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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.07.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-07-17
- Erscheinungsdatum
- 17.07.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. ^ 149, 17, Juli 1919, seiner Urheberrechtes zurückfordern. Das Werk geht jetzt seinen eigenen Weg: büdsnt LUS kata libolli. Dagegen wird sein Recht an der Form des Werkes nicht be rührt, Das Werk darf nur in der Form verbreitet werden, in der es der Verfasser dem Publikum darbrachte. Im Falle der Übertragung des Urheberrechtes hat der Erwerber nicht das Recht, an dem Werke Zusätze, Kürzungen oder sonstige Ände rungen vorzunehmen (Z 9 Urheberrechtsgcsetz), Wenn auch das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung das allgemeine persönliche Recht ablehnt (so insbesondere RGZ,, Band 69, Seite 403; Band 79, Seite 307 ff,), gegen das von der Rechtslehre, insbesondere von Gareis, Gierke, Köhler und Oster- rielh vorgetragene allgemeine Recht der Persönlichkeit, so hat es noch in seiner letztgenannten Entscheidung — vgl, Adler in Recht und Wirtschaft 1912, Seite 452 sf. — ausgesprochen, »daß der Künstler de» modernen Rechtsgrundsätzen entsprechend ein ge setzlich geschütztes Recht darauf hat, das; das von ihm geschaf fene Werk als Ausfluß seiner künstlerischen Säiöpfungskr^st der Mit- und Nachwelt nur in unveränderter Gestalt zugänglich gemacht wird«, und hat hiermit eine der wichtigsten Folgerungen der persönlichen Rechts statuiert, ohne dieses allerdings anzuer- kennen (interessant das Urteil des rrlbmial Livil lls i» Seine vom 20, Mai 1911 bei Adler a. a, O,), Möglich ist allerdings, daß der Verleger dem Sortimenter verviewt, unter einem bestimmten Ladenpreise zu verkaufen, aber diese Bindung betrifft nicht die Gestattung der Verbreitung des Vcrlagswerkes, sic bezieht sich vielmehr auf die Ausübung jener überlassenen Berbreilungsbefugnis, (So auch de Boor, Seile 138,) Die Abtretung des Verbreitungsrechts seitens des Ver legers an den Sortimenter ist ein abstraktes Rechtsgeschäft, ist also gültig unabhängig von dem ihm zugrundeliegende» Rechts grunde, Eine Verbreitung, die der Sortimenter unter Nicht- Einhaltung des Ladenpreises vornimmt, ist daher keine Ur heberrechtsverletzung, Eine solche Vereinbarung zwischen Ver leger und Sortimenter hat lediglich schuldrcchtliche Kraft, bindet also den Sortimenter nur dem Verleger gegenüber, der ans der Verletzung dieses Anspruchs höchstens Schadenscrsayan- spräche ableiten kann (vgl, auch H 137, Absatz 2 BGB.), Für den Sortimenter, der Mitglied des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler ist, ergibt sich die Pflicht, den vom Verleger fest gesetzten Ladenpreis einzuhalten, außerdem aus K 3, Ziffer 3, Absatz 2 der Satzungen des Börsenvereins. Verfehlt ist das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 6, Dezember 1905 (abgedruckt bei Köhler, Archiv für bür gerliches Recht 29, Seite 144—150), das ei» Warenhaus, das Bände von Reclams Universal-Bibliothek zu weniger als 20 Pfennigen, dem damaligen Ladenpreise, verkauft hatte, auf Grund von Z 826 BGB, znm Ersatz des dadurch der Firma Reclam entstandenen Schadens verurteilt hatte. Denn es ist für die Entscheidung der Frage, ob ein Verkauf unter dem Laden- preise gegen die guten Sitten verstößt, gleichgültig, auf welche Weise sich der Verkäufer in den Besitz der Exemplare gesetzt hat. Die Provenienz des Kaufobjektes spielt bei der Beurtei lung der Frage der Unsittlichkeit des Kaufvorganges keine Rolle, Denn damit wäre tatsächlich, worauf Kohlei a, a, O, Hinweis!, eine Bindung des freien Verkehrs an privatrechtliche Verein barungen über die Vereinbarenden hinaus geschaffen worden, (Schluß folgt.) Harder, Agnes, Was sollen unsere jungen Mädchen lesen? Ein literarischer Führer, 8». 