprechen ist stets die wirksamste Werbung! Oder welcher der Lyrik liebend vertraute Buchverkäufer hat dann nicht immer am ehesten einen von ihm selber geschätzten Gedichtband abgesetzt, wenn er aus dem Buche, um den Kunden zu locken und zu »verführen«, ihni ein besonders schönes Gedicht vorzulesen sich bemühte? Ich erwähnte schon oben die täglich zur bestimmten Stunde ständig wiederkehrende Gedichtsendung des Deutschland senders. Was die Literarische Leitung dieses Senders von sich aus vorbildlich nun fast bereits zwei Jahre lang zu gutem Brauch hat werden lassen, wäre von allen anderen Sendern des Reichs gebietes ebenfalls zu fordern. Lyriker, Verleger, Buchhändler und auch die Freunde der Lyrik unmittelbar aus dem Hörerkreis des betreffenden Sendcgcbietes müssen durch einheitliches Vorträgen des berechtigten Wunsches wohl auch dein lyrikfremdesten Inten danten klarzumachen vermögen, daß das, was den Sportsfreunden recht ist, den Lyrikliebhabern billig sein muß. Auffällig ist nämlich, wie ich selbst immer wieder beobachten konnte) daß — während die eigentlichen Bücherkritikstunden am Mikrophon in ihrer werbenden und absatzfördcrndeu Wirkung stets äußerst problematisch bleiben — das im Rundfunk gesprochene Gedicht stark das Verlangen nach dem Besitz des Gedichtes oder des zugehörigen Buches zu steigern fähig ist. Ich selbst habe auf dem Wege über etwa sechs bis acht Rundfunkvorträge, in denen allen ich ein ganz bestimmtes, sonst unbekanntes Gedicht eines zudem auch ungenannten jungen Dich ters in jeweils wechselndem Zusammenhang rezitierte, die große Freude erleben dürfen, dieses Gedicht geradezu volkstümlich ge macht zu haben. ö. Lyriksörderung durch einen Jahresprcis. — Fritz Diettrichs Vorschlag eines Ausschusses, der jährlich zehn Lyrik bücher zu bestimmen und die »größten« Verleger zu deren Druck und Vertrieb zu zwingen habe, ist hoffentlich inzwischen von diesem selbst als undurchführbar und abwegig erkannt worden. Man über lege aber statt dessen und besonders zur Förderung unbekannter und junger dichterischer Begabungen einmal ernstlich Folgendes: Es ergehe von Reichs wegen ein alljährlich wiederkehrendes Lyrik- ausschreiben zur Förderung begabter junger und bisher ungedruck ter Lyriker, aus dessen Eingängen' das Beste jeweils in eine jährliche Anthologie ausgenommen und als »Junge Dich tung 1934», »Junge Dichtung 193b« usf. herausgebracht wird. Die Verwaltung des Preisausschreibens wird durch einen kleinen Aus schuß besorgt, dem Dichter, Kritiker, Schriftleiter angehören und der unter dem Protektorat der Reichsjugendsüh- rung steht. Auch die Beratung und Förderung der Dichter akademie könnte ein solcher Ausschuß sich erbitten. Mit dem Ver lag des Jahrbuches wäre einer der großen und guten Verlage, der sich bisher schon ganz besonders um die Pflege des Gedichtes be müht hat, zu betrauen; und die sämtlichen Glieder der Hitlerjugend sollten dieses Jahrbuch junger Dichtung als ihr Eigen betrachten und sinnge mäß seine Verbreitung in den eigenen Reihen fördern, als auch dem Sortimentsbuchhandel bei seinen Vertriebsbemühungen behilflich sein. Sechs Vorschläge sind das. Sie kommen aus der Arbeit und aus den Erfahrungen vieler Jahre heraus. Mir scheinen sie jeder an sich und alle miteinander tatsächlich die Möglichkeit in sich zu schließen, dem guten Gedicht zu stärkerer Wirkung als bisher zu helfen. Schön wäre es, wenn diese Vorschläge nicht nur im Börsen blatt stehen blieben, sondern lebendig verwirklicht werden könnten, damit auf diese Weise — Steinchen um Steinchen — derLyrik eineBresche tatsächlich geschlagen werde . . . Neuordnung im amerikanischen Buchhandel. Im Börsenblatt Nr. 282 vom 5. Dezember 1933 wurde über die in den Bereinigten Staaten von Nordamerika in Vorbereitung befind liche Gesetzgebung in Verbindung mit den Nooseveltschen Maßnahmen zur Behebung der Arbeitslosigkeit, die National Uoeoverzk Admini stration, kurz mit N.m bezeichnet, berichtet. Inzwischen ist nach langen und recht schwierigen Verhandlungen der »Looksellers Coäo«, d. i. die Verkaufsordnung für den Buch handel, fcrtiggestellt worden, sie hat am 13. April 1934 durch den Administrator der N.k.^. Anerkennung gefunden und damit sofortige Gesetzeskraft erlangt. Bemerkenswert ist, daß der Code auch die völlige Billigung des Verbraucher-Ausschusses der hat, wäh rend andere Codes ohne diese Anerkennung in Kraft getreten sind. Die Freude, daß nun endlich geregelte Zustände beim Bücherverkaus eingetreten sind und der Ladenpreis für jedes neue Buch mindestens in den ersten sechs Monaten nicht unterboten werden darf, ist allgemein. »Der Ausblick in die Zukunft des Buchhandels war niemals so verheißungsvoll wie jetzt« und ähnliche Anerkennungen sind von Sortimentern, von Schrift stellern und vom Publikum den geistigen Urhebern des Code in großer Anzahl zugegangen. Der Code besteht aus vier Abteilungen mit mehreren Unter abteilungen und hat folgenden Inhalt: I B e g r i f f s b e st i m m u n g: 1. Unter Buchhandel fallen nach den Satzungen alle Geschäfte, die Bücher an den Verbraucher verkaufen, ausschließlich der Wieder verkäufer und Leihbüchereien. 2. Als Buchhändler werden ohne Einschränkung bezeichnet alle Personen, Firmen, Gesellschaften, Klubs und öffentliche Amtsstellen oder jede Art von Vertrieb, die jetzt oder in Zukunft den Buchhandel als Haupt- oder Nebenbeschäftigung betreiben. 3. Die Bezeichnung Buchhandelsgeschäft bezieht sich ans alle Warenhäuser oder Abteilungen davon, die Bücher als Handelsartikel führen, sowie auf jedes Bureau oder Geschäft, das Bücher im Einzel- 525
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