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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.05.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-05-21
- Erscheinungsdatum
- 21.05.1917
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. v 116, 21. Mai 1917. Bibliographisches Institut A.-G., Leipzig. — Bilanz am 31. Dezember 1916. 4 Grundstück 700 000 Gebäude .«t 1 543 546.27 Abschreibung 16 312 22 1 527 234 05 Maschinen und Mobilien 306 638.34 Abschreibung 38 218.32 268 429 02 Schriften, Steine und Platten... 315 022 48 Materialvorräte 201 379 28 Verlagsvorräte 2 173 845 62 Perlagsrechte 800 000.— Abschreibung 80 000.— 720 000 — Kasse und Bankguthaben 8 326 20 Wertpapiere und Schuldbucheintragung 406 936 50 Beteiligungen 20 001 Forderungen I 976 250 72 Vorausbezahlte Versicherung .... 4 757 50 Verlust-Saldo 255 436 20 8 577 609 57 Schulden. Aktienkapital 4 500 00O Gesetzliche Rücklage 268 784 62 Hypothek 1 500 000 Stiftungen 959 501 73 Gläubiger 1 349 323 22 8 577 609 57 Gewinn- und Verlust-Rechnung am 31. Dezember 1916. Soll. cö Kursverluste 34 649 67 Zinsen 133 453 88 Abschreibungen 134 530 54 General-Unkosten 384 858 06 Verschiedene Verluste 23 085 65 710 577 80 Haben. § Verlagsgewinn 447 901 39 Verschiedene Gewinne 7 240 21 Verlustsaldo 265 436 20 710 577 80 Leipzig, den 15. Mai 1917. Der Vorstand. (Leipziger Zeitung Nr. 114 v. 18. Mai 1917.) 8k. Wann liegt Zahlungseinstellung vor? Urteil des Ober landesgerichts Hamburg vom 21. Dezember 191V. (Nachdruck verboten.) Bei Kriegsausbruch mehrten sich die 'Fälle, in denen Sparkassen und Banken, um dem Ansturm des Publikums zu wehren, zeitweilig die Auszahlung von Guthaben beschränkten oder ganz eiustellten. Meistens lag eine wirkliche Zahlungsunfähigkeit nicht vor, es handelte sich viel mehr nur um augenblickliche, durch den Ansturm des Publikums her- vorgerusene Storungen. Wenn eine Zahlungseinstellung im Sinne der Konkursordunng anzuuehmen ist, darüber hat sich das Oberlandes gericht Hamburg in einem Urteil vom 21. Dezember 1916 folgender- masjcn ausgelassen: Zahlungseinstellung ist nach der ständigen höchst richterlichen Rechtsprechung die nach außen erkennbar gewordene Tat- sack-e der allgemeinen Nichterfüllung der fälligen Geldschulden wegen voraussichtlich dauernde» Mangels an Zahlungsmitteln. Das; dieser Zustand bei einer Bank vorliegt, die ihre Kassen vollständig geschlossen hat, keinerlei Zahlungen mehr leistet, auch ihren Girokunden die Verfü gung über ihre Guthaben untersagt, wie es bei der Gemeinschuldnerin nach dem Beschlüsse des Vorstandes vom 31. Juli 1914 der Fall gewesen ist, bedarf keiner weitere» Ausführung. Das; es sich hier an sich nicht nur um eine vorübergehende, sondern um eine dauernde Einstellung der Zahlung handelt, wen» auch der Vorstand in der Zeitungsanzeige vom 1. August der Hoffnung Ausdruck gab, das; für die Gläubiger der Bank eine Gefahr nicht bestehe, ergibt die Tatsache, daß der Vorstand bereits am Abend des 1. August den Beschluß gefaßt hat, die Eröffnung des Konkursverfahrens zu veranlassen, und auch am nächstfolgenden Werktage (Montag) und überhaupt die Zahlungen nicht wieder aufge- nommeu hat. Hieran ändert auch der Umstand nichts, daß jene Schlie ßung der Kassen gerade in die kritische Zeit des Kriegsausbruches fiel. Wenn in derartigen Zeiten das Publikum die Kassen der Sparkassen, Banken usw. stiirmt, so hat das eben seinen Grund in der Besorgnis^ daß derartige Ereignisse eine Zahlungsunfähigkeit solcher Geldinstitute hcrbeiführen könnten: und