Nr. 45 (R. 28). Leipzig, Donnerstag den 22. Februar 1934. 1Ü1. Jahrgang. ?iÄMümeIler Teil- Bekanntmachung betreffend Forderungen an das Ausland Die ständigen Bemühungen des Börsenvereins, dem exportierenden Buchhandel (Verlag, Exportgroßhandel, Exportsortiment) den Einzug der sogenannten „eingefrorenen" Forderungen und auch der aus dem lausenden Verkehr neu entstehen den Forderungen zu erleichtern, bzw. trotz der bestehenden Überweisnngsschwierigkeiten zu ermöglichen, haben zu neuen Plänen geführt, die der Vorstand unverzüglich zu verfolgen gedenkt. Nähere Mitteilungen hierüber können im jetzigen Stand der Verhand lungen noch nicht gemacht werden. Für die Verhandlungen mit den zuständigen Reichsstellen benötigt der Vorstand dringend und schnellstens von allen expor tierenden Buchhändlern eine summarische Ausstellung ihrer Auslandforderungen bis 31. Dezember 1933, und zwar für folgende Länder: Bulgarien, Dänemark, Estland, Griechenland, Jugoslawen, Lettland, Österreich, Ruinänien, Tschechoslovakei, Türkei, Ungarn, Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Columbien, Costa Rica, Ecuador, Nicaragua, Paraguay, Uruguay, Venezuela. Für die Aufstellung sind die folgenden beiden Formblätter in doppelter Ausfertigung zu verwenden und von der Ansland abteilung des Börsenvereins anzufordern. (2) Formblatt L: (in verkleinerter und verkürzter Wiedergabe) Ausstellung der Auslandforderungcn am 31. XII. 1933 von nach lFirma) (Land) Name des Kunden Gesamt betrag davon einge froren Name des Kunden Gesamt betrag davon einge- RM NM RM RM 1. Die Forderung ist in RM anzugeben. Pfennige sind fvrtzulassen. 2. Unter die Forderungen (Gesamtbetrag) sind auch sämtliche Forderungen an ausländische Banken, Postsparkassen uslo., soweit diese durch Einzahlungen ausländischer Kunden entstanden sind, auszunehmcn, und zwar gleichgültig, ob sie aus sogenannten Sperrkonten oder aus freien Konten im Auslande stehen. 3. Unter „eingefroren" sind diejenigen Forderungen oder Teile derselben zu verstehen, die am 31. Dezember 1932 schon bestanden und seitdem leine nennenswerte Senkung erfahren haben. Unter diesen „eingefrorenen" Forderungen sind auch von den unter 2. geschilderten Forderungen diejenigen zu verstehen, die aus sogenannten Sperrkonten verbucht sind und zwar gleichgültig, zu welchem Zeitpunkte sie entstanden sind. Das Formblatt L ist in je zwei Ausfertigungen für jedes der angegebenen Länder auszufllllen. Beide Ausfertigungen ver bleiben zunächst beim exportierenden Buchhändler. Formblatt L: (in verkleinerter und verkürzter Wiedergabe) Summarische Aufstellung der Auslandforderungen am 31. XII. 1933 der Firma - — -- in folgenden Staaten: Land Gesamt rung davon einge froren Land Gesamt forde rung Bulgarien Dänemark Estland usw. RM RM Argentinien Bolivien Brasilien usw. RM RM In dieses Formblatt li ist das summarische Ergebnis der auf den Formblättern L für jedes Land aufgefiihrten Einzel-Außen stände einzntragen. 189