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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.04.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-04-30
- Erscheinungsdatum
- 30.04.1919
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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85, 30. April 1919. Redaktioneller Teil. den Büchern in den bnchhändlerischen Katalogen notwendig machen und zur Herausgabe eines selbständigen Zeitschriftenkatalogs führen. Ob und inwieweit im Interesse größerer Übersichtlichkeit das gleiche auch für Kalender, Jahrbücher und die übrige periodische Literatur notwendig ist, wird die Zukunft lehren. Zum andern wird sich eine Kennzeichnung der Neuerscheinungen bei Aufnahme in das tägliche Verzeichnis des Börsenblattes bzw. in die Kataloge (durch Buchstaben und Nummern), aus der auch der flüchtige und uugeschulte Leser des Titels sofort die Natur des betreffenden Buches und seine Zugehörig keit zu einem bestimmteu Wissensgebiete erkennt, kaum umgehen lassen. Sie wird besonders auch dem Sortimenter, der jetzt vor so manchem Buche' ratlos steht, nicht wissend, wem er es zur An sicht senden soll oder welchem Wissensgebiet es einzuordnen ist, will kommen sein und ihm eine bessere Ausnutzung der betreffenden Neu erscheinungen ermöglichen. Hand in Hand wird damit eine genauere Durcharbeitung der Systematik der Wissenschaften in ihrer Anwen dung auf den Büchermarkt gehen, die auch das »Wöchentliche Verzeich nis« nicht unberührt lassen und die Deutsche Bücherei nicht nur auf Ausstellungen aktueller Literaturerzeugnisse, wie bisher, sondern auch auf die Herausgabe von Bibliographien darüber verweisen würde. Schon gegenwärtig hat sich die Deutsche Bücherei als Auskunftei für den Buchhandel in allen Büchcreifragen bewährt und wird auf diese Serie ihrer Tätigkeit noch mehr Gewicht als bisher legen müssen, so- dast sie fiir den Buchhandel in Zukunft dieselbe Stelle einnehmen wird wie die Nationalbibliothek in Berlin gegenüber den Bibliotheken. An diese Auskunftei könnte sich unter Umständen die Nachwcisung und Lieferung der nicht im Handel befindlichen Publikationen anschließen, da ja erst dann au die Einbeziehung dieser Literatur in den buchhänd lerischen Vertrieb gedacht werden kann, wenn auch die Möglichkeit ihrer Beschaffung gegeben ist. Wer da weis;, an wieviel Mängeln und Unzulänglichkeiten unsere bisherige Bllcherstatistik leidet, würde es mit Freuden begrüßen, wenn dieses Arbeitsgebiet in die Hände der Deutschen Bücherei überginge, die schon deswegen eine bessere und vollkommenere statistische Über sicht über den Büchermarkt bieten kann, weil sie das dazu erforderliche Zahlenmaterial zum Teil schon für ihre eigenen Zwecke benötigt. Durch ihre Tätigkeit bereits in Verbindung mit wissenschaftlichen und lite rarischen Vereinen und Gesellschaften stehend, könnte sie diesen die statistischen Unterlagen, soweit sie in deren Arbeitsgebiet fallen, zur Verfügung stellen und auf diese Weise engere Fühlung mit den außer halb des Buchhandels stehenden Organisationen gewinnen, es ihnen anheimgcbcnd, diese statistischen Ergebnisse von berufenen Vertretern der verschiedenen Wissensgebiete bearbeiten zu lassen. Alls diesem Wege würden das Interesse und Verständnis für Bibliographie und Statistik in weitere Kreise getragen und diese veranlaßt, an der Orga nisation des Büchermarktes auf ihre Weise mitzuwirken. Ist doch mit der zahlenmäßigen Erfassung der Litcraturerscheinuugeu der Wert der Statistik nicht erschöpft; vielmehr gilt es, die Nutzanwendung aus dem Material zu ziehen und die toten Zahlen lebendig zu machen. Notwendig sind diese statistischen