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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.03.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-03-20
- Erscheinungsdatum
- 20.03.1934
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19340320
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1934
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67, 20. März 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. b. Dtschn Buchhandel. Anzcigengeschäft im Zeitungsgewerbe war auch im Monat Fe bruar unbefriedigend. Mit einer Ausnahme waren Rückgänge von 20—50"/» gegenüber dem Monat Januar festzustellen. Ge genüber der Berichtszeit im Vorjahre sind ebenfalls Rück gänge bis zu 50"/» gemeldet worden.- Die Neuproduktion des Buch- Verlages hat sich nach der Zahl der erstmaligen Neuankündigun- gen im Börsenblatt ebenfalls wieder etwas verlangsamt. Die Ab satzverhältnisse werden sich aber, wenn die anfangs erwähnte Ent lastung und Kaufkraftsteigerung erfolgt, hoffentlich auch für den Buchhandel bessern. Für den wissenschaftlichen Verlag wird aller dings vermutlich das nächste Semester unter dem Einfluß des Arbeitsdiensthalbjahrs der neuen Studenten noch verstärkte An spannung bringen. Wünschenswert wäre, wenn sich dafür ein Aus gleich fände. „Brot des Geistes". Erst wer einmal wirklich gehungert hat, kann den Sinn der Bitte verstehen: Unser tägliches Brot gib uns heute! Aber es gibt auch das Wort: Der Mensch lebt nicht von Brot allein. Und auch das lehrt der Hunger verstehn. Als wir Soldaten des Weltkrieges waren, lernten wir beiderlei Hunger kennen, gründlich kennen, und lernten dankbar sein für beiderlei Brot. Wir lagen Herbst siebzehn in Nustschuk an der Donau, gegenüber den Rumänen. Außer den Befehlen des A. O. K. Mackensen, der Dienstvorschrift und hie und da einer veralteten Zeitung kriegten wir nichts zu lesen. Einmal hatte ich einen Transport nach Medschidia in der Dobrudscha gehabt, lieber Leser! — und fuhr in einem gänzlich leeren Zug nach dem Standort zurück. Ich hatte mich zur Nacht ins Gepäcknetz verstaut und wurde erst bei vollem Tages lichte wach. Da war ich nun nicht mehr allein, denn auf der Bank gegenüber saß ein baumlanger Kavallerieunteroffizier und las. Ehe ich ihm die Zeit bot, belauerte ich ihn ein bißchen. Sein Büchlein hatte ein himmelblaues Leinenkleid an und verriet mir damit so gleich den Verlag, ihn, der um den deutschen Geist unsterbliches Verdienst erworben hat. Na, und dann turnte ich aus meiner Höhe herab, und wir zwei Soldaten begrüßten uns, wie sich zwei Lands leute dreitausend Kilometer von der Heimat weg in der hintersten Bulgarei begrüßen. »Was liest du denn da?«, frag' ich den langen Schlagetot: und er hält mir das Himmelblaue hin: Kant, Prolegomena zu einer jeden künftigen Metaphysik, die als Wissenschaft nicht auftreten können. Ich habe mir den Ort gemerkt, an dem sich das begab: Nasgrad am Deli Orman, dem Tollen Wald. Ja, Kants Prole gomena: und cs verstand sich von selber, daß wir ins Gespräch über die Möglichkeit einer Metaphysik kamen, er, der Kttrassierunter- offizier, und ich, der Gefreite vom Fernsprechbau. Ich muß dabei das blaue, etwas zerflederte Büchlein mit allzu gierigen Augen an gesehen haben, denn mitten drin sagte der Kamerad: »Ich liege ja nicht weit von dir. Wenn ich es ausgelesen habe, schick' ich dir's«. Er sagte das so, wie man einem hungrigen Kameraden ein Stück Kommißbrot anbietet. Und er hielt Wort. Zwar sah ich ihn selber nie wieder, aber eine Ordonnanz von seinem Regiment gab bei unserer Abteilung das Büchlein für mich ab, und ich habe es noch, das ver schmutzte blaue Bändchen. — Daß ich's gestehe, ich bin aus Hunger nach dem Buche sogar einmal zum Plünderer geworden, doch hoffe ich, darum so wenig strafbar gefunden zu werden, wie der, der aus Hunger über einen fremden Gartenzaun langt. Es war im Sommer achtzehn in Fismes. Stand da ein kleines ordentliches Häuschen: das Dach von einer Fliegerbombe weggefegt, alle Scheiben in Scherben, drinnen — ich sah durchs Fenster — eine Wüstenei aus zerbrochenem Hausrat, abgefallenem Putz, Kleidungs stücken, einem durchbluteten englischen Waffenrock und einem Haufen Bücher. Die taten mir's an. Ich kletterte hinein und stocherte da zwischen. Das meiste war arg mitgenommen, bis auf ein Bändchen Duodez, dem seine Däumlingsgröße zum Heil gediehen war. Ich nahm es auf: netter Halbfranzbanö, wasserklarer Petitsatz, holz freies, blütenweißes Papier; Druckjahr 1832; Titel: Naximos cke 1^, kroelrekoueaukl. Ich