Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.02.1856
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1856-02-18
- Erscheinungsdatum
- 18.02.1856
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18560218
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-185602181
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18560218
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1856
- Monat1856-02
- Tag1856-02-18
- Monat1856-02
- Jahr1856
-
297
-
298
-
299
-
300
-
301
-
302
-
303
-
304
-
305
-
306
-
307
-
308
-
309
-
310
-
311
-
312
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
300 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. ZV? 21, 18. Februar. sondere dahin einschlagcnde Facta zu übergeben haben. Nötigen falls könnte dann in der nächsten Generalversammlung eine größere gewählte Commission ernannt werden, um über die Zweck- oder Un zweckmäßigkeit der einzelnen Satze zu berathen- Dann müßten die selben vom Börsenvorstande bekannt gemacht werden. Ich glaube, der moralische Eindruck, den ein solches Statut machen dürfte, würde die mangelnde rechtliche oder vielmehr juristische Verpflichtung über wiegen, und es möchte leichter sein, sich gegen Uebergriffe von allen Seiten zu schützen. Ich erlaube mir, fähigere Männer aufzufordern, meinen Vor- ^ schlag zu überdenken und ihn zurAusführung zu bringen. Es werden - manche Schwierigkeiten zu überwinden sein, an einem Gelingen ist jedoch nicht zu zweifeln, wenn Einigkeit vorhanden ist, daß ein sol ches Statut wünschenswerth und ausgeführt werden soll- pk. Miscelle«. Aus Stuttg art, vom 6. Febr-, wird an die Ulmer Schnell post geschrieben: „Unser bischen Preßfreiheit wird doch nicht ganz ohne San^und Klang begraben werden. Von hiesigen Ein wohnern wird in Verbindung mit mehreren Mitgliedern der bürger lichen Collegien eine Petition, die bereits abgefaßt ist, an die Kam mer der Abgeordneten gerichtet, welche der letzteren Veranlassung geben wird, die über den Bundesbeschluß weit hinausgehende Ver ordnung (Preßgesetz), sowie die Befugnisse dazu, einer gründlichen staatsrechtlichen und gewerblichen Prüfung zu unterwerfen. Eine weitere Petition wird von den Druckern, Buchhändlern und Redac teuren der hiesigen Stadt vorbereitet." G oth a, 6. Febr.. Der Druck von vr. Barth's großem Rei- sewsrk, das in englischer Ausgabe bei Longman in London, in deut scher bei Justus Perthes hier erscheinen wird, dürfte schon in aller nächster Zeit in der hiesigen Hofbuchdruckerei beginnen. Die xylo- graphischen Arbeiten, die zur chartographischen Ausstattung des Pcachtwerkes gebraucht werden, werden in London, der Farbendruck in München geliefert. (Allg. Atg.) Aus der Schweiz, 20. Jan-, meldet die Frkf. Postztq. als Curivsum, daß die Rä b er'sche Buchhandlung in Luzern sich öffent lich dagegen verwahrt, als verkaufe sie „Goethe's Werke." Von dem Hirtenbriefe des Bischofs von Bergamo, welcher vom 16. Jan. datirt ist und in dem „Giornale di Bergamo" vom 25. Jan. veröffentlicht wird (vgl. Nr-18 d. Bl.), entlehnen wir der Allg. Ztg.: Die Aufhebung der Censur wird darin mit dürren Worten ein Werk des Teufels genannt. „Der Böse (il äemonio) hat durch seine Söhne, die da sind alle Uebelwollenden, den Willen und die Forderung erheben lasten: daß die Presse von jener Präven- tivcensur entbunden werde, welcher sie durch die Weisheit unserer Vorfahren (ls sapionrs llegli satiolii) untergeordnet worden war." Dieser leitende Gedanke wird nun in dem Hirtenbriefe des Bischofs von Bergamo wie folgt ausgeführt: „Unsere Vorfahren wußten nämlich, daß eine solche Censur das wahre Gut der Gesellschaft fördert und das Uebel in derselben verhindert, daß sie Religion und Ehrbarkeit vor jenen Gefahren bewahrt, denen sie nicht ausgesetzt werden dürfen .... Jetzt aber glaubt man ein Recht zu haben zu denken und zu drucken, was am meisten genehm ist, .... und so sehen wir in vielen Staaten jetzt die „„sogenannte Preßfreiheit"" eingesetzt. Diese Preßfreiheit wurde bei ihrem Erscheinen von den „„Schlechten"" mit