40 S. Berlin-Lichterfelde 1919, Verlag v. Edwin Runge. Geheftet ^ 1.20 Ladenpreis. Das schwierige Problem der Jungmädchen-Lektürc ist bereits in mannigfaltiger Weise behandelt worden, ohne das; man ernstlich den Versuch gemacht hätte, brauchbare und erschöpfende literarische Hilfs mittel für die Blicherausmahl zu schaffen, d. h. Verzeichnisse, die tat sächlich den nach der literarischen Seite hin erhobenen Forderungen in allen Stücken gerecht zu ipcrden vermögen, In dem vorliegenden Verzeichnis hat sich eine unserer bekanntesten Schriftstellerinnen dieser Arbeit unterzogen. Von den 40 Seiten der Broschüre ent- «00 fallen 18, also fast die Hälfte auf die Einleitung und »Anleitung der Herausgeberin. Leider fehlt uns der Raum, um auf diese geist vollen, von Freimut erfüllten Ausführungen tiefer einzugehen. Die von allen maßgebenden Faktoren längst abgelehnte verbildende süß liche, sog. »Backfischlektüre« wird nur gestreift. Nicht das Abzuleh nende ist der Verfasserin die Hauptsache, sondern das Buch, das nn sere jungen Mädchen lesen sollen. Denn die Zeiten der »Haustöchter nach alter Familienüberliefernng sind dahin. Das junge Mädchen von heute hat in den meisten Fällen seinen Beruf, steht also mitten in der Arbeit unserer Zeit, mitten im Leben der Gegenwart. Des halb soll ihm die Lektüre nicht Ablenkung, nicht Vernichterin eines gesunden Wirklichkeitssinnes, sondern Mittel zur geistigen Aufwärts- bewegung sein. Ohne Frage besitzen wir genügend Literaturgul. das solchen Forderungen zu entsprechen vermag. Das anschließende Verzeichnis schöner Literatur offenbart in dee Auswahl die Sorgfalt und umfassende Kenntnis der das Gesamt gebiet sicher überschauenden Herausgeberin. Die Auswahl ist sehr gut getroffen. Sie ist auch für den Anfang reichhaltig genug, wenn auch nach mancher Richtung hin noch erweiterungsfähig. Ob es stimmt, was die Verfasserin behauptet, daß Schopenhauer und Nietzsche un sere Kunst so dunkel (?) gemacht hätten, daß wir kein zweites »Soll und Haben« neben Freytags klassischem Roman besäßen? Ich weiß nicht, ob der Verfasserin Rudolf Heubners zweibändiges Roinanwert »Der heilige Geist« bekannt ist. Jedenfalls kann dieser prachtvolle neuere Kansmannsroman auch von den vielen im deutschen Handels leben tätigen jungen Mädchen mit Genuß und Nutzen gelesen wer )en. Ungern vermisse ich auch Rudolf Baumbachs liebenswürdige Novelle »Truggold«. Doch sollen diese Bemerkungen keine Kritik, nur Anregung sein. Ergänzt wird die Liste schönwissenschaftlicher Bücher durch eine andere über Lebenserinnerungen, Briefe usw., durch ein Verzeichnis von Büchern aus Geschichte, Kulturgeschichte. Literaturgeschichte, Kunst und Kunstgeschichte, Musik, ferner Sam uelbüchereien, Germanisches und Lyrik. In der alphabetischen Na- menanordnnng finden sich leider einige Flüchtigkeiten (z. B. S. 2?: Gotthelf hinter Grimm, Gubalke, Günther: Gloß sstatt Glaßj hinter Günther, S. 24: Koppen hinter Kraze), die bei Veranstaltung einer neuen Auflage auszumerzen, wären. Im allgemeinen dürfte aber das Buch seinen Zweck bereits heute in ausreichendem Maße erfülle» Kurt Loele. Wöchentliche Übersicht über geschäftliche Veränderungen und Einrichtungen. 7,-IL, Juli ISIS, Vorhergehende Liste 1919, Nr. 143. * — In das Adreßbuch neu aufgenommene Firma. -- B. — Börsenblatt. — H. — Hanöelsgerichtliche Eintragung (mit Angabe des Erscheinungs- tagS der zur Bekanntmachung benutzten Zeitung). — Dir. — Direkte Mitteilung. Albcrti's Verlag, Max, Hanau, ging 7./VII. 1919 käuf lich ohne Passiven an G. M. Albcrti's Hof-Buchh., Bruno Clauß. über und wurde mit dieser vereinigt. sB, 144.j Alt, Johannes, Frankfurt (Main), gibt Stuttgart als Kom missionsplatz auf. sB. 144.) Ammon Nachfolger, Oscar, Fritz Haensel, Eiu- Antiq. Gegr. 1./VIII. 1903. Leipziger Komm.:- Volckmar Arbeiter-Turn verlag, Leipzig, ist jetzt Aktiengesellschaft Friedrich Earl Harnisch ist als Mitglied des Vorstandes ausge schieden. Rudolf Ranke ist zum Mitglied des Vorstandes be stellt. sH. 3./VII. 1919.) ^Backhaus, Rudolf, Gevelsberg. Musitalienhandlung. Gegr. 1894. Leipziger Komm.: Hofmeister. (Dir.) Bern dt, Emil, Merseburg. Leipziger Komm, jetzt Grosso- u. Kommissionshaus. sB. 142.) B e st e l l a n st a l t für den Berliner Buchhandel. Berlin Der Geschüslsf. Reinhold Thuletveit ist am ."r.^VII. im 49. Lebens), verstorben. sB, 144.) Beyer, Lorenz, Mittweida. Leipziger Komm, jetzt Busch sB. 144.) ^Binder, F r i e d r., Köln, Fleischmengergasse 26. Buchh. u. Aukih. Gegr. 1./VI1I. 1903. Leipziger Komm.: Volckmar sB. 142.) *Blasig, Arno, Leipzig-Gohlis, Äußere Hallischestr. 37. Musikalienhandlung. Gegr. Mai 1919. sTir.) *Boksörlags Aktie Bolaget Patria, Stockholm, Drottninggatan 70. Gegr. 26./I. 1911. Telegrammadr.: Bokpatria Stockholm. Inh.: Eine Aktiengesellschaft. Direktor: B. Jsraelson. Leipziger Komm.: Carl W. Schulze. sDir.)
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