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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.11.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-11-22
- Erscheinungsdatum
- 22.11.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1919
- Monat1919-11
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257, 22. November 1819. Redaktioneller Teil. 3. Punkt: Festsetzung des Jahresbeitrags für das Vereinsjahr 1919/20. Der Jahresbeitrag wird nach einer feurigen Ansprache des Herrn Hermann-Bremen für das nächste Vereinsjahr auf 40 .L, das Eintrittsgeld auf 25 ,/k festgesetzt. Außerdem wird beschlos sen, den auswärtigen Besuchern der nächsten Jahresversamm lung die Fahrtkosten 3. Klasse zu ersetzen. 4. Punkt der Tagesordnung: Voranschlag deSSchatzmeistersfürdaSVereinSjahr1919/20. Der Voranschlag wird verlesen und von der Versammlung genehmigt. 5. Punkt: Wahlen. Der bisherige Vorstand wird mit Ausnahme des Herrn Barth, dessen Amtszeit abgelaufen ist, wieder-, Herr Lorenzen- Altona als Schatzmeister neugewählt. Zu Rechnungsprüfern werden die Herren Barth und Becker gewählt. Die Wahl der Abgeordneten für Kantate 1920 wird dem Vorstand überlassen. Als Wahlmann wird der 1. Vorsitzende, als Stellvertreter der 1. Schriftführer ernannt. 8. Punkt: Der Sortimenter-Teuerungszu- schlag. Der Vorsitzende gibt eine Übersicht über die Geschehnisse seit der Einführung der Rotstandsordnung: das Drängen der Gilde nach einer Erhöhung des Teuerungszuschlags auf 20°/o, die Zu rückhaltung des BörsenvereinSvorstands. Die Vertreter der OrtSbereine Kiel, Bremen und Hamburg sprechen sich für die Erhöhung aus, sobald sich der Börsenvereinsvorstand entschieden hat. Herr Schmidt-Hannover berichtet über den Stand der An gelegenheit in seinem Verbände. Die Entscheidung des Börsen- vereinSvorstandS mutz abgewartet werden, sonst wird die Preis- prüfungsstelle sofort gegen das Sortiment Vorgehen. Herr Otto Meißner-Hamburg berichtet über die Verhandlungen in Würz burg. Eine Abstimmung sei nicht erfolgt. Die Meinungen wären nach den Berichten der Abgeordneten geteilt. Herr Boysen-Ham- burg schlägt Vor, zu warten, bis der BörsenbereinSvorstand ent schieden hat, aber nicht uns von vornherein mit ihm einverstan den zu erklären. Wir müssen seine Begründung abwarlen. 7. Punkt: Auslandlieferungen und Sortt- menterzusch läge, Valutaaufschläge. Herr Filter-Bremen berichtet über die Verhandlungen der Hamburg-Bremer Exportbnchhändler in Lübeck und Hamburg, die zu einem Tarif für den Handel nach Übersee geführt habe». Dieser bestimmt, datz kein Rabatt gewährt wird, das; die Auslagen für Verpackung berechnet werden, und daß der Sortimenter-Teue- rungSzuschlag in Anrechnung gebracht wird nicht nur auf Bücher, sondern auch auf Zeitschriften. Die Valutaaufschläge hält Herr Filter dagegen kulturell und politisch für eine schlechte Maßregel, die auch technisch nicht durchführbar sei. Herr Boysen-Hamburg bedauert, daß der Börsenvcrein den Ladenpreis im Ausland nicht schützen könne. Das könne aber der Deutsche Verlcgervereiu. Deshalb möge das Sortiment den Verlag um seine Unterstützung angchen, den Tcucrungszuschlag zu schützen. Dagegen möge der Verlag von den Valutaaufschlägen absehen. Der Vorsitzende wünscht, daß die Exportvereine sich an den Tarif halten und die Verleger unsere Auffassung zu der ihrigen machen. Hin sichtlich der Valutaaufschlägc müssen wir Wohl noch weitere Ent schließungen abwarten. Herr Otto Meißner-Hamburg berichtet über die Behandlung dieser Frage in Würzburg, wo die Mehr heit gegen die Valutaaufschläge war. Herr Boysen-Hamburg und Herr Seippel-Hamburg sprechen gegen den Aufschlag. Herr Seippel hat an 14 Verleger geschrieben, von denen sich zehn gegen die Erhöhung erklärt haben, weil sie undurchführbar und unberechtigt sei. Herr Beuck-Kiel glaubt, den Auslandbuchhänd- lcrn könne der Aufschlag gern angerechnet werden. Herr Schmidt- Hannover berichtet dann über Verhandlungen, die in einer außerordentlichen Versammlung der Deutschen Gesellschaft für Auslands-Buchhandel geführt worden sind und die