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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.03.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-03-06
- Erscheinungsdatum
- 06.03.1934
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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^-c. SS, 6. März 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. Bücherverzeichnis über das Grenz- nnd Auslanddeutschtum. Im nationalsozialistischen Deutschland hat die Volksdeutsche Arbeit einen großen Auftrieb erhalten. Starke Kräfte sind am Werk, den Gedanken von der Zusammengehörigkeit aller deutschen Volks genossen diesseits und jenseits der Grenzen immer weiter allen Teilen des deutschen Volkes einzuhämmern. Den Binnendeutschen soll klargemacht werden, welch große Verantwortung sie dem Grenz- und Auslanddeutschtum gegenüber haben, daß es gilt, diesem Deutsch tum, das überall in schwerem Kampf steht, treu zur Seite zu stehen. Im Rahmen dieser Volksdeutschen Arbeit ist nun ein beratendes Bücherverzeichnis über das Grenz- und Auslanddeutschtum er schienen. Es bringt die wesentlichen Bücher über alle Gebiete des Grenz- und Auslanddeutschtums, die geeignet sind, vor allem den Binnendeutschen Einblick zu geben in die Gesamtprobleme wie in die Einzelfragen. Zur Ergänzung der Werke aus der belehrenden Lite ratur sind besonders aufschlußreiche Werke aus der erzählenden Lite ratur hinzugefügt. Sämtliche Bücher sind einzeln charakterisiert. Eine übersichtliche Gliederung, Einleitungen zu den Hauptabschnitten und verbindender Text machen dies Verzeichnis wirklich zu einem beraten den Hilfsmittel für jeden, der sich mit den Fragen des Grenz- und Auslanddeutschtums befassen will. Für Buchhändler, Bibliothekare, Lehrer, Schulungsleiter, Mitarbeiter der Grenz- und auslanddeutschen Verbände ist so ein wichtiger Berater geschaffen. Das Verzeichnis ist herausgegeben vom Institut für Leser- und Schrift tu m s k u n d e zu Leipzig im Aufträge der Reichsstelle zur Förde rung des deutschen Schrifttums und in enger Verbindung mit dem Volksbund für das Deutschtum im Ausland. Das 47 Seiten starke Heft ist im Verlag des Instituts für Leser- und Schrifttumskunde, Leipzig N 22, Nichterstraße 8, erschienen und kostet RM —.90. Bei Abnahme von größeren Partien (evtl, mit eigenem Firmenaufdruck) treten besondere Vergünstigungen ein. Reichs st elle zur Förderung des deutschen Schrifttu ms. Das deutsche Buch im Ausland. Das »Hamburger Tageblatt« vom 25. Februar veröffentlicht einen auf Äußerungen der Hamburger Exportbuchhandlung Conrad Behre beruhenden Artikel über den überseeischen Buchhandel. Uber die heutige Lage des Auslandgeschäftes und seine Möglichkeiten heißt es dort u. a.: »Nicht nur die vielen tausend Deutschen in aller Welt, darunter alle Kulturzentren deutschen Geistes und deutscher Volksgemeinschaft: die Vereine, Klubs und Schulen, sondern vor allen Dingen auch die vielfältigen Verbindungen zu den Freunden Deutschlands, die sich hauptsächlich in Süd- und Mittelamerika, in den Randstaaten und im fernen Osten finden, müssen eine fortlaufende Pflege erfahren. Gerade das ist es, was deutscher Wissenschaft und Forschung zu ihrer großen Bedeutung in der Welt verholfen hat, daß sich auch das Aus land mit solchen Problemen fortlaufend beschäftigt und dafür inter essiert bleibt. Alles dies ist mehr oder weniger durch die langen Kriegsjahre unterbunden worden, aber mit Nachdruck sind im Ver lauf der letzten zehn Jahre diese Fäden neu geknüpft und auch über die schwierigen Zeiten der Weltwirtschaftskrise hinweg erhalten ge blieben. Der deutsche Export-Buchhandel im Verein mit dem deut schen Buchhandel im Ausland, soweit er sich dort durch die Umstände begünstigt niederlassen konnte, hat die besondere Aufgabe, Mittler zu sein zwischen dem Volksgut der Heimat, dem wissenschaftlichen Buch und dem großen dafür interessierten Kreis im Ausland. Diese großen und wichtigen Ziele, die für den Export-Buchhandel vielfach ideelle und materielle Opfer bedingen, dürfen auch nicht durch die seit Jahr und Tag in Erscheinung tretenden, hemmenden Wäh rungskrisen beeinträchtigt werden. Hierunter sind die z. B. in fast allen südamerikanischen Ländern erlassenen scharfen Devisenbestim mungen zu verstehen. Es muß immer wieder ein Weg gefunden werden, die Möglichkeit der Buchausfuhr sicherzustellen.. Seit dem Umbruch in Deutschland mit seinen tiefgreifenden Folgen auf kultu rellem Gebiet ist dies nötiger denn je. Der Nationalsozialismus wünscht nicht, daß in Wort oder Schrift eine irgendwie geartete Werbung mit politischen Tendenzen im Ausland vorgenommen wird, aber er wünscht und braucht die ausländische Anerkennung seiner Ziele für die innere Politik und den Neuaufbau Deutschlands. Mittler dazu ist das deutsche Buch, die deutsche Zeitschrift. Durch die heute mit großen Kosten verbundene Propagandatätig keit für die Verbreitung kultureller Güter im Ausland werden neben den einzelnen Bücherfreunden und Bücherliebhabern draußen vor allen Dingen die Behörden des deutschen auswärtigen Dienstes, ferner die deutschen Vereine, Schulen, Bibliotheken, Missionen usw. in 204 weitestem Maß erfaßt. Sie finden immer wieder in dem reichhaltig ihnen zugehenöen Material nene Anregungen, um ihren Bedarf an Lesestoff auszuwählen und durch die Vermittlung der wenigen, in aller Welt bekannten deutschen Exportbuchhandlungen ohne besondere Kosten zu decken. Wir haben uns aus all diesem davon unterrichten und überzeugen können, wie wichtig es ist, daß die Tätigkeit des deutschen Exportbuchhandels aufrechterhalten, für die Zukunft im gleichen Umfange durchgeführt und nach Möglichkeit erweitert wird. Es ist Ziel und Aufgabe der ausländischen Ortsgruppen der NSDAP., die Deutschen draußen für das neue Reich zu gewinnen. Hierbei steht diesen Vorposten des Wiederaufbaues der deutsche Aus landbuchhandel durch seine Kleinarbeit am einzelnen treu zur Seite und gewinnt über dies hinaus durch seine Verbindungen zum Aus land selbst Einfluß auf Presse und Schrifttum desselben. Ein stiller, aber stetiger Bekämpfer der Falschmeldungen und Verhetzungen gegen Deutschland.« Entscheidungen höherer Gerichte. Berichtet und besprochen von vr. A. E l st e r, Berlin. (Zuletzt Börsenblatt 1933, Nr. 220.) Das Wort »deutsch« im Firmennamen. In Verlag und Sortiment gibt es verschiedentlich Firmen, die in ihrer Firmenbezeichnung das Wort »Deutsch« führen. Die Frage, ob und wie weit darin eine Bezeichnung als wirk lich deutsches Geschäft zu erblicken sei und ob und wie weit dies heute überhaupt als zulässiger Firmenbestandteil gelten könne, ist sehr umstritten; ein Kammergerichtsbeschluß vom 21. De zember 1933 hat die Verschiedenheit der Ansichten stark hervortreten lassen. Wegen der Wichtigkeit der Sache und wegen der bereits auf getretenen Meinungsverschiedenheiten seien hier nur die wesentlichsten Sätze aus der Begründung dieses Kammergerichtsbeschlus ses mitgeteilt sowie eine Äußerung der Berliner Industrie- und Handelskammer dazu. Der Tatbestand, dessen Kenntnis für die Beurteilung er forderlich ist, war dieser: Der Kaufmann H. Gr. betreibt seit dem März 1933 mit einem Gewerbekapital von 15 000 RM ein Versand geschäft in Herrenstoffen, die er ausschließlich von deutschen Fabriken bezieht. Seine Abnehmer sind Privatleute sowie Schneider in Berlin und im übrigen Reiche, wo er an fünf Orten Provisionsvertreter bestellt hat. Er meldete zum Handelsregister an, daß er das Geschäft unter der Firma »Deutsches Tuchhaus H. Gr.« führe. Diese Anmeldung wurde vom Nechtspfleger des Registergerichts ent sprechend einer gutachtlichen Äußerung der Industrie- und Handels kammer in Berlin vom 3. Juli 1933 dahin beschieden, daß die Bezeich nung »deutsch« nur für Großunternehmungen zulässig sei, die einen umfangreichen Geschäftsbetrieb unterhielten und über ein dementspre chend hohes Kapital verfügten. Auf eine hiergegen erhobene Ein wendung des Antragstellers trat der Negisterrichter dem Nechtspfleger im Ergebnis bei, jedoch mit der auf eine neuere Äußerung der In dustrie- und Handelskammer vom 29. August 1933 gestützten abwei chenden Begründung, daß die Bezeichnung »deutsch« nur zulässig sei, um ein Geschäft gegenüber gleichartigen ausländischen Unternehmun gen als ein besonders deutsches Unternehmen erscheinen zu lassen oder um bei einem für den Verkehr mit dem Auslande wichtigen Unter nehmen seinen deutschen Charakter zu betonen. Diese Voraussetzungen seien hier nicht gegeben. Eine Beschwerde des Antragstellers gegen die damit ausgesprochene Ablehnung der begehrten Negistereintragung wurde vom Landgericht aus demselben Grunde zurückgewiesen. Das Kammergericht war anderer Meinung. Seine Auf fassung ergibt sich im wesentlichen aus folgenden Sätzen: »Nach § 18 Abs. 2 HGB. darf der Firma eines Kaufmanns kein Zusatz beigefügt werden, der geeignet ist, eine Täuschung über die Art oder den Um fang des Geschäftes oder über die Verhältnisse des Geschäftsinhabers herbeizuführen. Im übrigen sind Zusätze, die zur Unterscheidung der Person oder des Geschäftes dienen, gestattet. Ob ein Zusatz zur Täuschung in diesem Sinne geeignet ist, bestimmt sich nach der gelten den Verkehrsanschauung. Maßgebend ist dabei nicht allein die Auf fassung der beteiligten Handelskreise, sondern auch diejenige des großen Publikums. Hiervon ist das Landgericht, ebenso wie der Re gisterrichter, zutreffend ausgegangen. Ihre Feststellung aber, daß das Wort ,deutsch' in einer Firma im Laufe des letzten Jahres all gemein die in dem zweiten Gutachten der Industrie- und Handels kammer angegebene Bedeutung erlangt habe, findet — ganz abgesehen von den sonst gegen sie bestehenden Bedenken — schon in diesem Gut achten selbst keine ausreichende tatsächliche Grundlage . . . Die Be zeichnung erscheint ihr nur unter den bereits wiedergegebenen Vor aussetzungen zulässig. Damit ist aber keineswegs gesagt, daß die all-
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