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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.06.1856
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 04.06.1856
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18560604
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8. Lckoit's Lokus ill AIsioL kern er: Leviot, 6. äe, et /-'«uconier-, gsustuors p. Lite., 2 Vivlons et Veile., et Oontrsb. sä IN). 1. Kive«. Ks Ossrs lsärs. 4 8. 12 kr. 2. Kivrs. Lodin äes bvi's. slkreisoliütr.) 4 8. 12 kr. 3. Kirre, ^nns Kolons. 4 8. 12 kr. tzustuors p. ?kte., I?Iüte, Vision et Veile., et Oontrsd. sä lib. 1. Kirre. Ks Os^üs lsärs. 4 8. 12 kr. 2. Kirre. Hobln äe» bvis. (k'reiscbiitr.) 4 8. 12 kr. 3. Kirre, ^nns Lolens. 4 8. 12 kr. Op. 85. Ks eiek än ?isno on Netboäe pour spprsnäro sux Oksntours s s'sccvinpsßner. 4 8. 12 kr. Loom, ./. o., Op. 40. Lesutäs musicsies äe Is 8csnäinsvie p. kkte. l^o. 6, 7. s I 8. 30 kr. LoFmann, K., ks Osselle. Lnäsnle elogsnt p. kkte. 45 kr. Op. 44. Vrois Ltuäes äe 8slon p. lllkte. Vo. 1. Ke« ecbos äe Is Koire. idlo. 2. Kg, noce su riils^e. Vv. 3. K'4rsbs. s 36 kr. kille, 6. äe, Op. 27. 8eriiisne. kolks-Nsrurks p. kkte. 36 kr. — — Op. 28. ks Hetrsite. kvlks militsire p. kkto. 27 kr. — — Op. 28. Longo et Voire. 8nite äe vslsos p. kkte. 45 kr, Maill^, /., Op. 1. Ks Vietoirs. Älsrebe p. kkte. 1 8. Letter, 6. Op. 8. »eux Moreesnx äe 8sion p. kkte. 1 8. ScLuLert, O., Op. 58. kes Lolismiens äeksris. tzusärilie p. kkte. L 4insin». 54 kr. Nichtamtli Nochmals der Zeitungsnachdruck. Seit Kurzem liegt das Protokoll über die Verhandlungen des Bundestags in der Frage des Jeitungsnachdruckcs vor. Bei Erwä gung dieser Angelegenheit ist man, wie wir in einem unmittelbar nach dem Bekanntwerden des bezüglichen Bundesbeschlusses geschrie benen Artikel (S. Nr. 42 des Börsenbl.) richtig vermuthek hatten, über das in der Frankfurter Eingabe festgehaltene Ziel, den Schutz telegra phischer Originaldepeschen, hinausgegangen; man hat das literari sche Eigenthumsrecht der Tagesprcffe überhaupt ins Auge gefaßt, und in dem auf den Ausschußbsricht gefaßten Beschluß eine Modifi kation der bundesgesetzlichen Bestimmungen über Nachbildung und Nachdruck zu Gunsten der Journalistik bei den Bundesregierungen im Allgemeinen in Anregung gebracht. Es ist nunmehr abzuwarten, welche Auffassung bei den letzteren die maßgebende sein wird. Dem vom berichterstattenden Ausschuß ausgesprochenen Wunsch, es möchte bei Jnbetrachtnahme des Gegenstandes, da cs sich hier großentheils um Fragen handelt, bei denen es auf Sachkenntn'ß und praktische Erfahrungen ankommt, von den Bundesregierungen das Gutachten Sachverständiger eingeholt werden, ist, Berliner Blättern zufolge, von der preußischen Regierung bereits in sehr eingänglichec Weise entsprochen, und damit von derjenigen Regierung, welcher das un bestreitbare Verdienst gebührt, in dem Kampf gegen die unsittlichste Art des Diebstahls, gegen den Raub an den Früchten des Geistes, einst den Reigen geführt zu haben, bereits ein erfreulicher Beweis an den Tag gelegt worden, in wie ernster und sorgsamer Weise sie sich der Sache anzunehmen gedenkt. Je vertrauenerweckender diese Wahrnehmung, umsomehr mag ein nochmaliges Zurückkommen auf den Gegenstand unter Berücksichtigung des erweiterten Gesichts punktes gerechtfertigt sein, welcher bei den Verhandlungen am Bun destag zur Sprache gekommen ist. Unläugbar ist es zu bedauern, daß die Frankfurter Vorstellung, in welcher dem Bundestag der äußere Anlaß gegeben war, sich mit dem in Rede stehenden Gegenstand zu beschäftigen, ihr Object auf telegraphische Depeschen beschränkt hat, anstatt das für diese begehrte Schutzrecht gegen unbefugte Vervielfältigung für den gesammten Originalinhalt der Tagespresse überhaupt in Anspruch zu nehmen. Damit wäre von Haus aus für die Behandlung der Sache eine kritL Lekuverlk in ksmdurx. 