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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.04.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-04-30
- Erscheinungsdatum
- 30.04.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Nr. 85 (N. 48). :: 'Sörjcnvereins zahlen für eigene Anzeigen 25 Mennige :: die Seils. für 6.15 M.. '/.z 6. 38 M..'/, 6. 20 M.. Stellen- N ^esncke^veri^n^mit 20^)f. ^die Seile berechnet. 3n dem Zl :: 32 >/!^s'?l15 ?n7. ^ü? Nichtmitglied?r ü »! IO 21?.. 135 21?.,^230 21?. Deila^en werden nicht ange- ^ Leipzig. Mittwoch den 30. April ISIS. 88. Jahrgang. Wegen der Feier des I. Mai erscheint die nächste Nummer Freitag den 2. Mai 1919. Redaktioneller Teil. Zur beantragten Satzungsänderung des Börsenvereins. Bo» E IN i l Fel b e r. (Liehe Börsenblatt Nr. 38 und ?5.) Hin Jahre 1912 schrieb ich in einem längeren Briefe an den ver- storbenen R. L. Prager unter anderen ans die Deutsche Bücherei ge machten Ausführungen: »Dieses Unternehmen, das überflüssigste der Welt, wird dem Börsenvercin einmal das Rückgrat brechen«. Die vom Vorstand des Börsenvereins wohl nur notgedrungen beantragte Ein fügung eines Zusatzes zu 8 3, wonach jedes Mitglied sofort unverlangt nnd unentgeltlich ein Stück seiner gesamten Verlagserzengnisse an die Bibliographische Abteilung der Geschäftsstelle des Börsenvereins zu liefern hat, das in das Eigentum des Börsenvereins übergeht nnd von diesem der Deutschen Bücherei überlassen wird, beweist, dass meine Be fürchtung zutreffend wird. Der Börscnverein muß versuchen, eine Vast, die er sich anfgeladen hat, die er nicht tragen kann, auf einen Teil sei ner Mitglieder abznwälzen. Damit wird diesen der Zwang zur Ab gabe eines Pflichtexemplars anscrlegt. Die Verleger der acht alten preußischen Provinzen hätten somit von jetzt ab drei Pflichtexem plare abzulicfern. eine ganz außerordentliche Belastung des Verlages wisscnschaftlicher und teurer Werke. Jeder Versuch, die Aufhebung der Pflichtexemplare herbeizusühren, wäre damit von vornherein un möglich gemacht. Man kann vom Staat nicht erwarten, daß er ans eine Abgabe verzichtet, die sich das betreffende Gewerbe selbst neben bei noch vergrößert. Und doch ist es dringend notwendig, daß endlich energische Schritte getan werden, diese durch nichts zu rechtfertigende drückende Sonderbestenerung eines einzelnen Gewerbes anfznhcben. Diese Zeit großer Umwälzungen ist dafür ganz besonders geeignet, zu mal der wissenschaftliche Verlag durch den Krieg ganz außerordent lich gelitten hat nnd durch die cingetrctencn Verhältnisse auf das schwerste bedroht ist. Schon deswegen hätte diese Satzungsänderung nicht vorgeschlagen werden dürfen. Sie ist aber von vornherein unmöglich, weil sie zweierlei Recht schafft. Es ist unverbrüchliches Vereinsrecht, daß gleichen Rechten gleiche Pflichten entsprechen. Damit wird in dieser Satzungsänderung gebrochen. Die Verleger haben größere Leistungen zu gewähren als die Sortiments-, Antiquariats- nnd Kommissionärmitglieder. Nach den sehr dankenswerten Veröffentlichungen im Börsenblatt 1914 über die VerlagSerzengnng hatte die Firma G. Fischer in Jena, wenn mich mein Gedächtnis nicht täuscht, eine Jahreserzengnng von etwa 2900 .// Ladenpreis. Die .Firmen Julius Springer nnd W. Engelmann waren mit ähnlichen Betrügen ansgeführt.") Diese Firmen müßten also die Mitgliedschaft des Börsenvcreins, deren andere Firmen für 30 ..