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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.05.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-05-02
- Erscheinungsdatum
- 02.05.1934
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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100/191, 2. Mai 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d.Dtschn.Buchhandel. Zu Punkt 3 der Tagesordnung: Genehmigung des Berwaltungsbcrichts, des Jahresabschlusses und des Haushaltplancs der Deutschen Bücherei macht der Vorsitzende darauf aufmerksam, daß der Geschäftsbericht des Börsenvereins in seinem dritten Teil einen kurzen Bericht über die Deutsche Bücherei enthält, der als der satzungsgemäße Bericht anzusehen ist; ein ausführlicher Bericht er scheint später im Börsenblatt. Der Jahresabschluß und der Haushaltplan liegen in der Hauptversammlung aus. Von einer Aussprache wird von der Hauptversammlung abgesehen. Verwaltungsbericht, Jahresabschluß und Haushaltplan der Deutschen Bücherei werden von der Hauptversammlung einstimmig unter Entlastungserteilung genehmigt. Zu Punkt 4 der Tagesordnung: Genehmigung des Haushaltplancs der Deutschen Buchhändler-Lehranstalt verweist der Vorsitzende ebenfalls auf den im dritten Teil des Geschäftsberichts des Börsenvereins enthaltenen kurzen Bericht über die Deutsche Buchhändler-Lehranstalt. Der Haushaltplan liegt aus. Er wird von der Hauptversammlung ohne weitere Debatte ein stimmig genehmigt. Zu Punk« 5 der Tagesordnung: Antrag des Gesamtvorstandes: Die Hauptversammlung wolle beschließen, daß die Satzung des Biirsenvercins die aus dem im Börsenblatt Nr. 65 vom 17. März 1934 abgedruckten Entwurs des Satzungsänderungs-Ausschusses ersichtliche Fassung erhält, gibt der Vorsitzende bekannt, daß laut Anweisung des Vizepräsidenten der Reichskulturkammer die Satzungsänderung noch zurückgestellt werden soll. Da die Annahme der Satzung nach 8 39 o durch eine ordentliche Hauptversammlung erfolgen muß, eine Verschiebung aber bis zur ordentlichen Hauptversammlung 1935 untragbar wäre, muß die Möglichkeit gesunden werden, die Satzungsänderung in einer außerordentlichen Hauptversammlung durchzusühren. Er schlägt deshalb vor, die Satzungs änderung zu verschieben, um sie lediglich bezüglich der Abänderung im 8 39 durchzuführen, und zwar am einfachsten in der Weife, daß man den Absatz s streicht. Dadurch ist die Möglichkeit geschaffen, jederzeit eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen, in der man das Satzungswerk zu Ende sühren kann. Unter diesem Gesichtspunkt ist es vollkommen überflüssig, sich im gegenwärtigen Augenblick über das Satzungswcrk zu unterhalten. Es ist lediglich nötig, der Änderung des 8 39, und zwar der Streichung des Ab satzes s zuzustimmen. Herr vr. Heß gibt den Antrag, über den jetzt abzustimmen ist, in folgender Form bekannt: Der Antrag aus Satzungsänderung beruht aus dem im Börsenblatt Nr. 3 vom 4. Januar 1934 veröffentlichten An träge des Gesamtvorstandes, über den die außerordentliche Hauptversammlung vom 28. Januar 1934 gemäß 8 39 der Satzung beschlossen hat. Die Beschlußfassung einer zweiten Hauptversammlung wird zu Punkt 1—6 dieses Antrages vertagt. Über Punkt 7 (Vereinfachung der Vorschriften über Satzungsänderung) wird heule abgestimmt. Hierzu stellt der Vorstand folgenden Antrag: 8 39 s der Satzung wird gestrichen. Dieser Antrag wird von den anwesenden Mitgliedern einstimmig angenommen. Zu Punkt 6 der Tagesordnung: Antrag des Borslandes und Rechnungsausschusscs aus a) Festsetzung des Eintrittsgeldes, des Mitgliedsbeitragcs und der Börsenblatt-Bezugsbedingungen; b) Genehmigung des vorläufigen Voranschlages für 1934: gibt der Vorsitzende bekannt, daß die Gestaltung der Beitragsverhältnisse und der Mitgliederzuwachs noch