6urlltt, 0., Op. 15. Vier kieäer k Lsss oä. Lsriton m. kkte. Kskt I. lO !»/. kokt 2. 15 dt/. Op. 80. ks kerle äu dtorä. Improinptii-IVIsrurks p. ?ite. 20 dt/. Op. 81. klink kieäer k 1. 8t. m. kkte. dto. 1—3. 10 dt/. dto. 4. 10 dt/, dto. 5. 10 dt/. — — Op. 82. Ke eiel sur terre. Itoctarno ssntsstchue p. kkte. 15 dt/. — — Op. 83. Ilse kieur printsnnisre. Vslse-Iä)41e p. kkte. 20dt/. lVaäauä, O.. 2 Odsnsons svee kkte. dto. I. Ke kere Lonliomme. dto. 2. ksnäore ou les äeux Oensä'srmes. s 5 dt/. /Kitt, K. k-, Kiebclien wselä aal! kieä 1. l, 8t. in. kkte. 10 dt/, k. Lsriton unä 4 Nsnnerstiinmen. ksrtitnr u. 8timinen 20 dt/, kkuräa, ä., 4 Kieäer k 1. 8t. m. kkte. dto. 1. IVIsimuns. 5 dt/, dto. 2. lVbscliieä. 5 dt/, dto. 3. IVIeine KIsge. 10 dt/, dto. 4- Drei Kernen. 5 dt/. — — 8olästenliebe. Ilsllsäe von //auF', 1. Lrs» oä. Lsriton in. Lite. 15 dt/. SokuIIiuvkdLuälunA in Ksngensslns. 6ressier, ^/., Op. 3. IVIusikslisciio 4nti>olugie, Opern-Volksme- loäien, Kieäer »>>ne Worte eto. sl» ein krgsnnunßsillsterisl nu ä«s Verksssers, sowie nu seäer snäern kisnokortescliule sorgksltig susgewsblt, srrsngirt unä sllgestnkt. Kiek. 1, 2. s 7^ dt/ 10. Xu8age. cher Theil. natürlichere Basis gegeben gewesen, und die Erledigung der ganzen Frage, namentlich in ihrer rechtlichen Seite, außerordentlich verein facht worden. Es ist uns nicht fremd, daß vor einem derartigen Angriff des Uebels an der Wurzel auch da eine gewisse Scheu herrscht, wo man von der sittlichen Verwerflichkeit des Zeitungsnachdrucks ebenso innig durchdrungen, als von seiner rechtlichen Unzulässigkeit auf das bündigste überzeugt ist; man erblickt in einem allgemeinen Gesetzesverbot dieser Gattung von Eigcnkhumsbeeinträchtigung ein zweischneidiges Schwert; man fürchtet, daß es nicht nur die an frem dem Tisch zehrenden journalistischen Wegelagerer treffen, sondern die Tagespresse insgesammt ins Verderben ziehen würde; denn „ohne Nachdruck könne überhaupt kein Blatt bestehen." Ist diese wieder sehr allgemein verbreitete Aufstellung richtig, dann freilich ist cs um das ganze journalistische Eigenthumsrecht schlimm bestellt; alle Ge setze und Schutzmaßrcgeln werden ihm angesichts dieser thatsächlichen Darlegung ihrer Unausführbarkeit nichts helfen, und es wäre in der That eine sehr überflüssige Mühe, die ganze Frage überhaupt in das Bereich der Gesetzgebung zu ziehen. Gestattet sei indessen gleich hier der Einwurf: wie es, wenn man so fest davon durchdrungen ist, daß ohne Nachdruck die Existenz eines Blattes tatsächlich un möglich ist, angefangen werden soll, gerade den telegraphischen Zei- tungsdepcschen Sicherung gegen unbefugte Vervielfältigung zu ver schaffen. Ihrer sachlichen Eigenschaft nach sind sie ebensogut Er zeugnisse der Tagespressc wie jeder andere Originalartikel einer Zei tung; sie enthalten in der Regel Nachrichten von so allgemeinem Interesse, daß kein Blatt sie unerwähnt lassen kann; und das zei tungslesende Publicum hat sich bereits so an sie gewöhnt, daß ein Journal kaum noch ohne ein den telegraphischen Depeschen gewid metes Rubrum sich halten kann. Ist irgendeine Gattung von Zei tungsnachrichten heutzutage zur Nothwendigkeit geworden, so sind es die telegraphischen- Wäre daher im Zeitungswesen ohne Nach druck ein- für allemal nicht durchzukommen, so würde man dessen am wenigsten bei telegraphischen Depeschen entbehren können. Damit aber fände selbstverständlich auch die Bitte um Rechtsschutz gegen den Nachdruck derselben ihre sofortige Erledigung. Vor Allem scheint es uns somit, und zwar nicht nur im In teresse des journalistischen Eigenthumsschutzes überhaupt, sondern
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