wenn dann diese Institute ihre Kassen - nicht etwa nur, wie es wohl Vorkommen kann, kurze Zeit zur Herbeischaf- fuug von Zahlmitteln — schließen müssen, weil sie nicht mehr über ge nügende Mittel zur Auszahlung der Guthaben ihrer Gläubiger ver fügen und noch dazu die Girokonten völlig sperren, so erblicken die Gläubiger regelmäßig hierin die Äußerung der dauernden Unmöglich keit zur Bezahlung der fälligen Schulden. (Aktenzeichen: Zf. VI. 223/16.) Kgl. Sächsische Gesellschaft der Wissenschaften. — In der letzten Sitzung der Gesellschaft legte der derzeitige Rektor der Universität Leip zig Prof. vr. Stieda ein in den Tekanatsakten der philosophischen Fakultät erhaltenes Porträt von Professor Friedr. Leibniz, dem Vater des Philosophen, vor. — Bewilligt wurden für die Herausgabe der Internationalen Bibliographie für Philosophie je 309 Mark für die Fahre 1917—1919, für die Herausgabe der mittelalterlichen Biblio- thekskataloge für die gleiche Zeit je 1009 Mark, zur Vornahme cinei7 Studienreise nach Belgien an Prof. vr. Kötzschke 1599 Mark. Persoualvachrichte«. Auszeichnung. — Herr Her m a n n K u r tz in Fa. H. Lindemanns Buchh. in Stuttgart, Oberleutnant d. Res. in einem württ. Feldart.- Regt., Inhaber des Eisernen Kreuzes 1. und 2. Klasse, wurde vom König von Württemberg mit dem Ritterkreuz des württembergischen M'ilitärverdienstordens ausgezeichnet. Verleihung des Eisernen Kreuzes. — Mit dem Eisernen Kreuz 1. Klasse wurde ausgezeichnet Herr Kommerzienrat und Stadtrat Her rn a n u H erder, Verlagsbuchhäudler in Freiburg i. Br. Das Eiserne Kreuz 2. Klasse wurde verlieheri den Herren: Franz Liehner, Vizefeldwebel, Inhaber der Firma Earl Liehner's Hofbuchhandlung in Sigmariugen, und Fr. Schwa rtz, Leutnant und Bataillons-Adjutant beim 4. bayer. Landsturm-Batail lon Augsburg, Teilhaber der Firma I. F. Lehmann's Verlag in Mün chen, zusammen mit dem bayr. Militär-Verdienst-Orden. Gestorben: infolge Gasvergiftung im Schützengraben Herr Will» Schnorr, Leutnant d. Res. in einem württ. Jnf.-Rcgt. Der Verstorbene war bis zu seinem Eintritt ins Heer Lehrling in H. Lindemanns Buchh. (H. Kurtz) in Stuttgart, die in ihm den Ver lust eines tüchtigen liebenswürdigen Mitarbeiters betrauert: ferner: am 16. Mai im städtischen Krankenhause 1 zu Hannover Herr Fritz Lehmann im 63. Lebensjahre, ein treuer Mitarbeiter der Verlagsbuchhandlung M. k H. Schaper in Hannover. Gefallen: am 16. April in den Kämpfen im Westen im Alter von 38 Jahreir Herr Martin S p l i t t g e r b e r, Landsturmmann in einem Rescrve-Jnfanterie-Regiment, Inhaber der Firma 'F. A. Eck stein in Neustettin, die er seit 1998 führte. Franz Vollmann -f. Nach einer Meldung der »Voss. Ztg.« ist in München Stndienrat Prof. Di-. Franz Vollmann gestorben, der sich als Florist und Pflauzengeograph einen Namen gemacht hat. Außer zahlreichen Einzelabhaudlungen gab er das umfangreiche Werk »Flora von Bayerix hera»ls und entfaltete als Gründer und langjähriger erster Vorsitzender der Bayerischen Botanischen Gesellschaft eine um fassende Tätigkeit. Sprechfaul. Porto nach Österreich. Tie Herren Verleger werden ersucht, den nach Österreich geltenden Portosatz genau ciuzuhalteu, um unnötige Differenzen zu vermeiden. Bei K r e u z b a u d s e n d u n g e n sind für j e 59 G r a m m 3 P f g Porto zu zahlen. 199 Gramm müssen also mit 6, nicht mit 5 Pfg. frankiert werden, andernfalls 2 Heller Strafporto gezahlt wer den müssen. Das Höchstgewicht für ein Kreuzband beträgt 2999 x. P. H84
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