nahm es und schob es in den Aufschlag meines 258 Waffenrockes, vielleicht nicht einmal so sehr aus Gier nach dem Buche als aus Mitleid mit seiner zierlichen Schönheit, nach der schon das Chaos griff. Nachher aber Hab' ich es mir manchmal vorgeholt und meine Kenntnisse aus der Pennälerzeit an dem eleganten Französisch des Weltweisen versucht. Ja, daß ich's nicht vergesse: Ans das Vor satzblatt hatte eine Hand in biedermeierlichen Zügen geschrieben: Xutrimendum Spiritus! Ein rauher Kamerad dolmetschte: Spiritus ist ein Nahrungsmittel. Ich zog aber doch vor, zu übersetzen: Brot des Geistes! H j a l m a r K u tz l e b. Die Bildung des Bertrauensrates. Zum Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit, über das be reits im Börsenblatt Nr. 27 vom 1. Februar 1934 berichtet worden ist, erging eine 1. Durchführungsverordnung vom 1. März 1934, welche die Sitze der Treuhänder der Arbeit für die einzelnen Wirt schaftsgebiete bestimmt, und eine umfangreichere 2. Durchführungs verordnung vom 10. März 1934. Aus deren Inhalt interessieren in diesen Tagen besonders die das Gesetz ergänzenden Vorschriften über die Bildung des Vertrauensrates der Betriebe. Denn noch im März haben die Unternehmer von Betrieben mit mindestens 20 Arbeit nehmern die Vertrauensmänner und deren Stellvertreter zu be nennen, die zusammen mit den Unternehmern, als den Führern ihres Betriebes, den Vertrauensrat des Betriebes bilden sollen. Bei 20 bis 49 Beschäftigten sind zwei, bei 50 bis 99 drei, bei 100 bis 199 vier, bei 200 bis 299 Beschäftigten fünf Vertrauensleute und die gleiche Anzahl Stellvertreter aufzustellen. Im Einvernehmen mit dem Obmann der NSBO. stellt zunächst der Führer des Betriebes die nach Vorstehendem erforderlichen Personen in einer mit durchlaufen den Nummern versehenen Liste auf und gibt diese durch Aushang im Betriebe bekannt. Damit ist der Vertrauensrat jedoch noch nicht gebildet. Vielmehr ist noch eine Abstimmung der Betriebsgefolg schaft erforderlich, die frühestens zwei Wochen nach Aushang der Liste erfolgen kann. Zu diesem Zwecke muß der Führer des Be triebes zunächst eine Liste der Abstimmungsberechtigten aufstellen und zur Einsicht auslegen. In dem eben erwähnten Aushang ist des halb außer der Liste der Vertrauensmänner und ihrer Stellver treter noch anzugeben, wo die Liste der Abstimmungsberechtigten sAbstimmungsliste) zur Einsicht ausliegt, wo die Stimmzettel und dazugehörigen Umschläge erhältlich sind und wann und wo diese abgegeben werden können. In dem Aushange ist auch darauf hinzu weisen, daß die Berichtigung der Liste der Abstimmungsberechtigten nur innerhalb einer Ausschlußfrist von einer Woche seit dem ersten Tage des Aushangs bei der Abstimmungsleitung beantragt werden kann. Uber Berichtigungsanträ'ge hat der Abstimmungsleiter un verzüglich zu entscheiden. Abstimmungsleiter ist der Führer des Be triebes oder dessen Stellvertreter in der Bctriebsführung. Zur Unterstützung in der Abstimmungsleitnng ziehen diese diejenigen beiden Angehörigen des Betriebes hinzu, die am längsten im Betriebe sind. Die Abstimmung ist geheim und erfolgt durch Abgabe eines Stimmzettels, der unter fortlaufender Nummer die Namen der als Vertrauensmänner und deren Stellvertreter vorgeschlagencn Per sonen zu enthalten hat. Will der einzelne Angehörige des Betriebes den Vorschlag des Betriebsführers billigen, so gibt er den Stimmzettel unverändert im Umschlag ab. Will er aber die Liste ganz oder teilweise ab lehnen, so streicht er die auf dem Stimmzettel Vorgeschlagenen ganz oder teilweise durch. Mehr als durchstreichen darf er aber nicht. Insbesondere darf er weder andere Personen Vorschlägen noch sonstige Randbemerkungen machen. In solchen Fällen ist der Stimmzettel ungültig, ebenso wenn er unterschrieben oder mit einem Kennzeichen versehen ist. Bei der Abstimmungshandlung ist der den Stimm zettel enthaltende Umschlag noch in Gegenwart des Abstimmenden in einen verschlossenen Kasten zu werfen und die Stimmabgabe in der Abstimmnngsliste zu vermerken. Das Ergebnis der Abstimmung muß innerhalb von drei Tagen von dem Abstimmungsleiter in Gegenwart der zwei Dienstältesten der Betriebsgefolgschaft festgestellt werden. Dabei wird zunächst ermittelt, ans welche der ausgestellten Personen eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen entfallen ist. Besteht z. B. die Betriebsgefolgschaft ans 30 abstimmungsberechtigten Angestellten und Arbeitern und haben sich nur 24 an der Abstimmung
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