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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.05.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-05-02
- Erscheinungsdatum
- 02.05.1934
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1934
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idl- 100/101, 2. Mai 1834. Rodaktioneller Teil. Börsenblatt f. d.Dtschn.Buchhandel. Herr vr. Blunck wünscht, daß die bevorstehende Satzungsänderung dem Buchhandel zum Segen gereiche. Er gibt bekannt, daß mit Hilfe des Staates Sachsen, der Stadt Leipzig, der Reichsschrtsttumskammer und des Börsenvereins der Deutschen Buch händler zu Leipzig eine Buchhändlcrschule errichtet werden soll und spricht allen Beteiligten für die dazu geleisteten Arbeiten besten Dank aus. In dieser Schule sollen die jungen Leute nicht nur mit den Einrichtungen des Buchhandels, sondern auch mit den An schauungen des nationalsozialistischen Staates in einem mehrwöchigen Zusammenleben mit jungen Volksgenossen aus allen Teilen des Reiches bekannt gemacht werden. Die Schule soll außerdem ein Zeichen engster Zusammenarbeit zwischen Reichsschrifttumskammer und Buchhandel sein. Der Vorsitzende dankt Herrn vr. Blunck. Er gibt bekannt, daß das satzungsgemäße Protokoll Herr vr. Heß, das stenographische Herr Kammerstenograph Kelch führt, die Rednerliste führt Herr Albert D i e d e r i ch - Dresden, in seiner Vertretung Herr Heinrich Boysen - Hamburg. Als Stimmzähler werden die Herren St. Wangart - Frankfurt, Kurt Ruhtenberg- Riga, Friedrich R e i n e ck e - Magdeburg, Karl Ehlers-Hamburg bestimmt. Zu Punkt 1 der Tagesordnung: Geschäftsbericht stellt der Vorsitzende fest, daß der Geschäftsbericht im Börsenblatt Nr. 90 vom 19. April 1934 veröffentlicht worden ist. Mit Zustimmung der Hauptversammlung werden lediglich die Stichworte der einzelnen Abschnitte ausgerusen, wörtliche Verlesung unter bleibt. Zum Punkt Saargebiet verliest der Vorsitzende das Begrüßungstelegramm der Buchhändler im Saargebiet. Zum Punkt Abkommen mit der Studentenschaft weist der Vorsitzende darauf hin, daß ein Vertragsabschluß mit dem Studentenwerk e. V. erzielt ist. Danach werden die örtlichen Studentenämter samt und sonders aufgelöst und der Student wird wieder Kunde im Laden. Die minderbemittelten Studierenden bis zu einem Satz von 6"/« der Studentenschaft erhalten aus die von ihnen bezogene für das Studium notwendige Literatur einen Nachlaß von 15°/«. Im Laden bezahlen sie den vollen Preis. Der Nachlaß wird ihnen vom studentischen Wirtschastsamt gegeben, das seinerseits den Betrag vom Buchhändler erhebt, der ihn mit dem liefernden Verleger teilt. Es ist zu hoffen, daß es den dafür zuständigen Stellen gelingt, aus anderen Mitteln heraus den Zuschuß für die minderbemittelten Studenten zu erhöhen. Der Vorsitzende teilt weiter mit, daß auch das Verhältnis der Volksbüchereien zum Buchhandel befriedet ist. Der Börsenverein ist dem Einkausshaus für Büchereien in Leipzig als Gesellschafter mit erheblichem Stammkapital beigetreten. Er ist schon vor einigen Wochen Mitglied der Vereinigung für Volksbüchereien geworden, zu deren Mitgliedern der Staat Preußen, der Staat Sachsen, die Reichsschrifttumskammer und der Verband deutscher Volksbibliothekare gehören. Das Einkausshaus wird den deutschen Volksbüchereien die Literatur zur Verfügung stellen, die sie in besonderem Biblio- theseinband zu erhalten wünschen. Dabei erfolgt die Lieferung grundsätzlich über das Sortiment. Gleichzeitig ist mit dem Verband deutscher Volksbibliothekare ein Vertrag abgeschlossen worden, durch welchen der Bezug von Werken im Ociginaleinband geregelt wird. Das gesamte Vertragswerk wird in den nächsten Tagen im Börsenblatt