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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.08.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-08-07
- Erscheinungsdatum
- 07.08.1918
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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182, 7. August 1918. Redaktioneller Teil. wenn man auch den versehentlichen vorübergehenden Richtge brauch als Erlöschungsgrund betrachten wolle, vielmehr müsse auch der Wille, die Bezeichnung auszugeben, hinzukommeu oder sich aus den Umständen ergeben; darauf, datz der andere Verleger in gutem Glauben den Titel angenommen, komme es nicht an. Darauf habe ich (Preßstrafrecht 186> entgegnet, die Befugnis zum Führen des Titels werde nicht durch ein Rechtsgeschäft, sondern allein durch die Tatsache erworben, das; sich jemand zu erst des Titels bediene, für das Erlöschen kämen deshalb nicht Grundsätze des Bürgerlichen Rechts in Betracht, wie z. B. beim Verlust des Eigentums oder Besitzes; der andere könne nicht wis sen, weshalb mit dem Benutzen des Titels aufgehört worden sei; nehme er in gutem Glauben eine früher von einem andern be nutzte Bezeichnung für sein Blatt an und treffe alle Einrichtun gen dazu, so sei es eine große Unbilligkeit, wenn der frühere Verleger ihm das Weiterführen der Bezeichnung mit der Be hauptung verbieten wolle, daß der Titel nur aus Versehen weg gelassen worden sei; daure die Nichtbenutzung mehrere Monate, so könne der andere Verleger nicht auf den Gedanken kommen, das; ein Versehen vorliegit; die Folgen des Versehens habe der jenige zu tragen, bei dem es vorgekommen sei; nur dann sei die Annahme, unzulässig, wenn der andere Verleger wußte oder aus den Umständen entnehmen konnte, daß ein Versehen vorliege und nach dessen Entdeckung der Titel, wieder geführt werden solle, denn darin liege ein Verstoß gegen die guten Sitten. Für das nicht beabsichtigte Weiterführen eines Titels auf Briefbogen usw. wird dasselbe gelten wie für das nicht ge wollte Weglassen. Ich sehe mich genötigt, von meiner früheren Ansicht abzugehen. Das Bürgerliche Recht schreibt nirgends vor, daß ein Verzicht ausdrücklich erklärt werden muß, er kann auch aus den Umständen entnommen werden. In gewissem Sinne kann man von einem Recht auf den Titel sprechen, der Z 16 des Wettbewerbsgesetzes schützt nur denjenigen Verleger, der sich befugterweise des Titels bedient, er mutz eine Befugnis, ein Recht dazu haben, dieses Recht erwirbt er durch die Tatsache, datz er als erster die Bezeichnung gebraucht. Der Umstand allein, daß ein Titel weiter oder nicht weitergeführt wird, genügt also nicht für die Folgerung, datz er weitergcfllhrt werden soll oder aufgegebcn ist, vielmehr kommt es darauf an, ob der Wille zum Weitersühren oder Nichtweiterführen vorhanden ist. Der Titel hat oft einen beträchtlichen Vermögenswert, für den Erwerb der Befugnis zu seiner Benutzung sind schon recht erhebliche Summen gezahlt worden. Das Ausgeben eines sol chen Vermögensstücks kann deshalb nicht ohne weiteres vermutet werden, keinesfalls darf man das Aufgeben schon aus dem bloßen Einstellcn des Erscheinens eines Blattes entnehmen. Während der jetzigen Kriegszeit spricht sogar die Vermutung dafür, daß das Blatt nach Eintritt besserer Verhältnisse fort gesetzt werden soll, zumal wenn noch andere Umstände für eine solche Absicht sprechen, z. B. das aus den Umständen als ge wollt zu entnehmende Weitersühren des Titels auf Briefbogen köpfen usw., die als vorübergehend gemeldete Einstellung des Erscheinens bei der Post, Kundgebungen an Bezieher und An zeigenbesteller. Wo Zweifel bestehen, wird man eine Erkundi- gungspflicht annehmen können. Ein Verleger handelt den guten Sitten zuwider, wenn er weiß oder sich sagen muß, datz das cin- gegangene Blatt nach Überwindung der Schwierigkeiten weiter erscheinen soll, er bedient sich des Titels dann nicht befugtcr- wcise, die Klage des Verlegers des eingegangenen Blattes gegen ihn auf Unterlassung müßte Erfolg haben. Auch das Kammer, gericht hat in einer Entscheidung vom 21. April 1914 (Zeitungs- Verlag 1914, 1764) die Möglichkeit, daß der Verleger die Zeit schrift später wieder erscheinen lassen will, als beachtenswert bezeichnet. Die Frage des Titelschutzes während des Krieges ist in den Fachblättern viel erörtert worden. Man hat eine besondere ge setzliche Bestimmung vorgeschlagen, wonach der Titel der wäh rend des Krieges eingegangenen Blätter in der Kriegszeit und zwei Jahre nach Friedensschluß Eigentum der Verleger auch dann bleiben soll, wenn sie gesetzlich nicht geschützt find. Eine solche Bestimmung ist nicht nötig, wenn die Gerichte den oben von mir entwickelten Standpunkt