Arbeiten aber auch deshalb, weil sie das beste Hilfsmittel zur Beseitigung der Lücken in der Bibliographie darstcl- len, insofern, als durch Ausschließung des Büchermarktes, Tren nung der Produktion nach Ländern, Städten und Verlegern, Original werken, Übersetzungen usw. leicht erkennbar wird, welche Druckschrif ten noch nicht von der Bibliographie erfaßt worden sind, bzw. von ihr noch nachgetragen werden müssen. Durch sie läßt sich auch erst ein Überblick liber Umfang, Preis und Art unserer Bücherprodultiou sowie über deren Verhältnis zur ausländischen Literatur gewinne», was besonders bei dem Abschluß von Literarverträgcn von Be deutung ist. Man sehe sich nur einmal'die bisher im Börsenblatt ver öffentlichten Statistiken über Bücher und Zeitschriften genauer an, um die Lücken zu erkennen, die sowohl auf Rechnung der Bibliographie als auch auf das Konto der Statistik zu setzen sind. Zugegeben, daß ein großer Teil von dem, was wir hier an- deutcn, noch Zukunftsmusik ist, und daß noch viel Wasser die Elbe hinunterfließen wird, che diese Pläne feste Gestalt gewinnen. Wir wollten nur zeigen, daß eine ganze Reihe wichtiger Aufgaben noch der Lösung harrt, und daß der Buchhandel eine Stelle haben muß, der er mit einiger Aussicht auf Erfolg diese Aufgaben übertragen kann. Will man diese Arbeit lahmlcgen, ehe sie' noch recht begonnen, da der Krieg nicht nur auf unsere Produktion, sondern auch auf die Arbeits verhältnisse und die Ausgestaltung der Deutschen Bücherei hemmend eingewirtt hat? Oder will man etwa behaupten, daß diese Arbeiten nicht verdienten, sei es jetzt, sei es später, in Angriff genommen zu werden, mit anderen Worten, daß die Deutsche Bücherei — wie sich Herr Felder ausdrückt — das überflüssigste Unternehmen der Welt sei? Es muß nur richtig in den Sattel gesetzt und der Sorge um die Zukunft enthoben werden. Die Aufgaben, mit denen sich der Buchhandel zu beschäftigen haben wird, lassen es wohl als gerechtfertigt erscheinen, daß der Börsenverein den Verlag zur tätigen Mitwirkung heranzieht, und zwar nach Maßgabe der Größe nnd Bedeutung der betreffenden Ver leger, da diese doch in erster Linie davon den Nutzen haben. Wenn Herr Felder darauf hinweist, daß durch die neue Bestimmung zweierlei Recht geschaffen werde, und daß es unverbrüchliches Vereinsrecht sei. daß gleichen Rechten gleiche Pflichten entsprächen, so ist diese Behaup tung nur sehr bedingt richtig. Auch der Staat fordert nicht von Armen nnd Neichen gleiche Leistungen, sondern legt demjenigen höhere Lasten auf, ker sie tragen kann oder höhere Ansprüche an ihn hinsichtlich der Wahrnehmung seiner Interessen stellt. Wie anders als mit diesen Gründen wollte man es erklären, daß der eine 50 oder 100 Mark Steuern, der andere dagegen den hundert- oder tanscndfachen Betrag zu zahlen hat! Die Gleichheit, die Herr Felder fordert oder wähnt, daß sie vorhanden 'sei, besteht in Wahrheit im Vereinsleben so wenig ivic innerhalb der menschlichen Gesellschaft überhaupt, da es auch hier ganz auf die Leistungsfähigkeit ankommt, von der ethischen Veran lagung des Individuums ganz abgesehen. Das wird anch die Re volution schwerlich ändern, mözen ihre Verfechter auch die so oft erstrebte und doch nie gefundene Gleichheit mit noch so schönen Reden preisen. Oder will Herr Felder behaupten, daß über den Vercinsbeitrag hinaus ein Verein nicht weitergehende Ansprüche au seine Mitglieder stellen dürfe und hierzu ein Recht nicht be sonders da habe, wo der von ihm als notwendig erkannte Zweck auf andere Weise nicht oder doch nur unvollkommen zu er reichen ist? Ist es nicht auch eine »Ungerechtigkeit« (in seinem Sinne), daß die