Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.01.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-01-11
- Erscheinungsdatum
- 11.01.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19170111
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191701117
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19170111
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1917
- Monat1917-01
- Tag1917-01-11
- Monat1917-01
- Jahr1917
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. S, 11. Januar 1917. Absender znrückgesandt. Der Wert der zur Freimachung der Auslandscndungen verwendeten Freimarken wird nicht erstattet; die besondere Gebühr für die Beförderung mit dem Tauchboot kann dagegen ans Antrag des Absenders znrückvergtttet werden. Den» Vernehmen nach empfiehlt cs sich, Tanchbootbriefe bis Mitte Januar anfznliesern. Die Absender müssen mit einer längeren Be- förderunasdaner rechnen. Verordnungsrecht in den besetzten Gebieten. Wie die »Nord deutsche Allgemeine Zeitung« mittcilt, ist jetzt das Vcrordnungsrecht vom Kaiser für die feindlichen Landesteile geregelt worden, die von der deutschen bewaffneten Macht besetzt sind, aber nicht zu einem Ge neralgouvernement gehören. Zum Erlaß von Rechtsverordnnngen oder Gesetzen sind ermächtigt: der Generalquartiermeister für das ganze Gebiet, ferner für ihren Bereich: die Oberbefehlshaber einer Armee oder einer Armceabtcilung, die über mehrere Armeen bestell ten Oberbefehlshaber, sofern und soweit die Gebiete ihrer Armeen znsammengcfasjt sind, sowie die höheren Befehlshaber, die vom Ge- ncralqnartiermeister besonders bezeichnet sind. Zum Erlaß polizei licher Verordnungen und Verfügungen im Interesse der besetzten Ge meinden oder ihrer Bewohner sind für ihren Bereich ermächtigt: die kommandierenden Generale, die Befehlshaber einer selbständigen mo bilen Division, die Etappeninspektoren, die Orts- und Etappenkom mandanten. Die Nechtsverordnungen können alle Strafen der deutschen Strafgesetze, auch Arrest, androhen, die polizeilichen Verordnungen und Verfügungen neben einer Einziehung Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe bis zu 10 000 Mk. Das preußische Kriegs- ministerinm ist in wichtigen Verwaltungsfragen zu beteiligen, der Reichskanzler über wichtige und wirtschaftliche Maßnahmen zu unter richten. Weitere Bestimmungen regeln die Befugnis zum Erlaß von Verordnungen zur Sicherung des Kriegszwcckes sowie zu polizeilichen Maßnahmen im Interesse der Sicherheit der Truppen. Der Bricfnachlaß Joachim Nafss, des 1882 verstorbenen Kompo nisten, ist von seiner Tochter, der Schriftstellerin Helene Naff, der Münchener Hof- und Staatsbibliothek überwiesen worden. Er um saßt rund 1000 Nummern und enthält hauptsächlich Briefe Hans v. Bülows, sowie Naffs selbst an seine Braut und spätere Gattin Doris gcb. Genast. Dazu kommt eine Anzahl Dokumente zum Leben Naffs, wie Programme, Kritiken, Skizzenblättcr. Personalnachrichtm. Ernennung zum Kommerzienrat. — Herr Carl Liesenberg, Inhaber der Pfälzischen Verlagsanstalt Carl Liesenberg in Neustadt an der Haardt, der Verfasser des Werkes »Persönliche, geschäftliche, politische Reklame«, wurde zum kgl. Kommerzienrat ernannt. Carl Ludwig Jessen f. — Der Altmeister nordfriesischcr Mal- knnst Professor Carl Ludwig Jessen ist im Alter von 84 Jahren in Deezbüll gestorben. Viele seiner Gemälde, die seine nordfriesische Heimat zum Gegenstände haben, sind in den Besitz von großen Stadt- nnd Privatgalerien übergegangen. Hans Borchardt -f. — Der Münchener Maler Hans Borchardt ist in München im Alter von 51 Jahren gestorben. Borchardt, ein ge borener Berliner, war Meisterschüler von 7 v. Uhdc nnd hat sich be sonders durch seine feinsinnigen Interieur einen geschätzten Namen erworben. Die neue Pinakothek besitzt ein Bild von ihm »Der Brief«; im Jahre 1905 erhielt er die kleine goldene Medaille. Sprechsaal. Zur Lage des Buchhandels in Siebenbürgen. Nach der Flucht in die Heimat zurückgekehrt, fanden wir ein reiches Arbeitsfeld zur Betätigung vor. Der Käufer zu viele, der Ware meist zu wenig! Die Angestellten sind nur vereinzelt noch auf ihren Posten, meist sind starke Lücken noch zu füllen, da nur teilweiser, nnd zwar ungeschulter, schwer verwendbarer Ersatz herangczogen wer den konnte. Das ganze Sinnen und Trachten des Geschäftsinhabers muß heute neben den vielen anderen Sorgen, die ihm seine im Exil lebende Familie verursacht, der Beschaffung neuer Waren, neuer Bücher gelten. Diese Beschaffung stößt indes auf ganz ungeahnte Schwierigkeiten. Hier stellt es sich heraus, wie sehr der deutsche Buchhandel, ebenso ivie die deutsche Kultur überhaupt, wohl mit großem wirtschaftlichen ! Erfolg, aber ohne oder doch nur mit geringen geistigen Ergebnissen > bestrebt