// teilhaft werden können, mit etwa 2000 bezahlen. Schon diese Fest stellung genügt, zu erkennen, daß dieser beantragte Zusatz nicht cinge- fiigt werden darf. Aber seine Ausnahme in die Satzungen würde auch die BörsenvereinS- mitglicöcr den Nichtmitgliedern gegenüber benachteiligen. Denn diese kann der Börscnverein natürlich nicht zur unentgeltlichen Abgabe ihrer Verlagserzengnissc zwingen. Oder will er die Ausnahme in die Bücherverzeichnisse von der unentgeltlichen Abgabe abhängig machen? Was wird, wenn jemand die Abgabe trotzdem verweigert? Will der Börscnverein ans das Verzeichnis solcher Werke verzichten? Damit würde er gerade das opfern, was sein Stolz ist, die einzige Begrün dung, die er überhaupt für die Deutsche Bücherei hat: die möglichst erschöpfende Vollständigkeit seiner bibliographischen Hilfsmittel. Das würde er zweifellos nicht tun. Außerdem müßte der Börsenverein aber auch noch die verweigerten Werke kaufen, damit die Deutsche Bücherei ihrer satznngsgemäßen Bestimmung, alle Erzeugnisse des deutschen Schrifttums zu sammeln und aufznbewahren, gcnügen kann. Die Vcrlegermitglieder wären also nicht nur den anderen Mitgliedern gegenüber im Nachteil, sondern auch den Nichtmitgliedern. Ich halte es für ganz unmöglich, daß die Satzungsänderung an genommen wird. Der Börsenverein könnte dadurch in Schwierigkeiten geraten, die sein Fortbestehen in Frage stellen. Es ist nicht nötig, das jetzt weiter ausznführen. Uber sonst beantragte Änderungen und Allgemeines vielleicht ein anderes Mal. B er lin , 8. März 1919. Die vorstehenden Ausführungen sandte ich am 9. März zur Ver öffentlichung an das Börsenblatt. Unterm 31. März verweigerte die Schriftleitung die Aufnahme mit der Begründung, daß »der Vorstand des Börsenvereins, mit dem sie darüber Rücksprache genommen, den Abdruck nicht für zweckmäßig halte . Gegen diesen Versuch, die freie Meinungsäußerung zu unterdrücken, erhob ich Beschwerde beim Aus schuß für das Börsenblatt. Dieser ging auf meine Beschwerde nicht eigentlich ein, sondern glaubte mir »empfehlen zu solle», die Begrün dung des Börsenvereins-Vorstandcs zu seine»! Vorschläge der Satzungsänderung abznwarten-. Fch beharrte aber ans meiner Be schwerde. Da nun inzwischen im Bbl. Nr. 75, Seite 271, die Be gründung erschienen ist, so sei sie gleich im Anschluß an meine vor stehenden Ausführungen behandelt. Zur Begründung wird ausgeführt, daß der Buchhandel ein großes Interesse an einer guten Bibliographie und an der Deutschen Bücherei habe. Erstcres ist sicherlich richtig, aber eine gute Biblio graphie ist nicht unbedingt von dem Bestehen der Deutschen Bücherei abhängig. Wir hatten schon eine gute, sich immck' mehr vervollkomm nende Bibliographie, bevor es eine Deutsche Bücherei gab, nnd wenn auch dankbar anerkannt werden soll, daß die Verzeichnisse jetzt man ches bringen, was- früher nicht darin enthalten war, so ist doch nicht anznnehmen, daß viel davon für die Bedürfnisse des Buchhandels in Frage kommt. Aber je weniger den Verzeichnissen entgeht, um so besser: nur bezweifle ich, daß dieser Zweck ohne die Deutsche Bücherei nicht erreicht werden kann. Als zweiter Grund wird angegeben, daß die Deutsche Bücherei als Archiv »für alle Zeiten und Möglichkeiten ein Stück der deutschen Vcrlagserzengnng aufbewahre«. Ob für alle Zeiten und Möglich keiten vorgcsorgt werden kann, dürfte gerade heutzutage recht zweifel haft erscheinen: aber ist denn überhaupt anznnehmen, daß häufig ein Werk vollständig verschwindet? Nnd ist cs wirklich nötig, für diesen seltenen Fall eine so umfangreiche und kostspielige Einrichtung zu unterhalten, über deren sonstigen Nutzen die Begründung nichts an- znführen weiß? Das kommt mir so vor, als wenn man die Kraft des Walchensees aufspeicherte, weil man vielleicht einmal eine achtkerzigc Glühlampe gebrauchen konnte. Doch auch diese beiden Voraussetzungen zugegeben: warum hat bloß der Verleger für die'Erhaltung nnd ge sunde Entwicklung der beiden Einrichtungen zu sorgen? Nach der Begründung ist es doch Pflicht jedes Buchhändlers, also auch der Sor timenter, Antiquare, Kommissionäre, ganz abgesehen von den Nicht mitglieder». Diese alle aber sind, wie ich schon nachgewiescn habe, ganz wlche einseitige Belastung öeS Verlages muß natur leider stark verbreitete Auffassung verstärken, daß 313 ) Nachträglich konnte ich die genauen Zahlen fcststcllcn: G. ? sck-er ^ 4057.40. Julius Springer 3614 —, Will). Engclmann ! beitragssrei. 21SS.35 j-gemäß die ohnehin
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