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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.03.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1934-03-27
- Erscheinungsdatum
- 27.03.1934
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- Deutsch
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Nr. 73 <R. 42). Leipzig, Dienstag den 27. März 1934. 101. Jahrgang. NSMümeller TA Vierter Kursus für Verlagshersteller in Leipzig. Wir machen nochmals die deutschen Verleger sowie die bei ihnen beschäftigten Hersteller auf den im Börsenblatt vom 8. März angekündigten 14tägigen Kursus (vom 8. bis 21. April 1934) aufmerksam, da die erwünschte Teilnehmerzahl noch nicht voll erreicht ist. Bei 20 bis höchstens 25 Teilnehmern ist die Gewähr geboten, daß jeder den vollen Nutzen von den Besichtigungen, die meist in zwei Gruppen erfolgen, hat. Auch erwies sich in den bisherigen Kursen die angegebene Teilnehmerzahl für die gegen den Schluß des Kursus stattsindenden Arbeitsgemeinschaften und seminari stischen Übungen als besonders geeignet. Für jeden Vcrlagshcr- steller bietet daher dieser Kursus eine gründliche Vertiefung seines Fachwissens sowohl nach der praktischen als auch nach der theore tischen Seite hin. Erwerbslosen Gehilfen, bei denen die Möglichkeit fort fällt, daß der entsendende Verlag — wie es in den meisten Fällen geschieht — die Untcrhaltskostcn übernimmt, können Beihilfen zur Reise oder Freistellen bewilligt werden. Bewerbungen werden an den Deutschen Vcrlegerverein erbeten. Allo Anmel dungen müssen Angaben über Alter sowie über die bisherige fach liche Vorbildung des Bewerbers enthalten. Für Anfänger, die noch keinerlei praktische oder theoretische Vorkenntnisse der Ber- lagsherstellung besitzen, eignet sich der Kursus nicht. Dem Unterricht wird das Werk des Kursusleiters Fritz Schröder »Die Herstellung von Büchern und Zeitschriften» <C. E. Poeschel, Stuttgart) zugrunde gelegt. Teilnehmer, «die es noch nicht besitzen, können es durch die Geschäftsstelle bei rechtzeitiger Bestellung zum Vorzugspreis von 8.75 RM beziehen. Leipzig, Buchhändlcrhaus. Die Geschäftsstelle des Deutschen Vcrlegcrvrreins. Junger Buchhandel — Jahrgang 1934.*) Von KarlThulke. Beginn der Lehre, das ist nicht nur für den jungen Men schen, der zum erstenmal den Dingen des buchhändlcrischen Le bens gegcnübertritt, eine entscheidende und ernste Stunde. Sie ist immer von neuem auch für den Lehrhcrrn und den Gehilfen, der die Ausbildung zu leiten hat, eine Bewährungsprobe. Bis her wurde diese Probe bestanden oder nicht bestanden unter Aus schluß der buchhändlerischen Gemeinschaft. Durch den Beschluß des Börsenvereins, die Gehilfenprüfung als obligatorisch in seiner Satzung zu verankern, ist auch die berufliche Erziehung des Buch handels endlich zu einer Angelegenheit der buchhändlerischen Ge meinschaft überhaupt geworden. Damit sind die Bestrebungen der verantwortungsbewußten Kräfte aus dem Lager des selbständi gen Buchhandels wie der Gehilfenschaft zum Siege geführt wor den. Zum Ausdruck kommt dadurch auch, daß der deutsche Buch handel seine Aufgabe als Berufsstand gegenüber seinem Nach wuchs begriffen hat. Er wird sich in gesteigertem Maße bei feiner Erziehung im Betriebe um die Bildung von Persönlichkeiten be mühen, die fest im Gemeinschaftsleben der Nation und ihres *> Wir entnehmen diesen Aussatz mit Erlaubnis des Verfassers dem Märzheft des Deutschen Buchhandlungsgehilfen. Standes verwurzelt werden sollen und so wieder Sittlichkeit, nationale Zuverlässigkeit und hochwertige Berufsleistung als un