Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage und wird nur an Buch- hiindier abgegeben. — JahrcspreiS sür Mitglieder de» Vörscnvereins ein Exemplar 10 X, sür Ntchtmitglicder so — Beilagen werden nicht angenommen. Börsenblatt für den Anzeigen: die dreigespaltene Pctitzcile oder deren Raum So Psg., nichtbnchhändlerischc Anzeigen SO Pfg.; Mitglieder des körsen- vcreins zahlen sür eigene Anzeigen I0Pfg., ebenso BuchhandlungSgchilsen sür Stelle gesuche. Rabatt wird nicht gewährt. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des BörscnvcrcinS der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. ^ Z5. Leipzig, Montag den 11. Februar. 1001. Amtlicher Teil. An die Vorstände der Areis- und Ortsvereine. An Gemäßheit der Satzungen des Börsenvereins 8 33 Absatz 1 und der Geschäftsordnung für den Wahl-Ausschuß ß 12 erlaubt sich der ergebenst Unterzeichnete Wahl-Ausschuß den verehrlichen Vorständen hierdurch die Mitteilung zu machen, daß init Buchhündlermcsse >901 als Vertreter der Kreis- und Ortsvereine im Vereins-Ausschuß aus letzterem ans- zuscheidm haben: Herr Heinrich Schöningh-Münster i/W., „ Hermann Seippel-Hamburg, „ 111. Karl Trülmer-Straßburg i/E. Zum Ersatz derselben ist eine Neuwahl auf die Dauer von drei Jahren erforderlich. Herr Heinrich Schöningh ist satzungsgemäß nicht wieder wählbar, während die Herren Hermann Seippel-Hamburg und vr. Karl Trübner-Straßbnrg i/E. wieder wählbar sind. Die Wahl erfolgt nach den Bestimmungen der 88 12 bis 14 der Geschäftsordnung für den Wahl-Ausschuß in der am Sonnabend, den 4. Mai 1901, vormittags 9 Ahr im kleinen Saale des Deutschen Buchhändlerhauses zu Leipzig (Eingang drittes Portal, nächst dem Gerichtsweg) statt findenden Wahlmänner - Versammlung. Der Unterzeichnete Wahl-Ausschuß fordert den verehrlichen Vorstand dementsprechend auf, hierzu den Wahlmann Ihres Vereins abordnen, die Vollmacht für denselben bis spätestens den 27. April 1901 an die Geschäftsstelle des Börsen vereins in Leipzig, Hospitalstraße 11 (Deutsches Buchhändlerhaus), einsenden zu wollen. — Vereine, welche keinen Wahl mann entsenden, oder ihn nicht vorschriftsmäßig beglaubigen, gehen für dieses Mal des Wahlrechts verlustig. Gleichzeitig ersucht der Wahl-Ausschuß die verehrlichen Vorstände ergebenst, ein Verzeichnis der Mitglieder Ihres Vereins nach dem neuesten Stande ebenfalls bis zum 27. April d. I. an die Geschäftsstelle des Börsenvereins ein senden zu wollen. Trier und Leipzig, 8. Februar 1901. Hochachtungsvoll Der Wahl-Nusschuh des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Friedr. Val. Lintz, Vorsitzender. "Mundsechzigster Jahrgang. 163