die Würz-, burger Entschließung über den Haufen werfen. Der Börsen- verein habe Erkundigungen in der Schweiz und in Holland einge zogen. Danach drohe der feste Ladenpreis im Auslande infolge der niedrigen Valuta völlig verlorenzugehen. Es müßten des halb Maßregeln getroffen werden, um den festen Ladenpreis wieder herbeizufllhren. Der Börsenverein habe sich entschlossen, eine Umrechnungstabelle für jedes Land aufzustellen. Der Vor sitzende will nach diesen Ausführungen jetzt keine Entschließung fassen, sondern erst die weiteren Mitteilungen des Börsenvereins abwarten. Die Herren Boysen-Hamburg und Filter-Bremen halten es für möglich, daß die Umrechnungskurse durchzuführen sind, aber nur wenn sich der Staat der Sache anntmmt. 8. Punkt: Tarifverträge. Dieser Punkt wird mit Rücksicht auf die vorgeschrittene Zeit von der Tagesordnung abgdsetzt. 9. Punkt: Die Vorsitzendenzusammenkunft in Würzburg am 13. und 14. September d. I. Herr Otto Meißner-Hamburg berichtet kurz über die Ergeb nisse der Würzburger Zusammenkunft. 10. Punkt:Verschiedene Mitteilungen. An fragen. Herr Hollesen-FlenSburg regt an, datz die Kollegen, die in- folge der Abtrennung von Gebieten Nordschleswigs ins Ausland kommen, Mitglieder des Vereins bleiben können. Der Vor sitzende hält es für selbstverständlich, daß der Kreis Norden alles tun wird, den Zusammenhang mit seinen Mitgliedern aufrecht- zucrhalten. 11.Punkt:BestimmungdesOrlesdernächsten ordentlichen Kreisvereinsversa m n> lung. Aus eine herzliche Einladung des Herrn Hermann, nach Bre- men zu kommen, wird einstimmig beschlossen, die Versammlung im kommenden Jahre in Bremen adzuhalteu. Herr Seippel-Hamburg spricht dem Vorstand Anerkennung und Dank aus, dann schließt der Vorsitzende die Versammlung mit einem frohen »Auf Wiedersehen in Bremen im nächsten Jahr unter hoffentlich besseren Verhältnissen!« Der LlrheberrechtSschutz deutscher Urheber in den Staaten des ehemaligen Österreich.Ungarn. Von Rechtsanwalt vr. Willy Hoffmann in Leipzig. Die Monarchie Österreich-Ungarn besteht seit 28. Oktober 1918 nicht mehr. In diese» Tagen erfolgte die Unabhängigkeits- Erklärung des Tschechoslowakischen Staates sowie in Agram die Ausrufung des jugoslawischen Staates, die beide, nachdem sie die Anerkennung der Ententemächte gefunden haben, als Unter zeichner des Friedensvertrags von Versailles und St. Germain fungieren, jener als tschecho-slowakischer Freistaat, dieser als serbisch-kroatisch-slavonisches Königreich. Weitere Teile der ehemaligen Donaumonarchie sind der österreichische Freistaat und der Freistaat Ungarn, während Teile zu Italien, Rumänien, dem polnischen Freistaate und gegebenenfalls zur Schweiz, zum Deut schen Reiche und zur Ukraine hinzutreten werden. Österreich-Ungarn war infolge der Abneigung Ungarns der Berner Übereinkunft zum Schutze der Werke der Literatur und Kunst nicht beigetreten und infolgedessen gezwungen, mit fremden Staaten Literatur-Abkommen zu schließen. Mit dem Deutschen Reiche wurde ein Übereinkommen über diese Rechtsmaterie am 30. Dezember 1899 abgeschlossen, das am 24. Mai 1901 in Kraft getreten ist. Danach wird jedes Werk der Literatur, Kunst und der Photographie, das im Staatsgebiet des einen Vertragsstaats einheimisch ist, im anderen VcrtragS- staate, sofern es nicht auch dort als einheimisch angesehen ist, dem inländischen Urheberrechtsschutz gemäß geschützt. Dabei wurde im Verhältnis zwischen den Länder» der ungarischen Krone und dem Deutschen Reiche dieser Schutz davon abhängig gemacht, daß hinsichtlich der Bedingungen und Förmlichkeiten nicht nur den Gesetzvorschriften des einheimischen Staates, son dern auch des Staates entsprochen werden müßte, dessen Rechts schutz nachgesucht wurde. Weitere Literaturabkommen wurden von Österreich-Ungarn abgeschlossen mit England, Frankreich, Italien und Rumänien, und nachdem durch Gesetz vom 26. Februar 1907 nachgelassen worden war, das inländische Urhebergesetz unter der Voraus setzung der Gegenseitigkeit nach Knndbarmachung durch «ine 1043
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