einnehmen. Personalnachrichten. Zum Tode Adolf Beschorens. — Wie bereits in Nr. 180 gemeldet, erlag in dem letzten heißen Ringen im Westen unser lieber Dresdner Kollege, mein guter, lieber Freund Adolf Beschoren einer schweren Verwundung. In der Blüte der Manneskraft sank er dahin, ein an Hoffnungen noch so reiches Leben. Mit ihm ging wieder einmal einer der Besten von uns. Ein tüch tiger Kollege, der die alte angesehene Höckner'sche Buchhandlung mit rastlosem Fleiß trotz mancher schweren Hemmungen wieder in die Höhe brachte, ein feingebildeter Buchhändler mit vielseitigen Jnter- i essen und ein Mensch, in dessen Herz kein Falsch, aber viel Güte und i warme Sonne war, ein Mensch von einem unbezwingbaren Lebens- ^ nult trotz schwerster Schicksalsschläge in den letzten Jahren seines Lebens. Im Jahre 191-1 verlor er seine über alles geliebte Lebensgefähr tin. Was er mit ihr verlor, wissen die, die ihm und seinem Hanse nahestanden. Mit männlicher Kraft trug er sein schweres Leid, und all seine Liebe, sein Hoffen und seine Arbeit galt nun allein seinen beiden lieben Kindern, die ihre Mutter schon in so frühen Jahren da hingeben mußten. Wie oft hat er mir in diesen dunkel sten Tagen seines Lebens sein Herz ausgeschüttet: doch nie sah ich ihn verzagt, ein unerschütterlicher Glaube an die Zukunft hielt ihn ausrecht. Für das Glück und Wohlergehen seiner Kinder zu sor gen, war sein schönes, ernstes Ziel, dem er sich mit der ihm eigenen Frische zuwandtc. Tann kam der Krieg; die ersten Mobilmachungs tage riefen ihn an die Front. Mit dem tiefen Weh um seine heim- > gegangene Frau im Herzen zog er hinaus, seine Kinder der liebevol len Pflege seiner Schwiegereltern, sein Geschäft der treuen Hand sei- ! »es langjährigen Mitarbeiters überlassend. Trauerbotschaften waren es, die ihn fortgesetzt nach Hause auf Urlaub riefen. Zuerst starb sein Schwiegervater, der ihm ein treuer Freund und Berater gewesen war, dann seine Schwiegermutter und im letzten Jahre seine Mutter. Seine Kinder gingen in die Obhut seiner Schwägerin über, die in liebevoller Fürsorge Mutterstelle an ihnen vertrat. Im November v. I. wurde, um das Maß seiner Sor gen voll zu machen, auch noch sein Prokurist, die ihm einzig noch im Geschäft verbliebene buchhändlerische Kraft, eingezogen. Alle Ge suche, ihn frei zu . bekommen, blieben vergeblich. Mit vieler Mühe gelang es ihm, eine nichtbuchhändlerisch gebildete Hilfskraft einzu- stellen und im Januar selbst einen Urlaub von einigen Wochen zu er langen. Mit welcher Frische und welchen» Eifer nahm er die Arbeit ^ wieder in die Hand! Vom frühen Morgen bis zum späten Abend war er ! in seinem Geschäft tätig. Wie hat er in dieser Zeit Pläne mit mir ge macht und sich gefreut auf den ersehnten Frieden, da er sich wieder ganz seinem lieben Berufe widmeu konnte, immer ungebeugt, mit Hoffnung im Herzen. Jetzt liegt er still und kalt da draußen, er, der so viel noch vom Leben erhoffte, das ihm so unendlich viel genommen hatte. Sollten wir daheim gebliebenen Kollegen da nicht stille sein an gesichts der erschütternden Tragik dieses Lebens, nicht ganz stille sein mit all unseren kleinen Sorgen und Nöten, die der grausame Krieg nun einmal mit sich bringt? Wie hoch ist denn unser Einsatz, die wir unsere Herzen nicht verzehren müssen in Sorge um liebe Angehörige im Felde, wie klein, wie winzig klein sind unsere Opfer gegenüber dem Leben dieses tapferen Kollegen, der sein unerschütterliches Hoffen auf Leben und Glück hinopfern und zwei liebe Kinder als Waisen zu rücklassen muhte? Wir kannten ihn ja alle, die wir die sächsischen Verbandsver sammlungen mitzumachen pflegten. Er konnte fröhlich sein wie ein Kind; aus seinen großen, Hellen Augen lachte die ganze Sonne eines reinen, sonnigen Herzens. Seine leichtbeschwingte poetische Begabung hat uns manch fröhlich Lied beschert und unsere Feste verschönt. So wird das Bild dieses lieben Freundes und Kollegen vor unserer Seele stehen und nicht untergehen. Und wenn einst die Sonne des Friedens über unserem geliebten Vaterland wieder aufgeht, wird sie hell und warm das Bild dieses Helden bescheinen. Dresden. Hayno Focken. Gefallen: am 15. Juli Herr Paul No sch lau, ein treuer Mitarbeiter der Firma G. Freytag G. m. b. H. in Leipzig. Gestorben: am 22. Juni, wie wir verspätet erfahren, im Alter von 66 Jahren, Herr Joseph Fächer, in der Herderschen Buchhandlung in Köln a. Rhein. Der Verstorbene gründete am 15. Januar 1883 in Köln eine Buch- und Kunsthandlung unter seinem Namen, die er bis 1912 ge führt hat. Am 1. Juli 1912 ging seine Buchhandlung an die Herdersche Verlugshanölnng in Freiburg über, die sie zunächst unter der Firma 479
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