Enthusiasmus begrüßt, und mit emphatischen Worten als eine Eroberung gepriesen, welche die Civilisation der Barbarei abgerungen hat, als ein wahrer Fortschritt der Menschheit auf dem Felde der Vervollkommnung. Die „„Guten"" aber betrach ten sie als eine öffentliche Calamität... als wenn mit der Abschaf fung der politischen Büchercensur auch die Gesetze Gottes und der Kirche abgeschafft worden wären .... Viele Blätter suchen die wirkliche Bedeutung des Concordats zu schmälern; man schreibt der Regierung nicht sehr loyale Absichten zu ....; unter dem Vor wände, die Gemüther zu beruhigen und den Bischöfen Mäßigung zu empfehlen, sucht man die Leidenschaften der einen zu entflammen, die andern einzuschüchtern, und überall Mißtrauen und Zwietracht zu verbreiten. Das, meine Gläubigen, sind die Früchte, die unser Land aus der Preßfreiheit geerntet hat und noch immer erntet, und da man nach dem Worte unsers Meisters die Pflanze an ihren Früchten erkennt, so könnt ihr selbst beurtheilen, was für eine Giftpflanze die freie Presse ist, und ob die „Guten" Recht hatten, sie zu verabscheuen und als ein öffentliches Unglück zu betrachten . . . Nach dem Rathe des Papstes Clemens Xlll. muß die Quelle verstopft und die unse lige Wurzel des Uebels abgeschnitten werden. Nun wisset ihr aber, daß die vornehmste Quelle und wahre Wurzel des Bösen, das wir beklagen, die Freiheit der Presse und des Buchhandels ist ... . Bezüglich der Presse, der Veröffentlichung von Büchern und des Handels mit denselben, mit Zeitungen, Bildern rc. rufen wir allen denen, die es angeht, ins Gedächtniß zurück und befehlen: daß in unserer Stadt und Diöcese die Gesetze der erwähnten ökumenischen Concilicn und römischen Päpste beobachtet werden sollen , unter de nen das vorzüglichste ist: daß niemand ein Buch oder eine Schrift drucke oder drucken lasse, wenn sie nicht früher vom Bischof sorg fältig geprüft und approbirt worden ist, und daß kein Buchhändler andere Bücher führen, verkaufen oder in was immer für einer Weise und unter was immer für einem Vorwand in den Verkehr bringen dürfe, als solche, die in seinem vom Bischof oder von den Personen, die der Bischof an seiner Stelle hiezu beordert, approbirten Katalog eingescbrieben sind. . .. Wenn es in irgend einer Zeit nöthig war, die Gläubigen zu ermahnen, daß sie die kirchlichen Gesetze bezüglich der Presse und des Buchhandels einhalten, so ist es gewiß die jetzige ^ Zeit, da eben durch die von der Regierung bewilligte Freiheit die Gläubigen der Versuchung, Mißbrauch damit zu treiben, mehr aus gesetzt sind. Mögen sie sich schließlich erinnern, daß die Kenntniß der Zeiten, der Bedürfnisse des christlichen Volkes und der hiefür nöti gen Mittel jene, die vom heiligen Geist zur Leitung der Kirche Gottes eingesetzt wurden, und vorzüglich die Päpste, angcht. . . - Ich vertraue im Herrn, daß die Buchdrucker und Buchhändler dieser meiner Stadt und Diöcese mich nicht zu jenen unangenehmen Maß regeln zwingen werden, welche das bischöfliche Amt in gewissen Fällen erheischt, und welche in der zehnten Regel des Index und auch im Artikel IX des Concordats angegeben sind." An die D. Allg. Ztg. berichtet man aus Wien, 11. Febr.: Die Ihnen aus Pavia mitgetheiltc Nachricht, daß die bischöflichen Consistorien allenthalben Hausuntersuchungen nach verbotenen Bü chern abhalten (Nr. 18 d. Bl.), dürfte wohl dahin zu modisiciren sein, daß sie Hausuntersuchnngen versucht. Wenn der Hauseigen- thümer sich nicht freiwillig damit einverstanden erklärte, mußten sie es bei dem bloßen Versuche bewenden lassen. Denn nach öster reichischem Gesetze darf eine Hausuntersuchung nur durch den Poli- zeicommissar des Bezirks, welcher selbst in Uniform anwesend sein muß, vorgenommen werden- Kein Beamter aber, dem seine Stelle lieb ist, wird sich im Widerspruch mit seinen von oben erhaltenen Weisungen den Gegnern der Regierungsgewalt als Werkzeug zur ! Vollstreckung eines so unliebsamen Geschäfts herlcihcn.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht