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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.08.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-08-22
- Erscheinungsdatum
- 22.08.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1914
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Redaktioneller Teil. „K 194, 22. August 1914. militärischer Leistungen nur die in dieser Zeit wirklich entrichteten Bei träge in Ansatz. Werde» Beiträge nicht entrichtet, so werden die Zeiten militärischer Dienstleistungen nur bei der Aufrechterhaltung der Anwartschaft berücksichtigt; ans die späteren Leistungen sind sic jedoch ohne Einfluß. Eitttommenstcncr-Frcihcit der Kriegsteilnehmer. — Nach § 5 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes vom 19. Juni 1906 ist von der Be steuerung ausgeschlossen: während der Zugehörigkeit zu einer» in der Kricgsformation befindlichen Teile des Heeres das Militäreinkommen aller Angehörigen des aktiven -Heeres. In der Kriegsformation be finden sich nicht nur die in das Feld rückenden Teile (Feldheer), son dern auch die übrigen Teile der Armee (Besatznngsheer), gleichviel, ob letztere mobil oder immobil sind. Die Abgangstellung erfolgt von dem 1. des Monats, in dem die Kriegsformation bzw. die Zugehörigkeit zu dem betr. Truppenteil usw. eingetreten ist. Die Handelskammer in Planen richtet an die Industriellen und Kanfleute ihres Bezirkes die dringende Aufforderung, in den jetzigen durch den Ausbruch des Krieges hervorgcrnfenen schweren Tagen ruhig Blut zu bewahren und die Betriebe, soweit ivie möglich, offen zu halten. Auf jeden Fall sollten Entlassungen von Angestellten und Arbeitern vermieden werden. In gleicher Weise wendet sich die Handelskammer an die Kundschaft mit der Bitte, Versuche zu unterlassen, Aufträge rückgängig zu machen. Wechsel-Moratorium der Schweiz. — Genau so wie in Deutschland ist jetzt auch in der Schweiz ein Wechsel-Moratorium für nach dem 31. Juli füllige Wechsel dergestalt eingeführt worden, daß die Protest frist um 30 Tage verlängert wird. vMiWül. ^ Freiwillige Kriegskeistungeir. (Vgl. Nr. 184—188 u. 188-193.1 Der Verein jüngerer Buchhändler zu Jena hat so gleich bei Beginn der Mobilmachung seinen gesamten Kassenbestand von rund 77 .// dem Noten Kreuz überwiesen. Der Verlag Knorr L H i r t h in München, Verlag der Münchener Neuesten Nachrichten, hat beschlossen, sämtlichen Angestellten des Hauses, die znm Heere einbernfen sind, bis ans weiteres das volle Gehalt weiter zu bezahlen. Die Vaterländische Verlags- und K n n st a n st a l t in Berlin gewährt den Frauen ihrer zu den Fahnen cinberufenen Ge hilfen und Arbeiter eine wöchentliche Unterstützung von 6 und für jedes Kind unter 14 Jahren eine solche von 2 Der Betrieb wird, wenn auch mit verkürzter Arbeitszeit, aufrecht erhalten werden. Der Verlag F. B r n ck m a n n A.-G. in M ü n ch e n gewährt nach einem Beschlüsse seines Anfsichtsrates den Frauen und Kindern seiner ins Feld gerückten Angestellten bis auf weiteres eine wöchentliche Unterstützung von 9 für die Frau und 2 .F für das Kind unter 15 Jahren. In Fällen, wo der Ernährer einer Mutter ins Feld gerückt ist, werden ebenfalls 9 .// Unterstützung gewährt. Mehr Korpsgeist? ,Bgl. Nr. IM., Nach unserer Meinung haben die Sortimenter ganz recht, die von dem Verleger, der ihnen in Friedenszeiten bereitwilligst Kredit ge währt hat, jetzt fordern, daß ein solcher Kredit auch während der Kriegs zeit in den bescheidenen Grenzen gewährt werde, die diese Zeit mit sich bringt. Wir haben von Beginn der kriegerischen Wirren an unse rem Vertreter in Leipzig Auftrag gegeben, allen Firmen, die wäh rend der Frieöenszeit ihre Verpflichtungen gegen uns pünktlich erfüllten, auch in der jetzigen Zeit in Rechnung zu liefern. Es ist wohl darauf hinzuwcisen, daß es sich jetzt doch nicht um große Beträge handelt, sondern daß es vor allen Dingen notwen dig ist, den ohnehin durch die Beschränkung spärlichen Verkehr aufrecht zu erhalten und dem gesamten Sortiment, das znm größten Teil auf den Kredit der Verleger angewiesen ist, nun nicht mit einem Male einen tödlichen Stoß zu versetzen. Das Vorgehen großer Fabriken, Vereinigungen und Grossisten, die jetzt mit einem Male allgemein Vorausbezahlung bedingen, kann vom volkswirtschaftlichen Standpunkt auS gar nicht scharf genug ge geißelt werden. Es ist das ein ganz törichtes Beginnen und schädigt nur die Firmen selbst. Ist denn der Sortimenter, der während der langen Friedensjahre seine Verpflichtungen erfüllt hat, jetzt mit einem Mal weniger zuverlässig, weil wir Krieg haben, und sollte nicht gerade der Buchhandel durch seine glänzende Organisation ein wahrhaft vater ländisches Beispiel geben, indem er keinerlei wie immer geartete Änderungen in seinem ganzen Verkehr eintreten läßt? Etwas Ver trauen gehört in des Deutschen Reiches SchicksalStagcn allerdings dazu. Wir alle erhoffen und erwarte» den Sieg mit gläubiger Zuversicht, aber glauben denn die Verleger, die jetzt nur gegen bar liefern wollen, daß im Falle einer Niederlage ihr Besitz an Büchern und Druckstückcn noch großen Wert besitzt? Die Truppen im Felde treten mit gutem Blut für Volk und Vater land ein. Tun wir das Gleiche, jeder in dem bescheidenen Rahmen seines Geschäftes, und unterbinde niemand die Verkanfsmöglichkeit, die ohnehin so spärlich ist, und belaste kein Verlag das doch sicher nicht auf Rosen gebettete Sortiment durch Spesen, die in gar keinem Verhältnis zu dem Gewinn stehen! Ich richte an alle deutschen Verleger den Appell, hier im Börsen blatt zu erklären, daß sie die gleichen Lieferungsbedingungen aufrecht erhalten wie in Friedenszeiten, vielleicht mit der einen Einschränkung, daß von Zeitschriften naturgemäß Remittcndcn nur in ganz be schränktem Umfange angenommen werden können. Da muß der Sor timenter mit seiner Kenntnis der einzelnen Abnehmer helfen, denn es ist natürlich vom Verleger nicht zu verlangen, daß er ans sein Risiko die Zeitschriften druckt, um sie nachher als Nemittenden wiederzner- halten. Berlin VV 9, 20. August 1914. Hermann H i l l g e r Verlag. Rücknahme von Nemittenden. Der Badisch-Pfälzische Buchhändler-Verband muß den Beschluß der Leipziger Grossisten, »Nemittenden keinesfalls mehr anzunehmen«, der augenscheinlich durch das Vorgehen eines Leipziger Verlags hervorgeruscn ist, als sehr bedauerlich und als eine schwere Schädigung für das Sortiment betrachten. Bei der jetzigen un pünktlichen Lieferung der Zeitschriften ist der Sortimenter oft gar nicht in der Lage, zu wissen, ob der Kunde die Fortsetzung oder das bereits erschienene Heft noch abnimmt. Eine vorherige Anfrage bei den Ab nehmern ist aber ungefähr gleichbedeutend mit Abbestellung. Im Interesse eines großen Teiles seiner Mitglieder erhebt daher der Badisch-Pfälzische Buchhändler-Verband hiermit Protest gegen diesen Beschluß, dessen üble Folgen das Grosso-Sortiment noch in der Folgezeit am meisten spüren dürfte. Heidelberg. Der Vorstand des Badisch-Pfälzischen Buchhändler-Verbandes. I. A.: I. H. Eckardt, Schriftführer. Nach den von uns eingezogenen Erkundigungen liegt ein solcher Beschluß der Leipziger Grossisten, wenn darunter die Vereinigung Deutscher Grosso- und Kommissionsbuchhändler zu verstehen ist, nicht vor. Es scheint sich vielmehr um die Erklärung einzelner Gros sisten unter Bezugnahme auf solche Fälle zu handeln, in denen sie ihrerseits nicht auf Rücknahme durch den Verleger rechnen können, also besonders bei Zeitschriften. Wie nns versichert wird, wer den die Kommissionäre sich im besten Sinne des Wortes auch in dieser Zeit als das betätigen, was sie sind und sein wollen: nämlich die gegebenen Vermittler, um nicht zu sagen ehr lichen Makler, zwischen Verlag und Sortiment. Aus dieser natur gemäßen Stellung heraus aber wird man es verstehen, daß ihre Bemühungen ihre Grenze finden müssen an dem Versagen und Ge währen der Parteien, und daß ihnen schon deswegen kein Risiko in diesen Fällen aufgebürdet werden kann, weil sie selbst nichts für den Absatz tun können. Es kann daher nur dringend gebeten werden, daß einerseits die Sortimenter möglichst genau ihre Kontinuationen feststellen, bzw. melden, und sich im eigenen Interesse wie in dem des Verlegers um den Absatz bestellter Werke und Fortsetzungen be mühen, andererseits aber die Verleger weitestgehend in allen den Fällen entgegcnkommen, wo diese Bemühungen an der nach weislichen Unmöglichkeit des Absatzes gescheitert sind. Red. Verantwortlicher Redakteur: E m i l T h o m a S. Verlag: Der B ö r s c n » c r e i n der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches BuchhändlerhauS. Druck: Ramm L S e e in a n n. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Erpcdition: Leipzig, Gerichtsweg 26 (Buchhändlerhauss. >288
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