zertrennliche Einheit zu begreifen vermögen. Die erfolgreiche Durchführung der Erziehung zu einem be stimmten Beruf, insbesondere zu einem so eigenartigen wie dem buchhändlerischen, setzt eines voraus bei dem zu erziehenden Menschen: Eignung, um nicht zu sagen — Berufung. Wer ein ganzer Buchhändler geworden ist, bei dem hat die Berufung, die er in sich trug, immer eine entscheidende Rolle gespielt. Wel cher Buchhändler aber wollte sich vermessen, seststellen zu kön nen, wer von den jungen Menschen, die bei ihm den Buchhandel erlernen wollen, »zum Buchhändler berufen- ist? Um so gewissen hafter muß jeder sich die Frage nach der Eignung für den Buch handel vorlegen. Gewiß, auch sie ist nicht leicht zu beantworten. Und doch ist sie leider in den letzten Jahren allzuoft zu leicht genommen und zu schnell beantwortet worden! Wenn das zu einem großen Teil aus Bequemlichkeit geschehen ist, so sei hier unzweideutig sestgestellt, daß, wer der Bequemlichkeit in solchen Fällen unterlegen, nicht würdig ist, ein Buchhändler genannt zu werden. Es ist nur eine milde Strafe für eine solche Handlung, wenn dem so Verantwortungslosen die Genehmigung zur Ein stellung und Ausbildung von Lehrlingen entzogen wird. Nicht jeder Buchhändler ist auch ein guter Erzieher seiner Lehrlinge und nicht jeder hat den Blick für Eignung oder Nicht eignung eines Berufsanwärters. Übe er keinen falschen Stolz und ziehe seinen fähigsten und menschenkundigstcn Gehilfen zu Rate oder schicke den jungen Menschen, sofern dazu Gelegenheit ist, für einige Wochen in eine unserer buchhändlerischen Übungs firmen. Dort wird auch der Lehrling sich schneller klar werden über die Anforderungen, die der Beruf des Buchhändlers an ihn stellt. Zeigt sich in der Probezeit, daß der Anwärter nicht für den Buchhandel geeignet ist, so muß die Entscheidung klar getroffen werden. Wir wissen, diese Berufsauslese ist keine leichte Ausgabe, aber sie ist notwendig angesichts der Lage des Buchhandels und des Zieles, das ihm für seine Arbeit gesetzt ist. Wir wissen auch, daß eine Aufnahmeprüfung dem Buchhandel nie ganz gerecht zu werden vermag. Aus unserer Geschichte haben wir erfahren, mit welchem Ernst und mit welcher Sorgfalt z. B. zu Friedrich Per thes' Zeiten ein neuer Buchhandelslehrling von seinem Chef unter die Lupe genommen wurde, che er das große Glück hatte, seine Buchhändler-Lehre beginnen zu dürfen. Heute genau so wie damals kann die Forderung, daß Berufserziehung Erziehung des ganzen Menschen vom Berufe aus bedeute, nur erfüllt werden, wenn auch das gleiche Berantwortungsbewußtsein am Werke ist. Wir halten es für unsere Pflicht, in dieser Zeit vor der Ein stellung neuer Lehrlinge Chefs sowie alle Gehilfen, die verant wortlich bei der Auswahl des Nachwuchses Mitwirken, auf die große Verantwortung hinzuweisen, die sie gegenüber dem Lehr ling und ihrer buchhändlerischen Standesgemeinschaft tragen. Die Gehilfenprüsung in drei Jahren wird es nicht nur an den Tag bringen, ob die Buchhändler ihre Erzieheraufgabe an den Lehrlingen pflichtgemäß erfüllt haben, sondern auch, ob sie »für den Buchhandel geeignete Menschen- in unseren Beruf herein genommen haben. Wenn die Lehre ihren Ausbildungscharakter wieder in vollem Umfange zurückerhalten soll, so bedeutet dies zugleich, daß dem Volontärunwesen gesteuert und jeder Lehrling vor Betriebsabrichtung und Ausnutzung bewahrt wird. Die Lehre muß von allem Beiwerk, das sie verfälscht und zu einem getarn ten Gehilfenverhältnis ohne Gehilfengehalt macht, befreit wer- 273
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