veröffentlicht und tritt dann in Kraft. Die bisherigen örtlichen Vereinbarungen hören damit auf. Der Vorsitzende richtet den dringenden Appell an den deutschen Buchhandel, dem Vertragswerk zur reibungslosen Durch führung zu verhelfen. Denen, die am Zustandekommen dieses Vertragswerkes mitgewirkt haben, spricht er für ihre Mühewaltung besten Dank aus. Zum Punkt Wettbewerb der öffentlichen Hand weist Herr Hillger darauf hin, daß in der Sitzung des Kreis ausschusses die Frage der buchhändlerischen Gemeinschaftsarbeit besprochen worden ist und anschließend daran noch Besprechungen mit den Herren vr. Haupt und Höynck stattgefunden haben. Er hofft, daß es möglich sein wird, auf dem Wege der Gemeinschafts arbeit dem Wettbewerb der öffentlichen Hand beizukommen. Es wird als unerläßlich empfänden, daß sich die Partei durch amtliche Bestätigung dafür einsetzt, daß dem Buchhandel durch Verschwinden des Wettbewerbs der öffentlichen Hand sein Recht wird. Die Jugendschriftenverleger haben an die Reichsjugendsührung den Antrag gestellt, die eigene Verlagsarbeit auszugeben und an die Gemeinschaftsarbeit des Verlages abzugeben. In gleicher Weise soll der Reichsernährungsminister gebeten werden, die Verfügung zurückzuziehen, in jedem Landesteile nur eine landwirtschaftliche Zeitschrift bestehen zu lassen. Herr Hillger wendet sich dagegen, daß die Reichsbahn in einer Woche des Verkehrs ihre Kursbücher durch Beamte in Uniform an eigenen Verkaufsständen auf den Bahnhöfen verkaufen läßt. Der Vorsitzende betont, daß durch das Amt für Gemeinschaftsarbeit eine wesentlich engere Zusammenarbeit im Buch handel herbeigeführt werden soll. Von hoher parteiamtlicher Stelle sind Erlasse im Sinne der Zusammenarbeit von Partei und Buchhandel in Aussicht genommen. Zu Punkt Ausschüsse teilt der Vorsitzende mit, daß u) von einer Einberufung des Fachausschusses im Berichtsjahr abgesehen wurde. Die im Juli 1933 vom Aktionsausschuß in Kraft gesetzte neue Verkaufsordnung war im wesentlichen schon vor der Hauptversammlung 1933 vom Fachausschuß beraten, sodaß sich eine nochmalige Einberufung dieses Ausschusses erübrigte; b) der Kreisausjchuß außer vor der Kantatesitzung am 17. November 1933 zusammengetreten ist. Zu seiner Sitzung waren auch die Vertreter der Fach- und Auslandvereine mit eingeladen, über die Sitzung ist im Börsenblatt Nr. 284 vom 7. Dezember 1933 berichtet worden. Der Vorsitzende stellt fest, daß damit der satzungsgemäßen Berichterstattung Genüge getan ist. Zum Punkt Geschäftsstelle gedenkt der Vorsitzende der infolge der Errichtung der Reichsschristtumskammer ge leisteten außerordentlichen Mehrarbeit und dankt dafür der Geschäftsstelle sowie auch dem geschäftsführenden Vorstand. Er dankt ferner dem Leiter der Deutschen Bücherei und der Deutschen Buchhändler-Lehranstalt. Der Vorsitzende stellt fest, daß die Beratung des Geschäftsberichtes abgeschlossen ist. Der Geschäftsbericht wird von der Hauptversammlung einstimmig genehmigt. Der Vorsitzende gedenkt dann noch der im Berichtsjahr verstorbenen Mitglieder. Die Versammlung erhebt sich zu ihren Ehren von den Plätzen. Zu Punkt 2 der Tagesordnung: Rechnungslegung: Bericht des Rechnungsausschusses und Genehmigung des Rechnungsab schlusses 1933 führt der Vorsitzende des Rechnungsausschusses, Herr Michael Freihen - Heidelberg aus, daß der Rechnungsausschuß die Jahresrechnung des Börsenvereins geprüft und das Ergebnis veröffentlicht hat. Er beantragt die Genehmigung des Rechnungs abschlusses. Die Hauptversammlung genehmigt den Rechnungsabschluß 1933 einstimmig und erteilt damit dem Aktionsausschuß und Gc- samtvorstand Entlastung gemäß K 15 Ziffer 4 der Satzung. 402
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