war, die ihm anvtzrtrauten Güter nach Westen zu ver breiten, cs aber versäumte, den Drang der Ausbreitung nach Osten gleichmäßig zu entwickeln, obwohl hier die Aufnahmefähigkeit zwar geringer, die natürliche geistige Anpassung dagegen viel größer nnd daher auch zukunftsreicher ist. Weder in Budapest noch in Wien oder in irgendeiner anderen Hauptstadt der deutschen Länder unserer Doppelmonarchie ist irgend ein bedeutenderer, wirklich groß-deutscher Stapelplatz von Werken deutscher Wissenschaft, Dichtung und Kunst! Wohin soll sich nun ein deutscher Buchhändler des Süd-Ostens, der eng mit dem Deutschen Reich verbündeten Doppelmonarchie wenden, wenn er, wie es heute nötig ist, persönlich sich die Büchcrsendungen holen muß, um etwas zu erhalten? Was ich soeben sagte, wird mit Kopfschütteln ausgenommen und als übertrieben angesehen werden Darum bedarf es näherer Auf klärung. Bahnsendungen von Budapest z. B. nach Kronstadt können bis heutigen Tags überhaupt nicht gemacht werden; Ausnahmen beziehen sich nur auf Heereslieferanten und aus anderen Gründen bevorzugte Firmen, die einen oder gar mehrere Eisenbahnwagen zur Verfügung erhalten. Postsendungen sind im allgemeinen seit etwa 3 Wochen zulässig. Was besagt düs aber? Braucht doch ein Bestell- brief, den wir hier ordnungsgemäß in den Schalter der Hauptpost einwerfcn, nach den Erfahrungen vieler: Personenzug bis Klanscn- burg etwa 2 Tage, Abfertigung daselbst bis zu 14 Tagen, von Klan- senburg bis Budapest 1 Tag — zusammen 17 Tage. Von hier bis Leipzig ist die Zeitdauer der Sendungen ganz unbestimmt, meist brauchen sie 4—6 Wochen. Zur Erklärung, bzw. zur Entschuldigung der k. ung. Post muß erwähnt werden, daß Tausende von Paketen, die knapp vor und während der Jnvasionszeit aufgegeben worden waren, den Weg noch versperren und wohl auch Mangel an geschultem Personal schuld an diesen ttbelständen ist. Wir sind also auch heute noch so gut wie abgeschnitten von dem Verkehr mit Mitteleuropa, obwohl fast 3 Monate verstrichen sind, seit wir in die Heimat zurückgekehrt sind. Deshalb wird man es begreiflich finden, daß wir uns, obwohl unter sehr erschwerenden, viel Mühe nnd Zeit erfordernden Umständen, öfters persönlich zum Einlauf in die Hauptstädte begeben, da wir sonst fürchen müssen, daß der kleine Zeitungsverschlcißer den Absatz der gangbarsten Literatur (»Ullstein«, Landkarten, Taschenkalender u. v. a.) an sich reißt und die Berufenen durch seine größere Beweglichkeit schädigt. Die Nachfrage nach allem, was das Heer ständig braucht, ist nach ivie vor sehr lebhaft, ohne daß der Nachfrage ein entsprechendes An gebot gegenübergestellt werden könnte. Kleine Feldbnchhandlungen, die von höheren Kommandos deutscher Truppen an entlegenen Orten nnd siebenbürgischcn Pässen eingerichtet worden sind, brauchen allein Posten, wie sie in Friedenszeiten kaum die größten hiesigen Büchereien in einem Jahre einkaufen. Dazu ist in Rumänien überhaupt kaum eine Buchhandlung, die deutsche Bücher führt. Soll unfern, vornehm lich aber den deutschen Truppen die geistige Nahrung versagt oder ihre Beschaffung auch ferner so außerordentlich erschwert werden, wie das heute der Fall ist? Müssen vielmehr nicht sofort Mittel nnd Wege gefunden werden, wie dies gebessert werden kann? In Wien und Budapest gibt es noch von der Friedcnszeit her einen Postsammeldicnst, den die Speditionsfirma Hirsch K Co. ein gerichtet hat; ein Abkommen der deutschen Verleger mit dieser Firma würde, nenn Vorstellungen direkt an höchster Stelle nnd durch das Bndapester Deutsche Generalkonsulat gemacht würden, gewiß in kür zester Zeit Erfolge zeitigen, die uns von dieser Not befreien würden. Dazu müßten noch, um eine besonders rasche Erledigung aller aus Siebenbürgen eintreffenden Bestellungen zu ermöglichen, diese Sendungen in einem eigenen Bücherwagen gesammelt werden. Da die Nachnahmen in der Währung unseres Landes ausgestellt werden nnd wir die Mark mit Kronen 1.59 bezahlen müssen, so bitte ich von Nachnahmesendungen nnd Postaufträgen abzusehen. Dagegen empfiehlt es sich, jeder Sendung eine Zählkarte, ausgefüllt bis auf die Unterschrift, beizulegen, für deren pünktliche Erledigung wir Sorge tragen werden. Um die Ladenpreise einhalten zu können, sollten die deutschen Verleger sich bereit erklären, die halben Post spesen zu zahlen. Auch müßte dem siebenbürgischcn Buchhandel in der Weise entgegengekommen werden, daß ihm bei Nachbezug der höhere Rabatt, bzw. das Freiexemplar bewilligt wird. Wir können hier nicht ans dem Vollen wirtschaften und werden daher um so dankbarer jede uns gewährte Vergünstigung aufnehmen nnd durch energische Verwendung zu verdienen suchen. Kronstadt, Weihnachten 1916. H. Zeidner.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder