Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. Nr. 17 vom 2ü. Jan. 1834. Vevichtrsuus zur Bekanntmachung des Fachvereins »Die deutschen Leihbüche reien« E. V. vom 15. Januar 1834. Die beiden Schlußsätze der Bekanntmachung »Aufforderungen zur Beitragszahlung, die von der Fach schaft II ausgehen, sind also verfrüht. Es sei daraus hin- gewiesen, daß der Fachschaft II eine Berechtigung zur Beitragserhebung überhaupt nicht zusteht« bedürfen einer Erklärung insofern, als sie lediglich Weisungen für die Mitglieder der Fachschaft I darstellen. Es ist selbstverständlich, daß die Mitglieder der Fachschaft I durch Anordnungen der Fachschaft II nicht berührt werden und daß eine Beitragserhebung bei den Mitgliedern der Fachschaft I durch die Fachschaft II nicht in Frage kommt. Wenn in einigen Fällen von der Fachschaft II den Mitgliedern der Fachschaft I Zahlungsaufforderungen zugestellt wurden, sind daran mangel hafte Auskünfte schuld, welche die Fachschaft II erhalten Hat. Anordnungen der Leitung der Fachschaft II über Meldungen und Zahlungen, zu denen die reinen Leihbüchereien verpflichtet sind, behalten ausnahmslos Gültigkeit. Leipzig, den 19. Januar 1934. R. Birnbach, Fachschaftsleiter I.