Vereinsarbeit immer nur von einigen Dutzend Personen geleistet wird, während Tausende sich mit der Zah lung des Mitgliedsbeitrags und der Kritik begnügen? Wollte jeder den Verein nur vom manchesterlichen Nutzungsstandpunkt ansehen, so blieben wohl viele seiner Arbeiten, besonders jene, die auch späteren Geschlechtern noch zugute kommen sollen, ungetan. Gerade in der gegenwärtigen Zeit, wo alles um das goldene Kalb tanzt, würde es dem Verlag schlecht anstehen, sich einer, wenn auch bisher nur mora lischen Verpflichtung zu entziehen, die bei Gründung der Deutschen Bücherei die stillschweigende Voraussetzung für die vom sächsischen Staate und von der Stadt Leipzig gern und freudig gewährte Unter stützung bildete, wie jetzt umgekehrt die neue Satzungsänderung ab hängig von der Bereitwilligkeit der Reichsregierung gemacht wird, die Deutsche Bücherei durch einen Zuschuß aus Mitteln des Reichs zu unterstützen. Wäre es nicht ein schönes Bekenntnis zur Gemein schaftsarbeit, wenn alle dem Börfenverein angeschlossenen Verleger ihre Zustimmung zu dem Anträge des Vorstandes gäben und sich so auch darin vor manchen außerhalb des Börsenvcreius stehenden Ver legern auszeichnetcn? Gewiß liegt ein Unterschied zwischen morali scher und rechtlicher Verpflichtung vor, und auch bei unseren Ausfüh rungen über die Verpflichtungen eines Mitglieds dem Verein gegen über handelt es sich mehr um ethische als um sogenannte klagbare Ansprüche. Dieser Unterschied fällt bei der geplanten Satzungsän derung besonders deswegen ins Gewicht, weil der Umfang der ver legerischen Produktion nicht immer auch gleichbedeutend mit der ma teriellen Leistungsfähigkeit des betreffenden Unternehmers ist. Sollte sich indes hier nicht ein Ausweg finden lassen, wenn nur einmal die Erkenntnis bei jedem Verleger Platz gegriffen hat, daß der Börsen verein die Deutsche Bücherei gar nicht entbehren kann, weil sie ei» notwendiges Mittel zur Durchführung der ihm obliegenden Arbeiten darstellt? Der Anerkennung der Lieferungspflicht gegenüber der Deutschen Bücherei könnte außer dem Recht der Mitglieder, die von ihnen der Deutschen Bücherei überlassenen VcrlagSerzeuguisse jeder zeit zur Benutzung außerhalb der Deutschen Bücherei zu entleihen, noch die Pflicht der Deutschen Bücherei gegenübergestellt werden, auf Wunsch jedem Verleger die bibliographisch genauen Titelverzeich- nungeu seiner seit 1913 veröffentlichten Werke und Zeitschriften un entgeltlich oder gegen Ersatz der Selbstkosten zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtung würde nicht nur die Beziehungen zwischen Vcr lag und Deutscher Bücherei enger gestalten, sondern auch der Ver cinheitlichung der Titelverzeichuung, der Seitenzählung, Formalbe- Zeichnung usw., wie dem Verständnis für bibliographische Arbeiten im Buchhandel überhaupt Vorschub leisten. Wird es doch in Zukunft auch eine wesentliche Aufgabe der Deutschen Bücherei sein, nicht nur auf eine genauere begriffliche Abgrenzung der so verschwom menen Bezeichnungen, wie Auflage, Buch, Broschüre, Heft, Zeitung. Zeitschrift usw., hinzuwirken, sondern auch den auf eine Normalisic rung gerichteten Bestrebungen in Anwendung auf den Buchhandel Aufmerksamkeit zu schenken. Auf die Frage der Pflichtexemplare wollen wir hier nicht näher eingehen, sondern nur so viel bemerken, daß wir im Gegensatz zu Herrn Felder der Meinung sind, daß gerade in der Überlassung eines Exemplars au die Deutsche Bücherei die Möglichkeit einer Abschaf fung der Pflichtexemplare für die übrigen Stellen liegen könnte, wem, auch diese Frage nicht von heute auf morgen gelöst werden kann. Je- 31V
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