nicht genau zu über blicken ist und auch ein Ausgleich der dem Börsenverein zufließenden Beiträge für die Mitglieder, die in den für andere Einzelkammern der Reichslulturkammer zuständigen Fachverbänden «beitragspflichtig sind, noch gesunden werden muß. Der Schatzmeister beantragt, den Vorstand zu ermächtigen, Eintrittsgeld und Mitgliedsbeitrag neu festzustellen. Der Vorsitzende ändert den Antrag dahin, die Ermächtigung aus den Vorsteher und Schatzmeister zu beschränken. Es ist nicht zu befürchten, daß Beitragserhöhung eintritt, zumal die Reichsschrifttumskammer sich schon dagegen ausgesprochen hat. Der Antrag zu Punkt 6 der Tagesordnung wird mit der vom Vorsteher beantragten Ermächtigung des Vorstehers und Schatzmeisters von der Hauptversammlung einstimmig angenommen. Zu Punkt 7 Antrag des Ehrungsausschusses, das Bild des verstorbenen Ehrenmitglieds des Börsenoereins, Gcheimrat vr. Karl Siegismund in Berlin, und anläßlich des hundertjährigen Bestehens der Firma I. I. Weber in Leipzig das Bild des Gründers Johann Jacob Weber im Saale des Buchhändlerhauses anzubringen führt Herr Hosrat vr. Meiner aus, daß Herr Geheimrat Siegismund ein vorbildlicher Buchhändler im Sinne der neuen Staatsidee war. Er gibt einen überblick über den Lebensgang von Ge heimrat Siegismund und die von ihm zugunsten des deutschen Buchhandels und des deutschen Volkes erzielten Erfolg«. Unter dem Beifall der Hauptversammlung erfolgt die Enthüllung des Bildnisses von Geheimrat Siegismund. Der Vorsitzende der Fachgruppe Druck, Papierverarbeitung und Verlag beim Reichsstand der Deutschen Industrie, Herr vr. Karl S e e l i g e r - Leipzig, entwickelte ein Lebensbild des für das Druckgewerbe bedeutungsvollen Johann Jacob Weber, der außer dem als Verleger Hervorragendes geleistet hat. Auch das Bild von Weber wird unter dem Beifall der Hauptversammlung enthüllt. Die Hauptversammlung erhebt sich von ihren Plätzen, um ein Sieg-Heil auf Deutschland, den Reichspräsidenten und den Volkskanzler auszubringen. Der Vorsitzende begrüßt nachträglich auch noch den stellvertretenden Vorsitzenden des Reichsverbandes Deutscher Schrift steller, Herrn Hans Richter, sowie die Vertreter aus den Nichtreichsdeutschen Gebieten. Der Vorsitzende verweist noch auf die in der Deutschen Bücherei veranstaltete Sonderausstellung zum Gedächtnis von Rudolf Koch. Zur Unterzeichnung des Protokolls ruft er die ehemaligen Vorstandsmitglieder, die Mitglieder des Aktionsausschusses und die Ehrenmitglieder aus. Herr vr. T ö p f f e r - Hamburg bittet, die Herbsttagung des Buchhandels in Hamburg abzuhalten, wozu der regierende Oberbürgermeister von Hamburg die Einladung ausgesprochen hat. Diese Einladung wird von der Hauptversammlung mit großem Beifall ausgenommen. Der Vorsitzende dankt für die Einladung und bemerkt, daß ihr sehr gern Folge gegeben werden soll, wenn es die finanziellen Verhältnisse der deutschen Buchhändler gestatten. Der Vorsitzende stellt fest, daß die Tagesordnung durchgesprochcn ist. Herr vr. Lehmann-München spricht dem Aktionsausschuß und dem Vorstand, insbesondere aber dem Ersten Vorsteher den wärmsten Dank des Buchhandels für die im Berichtsjahr geleistete besonders schwierige Arbeit aus. Unter lang anhaltendem stärksten Beifall der Hauptversammlung versichert Herr vr. Lehmann den Vorsteher des unbegrenzten Vertrauens des gesamten deut schen Buchhandels. Der Vorsitzende dankt und schließt die Hauptversammlung um 11 Uhr. Vorgelesen: Genehmigt: Unterzeichnet: vr. Fr. Oldenbourg. Paul Nitschmann. Heinrich Boysen. Herbert Hosfmann. vr. Hellmuth v. H a s e. Fr. Al t. Alb. Diederich. E. Reinhardt. Th. Fritschd. I. Karl Baur. Mart. Riegel. Arth. Sellier sen. P. Schumann. vr. Albert Heß, als Protokollführer. 403
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