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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.01.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-01-06
- Erscheinungsdatum
- 06.01.1934
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1934
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ÄÄMLomUer TA Dörsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 2V8. Auszug aus der Rcgistrandc des Vorstandes. Die Bestimmung des Zeitpunktes, von dem ab eine verbil ligte Abgabe bestimmter Gruppen von Kalendern erfolgen darf, bleibt den. einzelnen Orts- und Kreisvereinen überlassen. Dieser Zeitpunkt soll keinesfalls vor dem 15. Februar liegen. Von der Verbilligung ausgenommen sind Fach- und wisfenschastliche Ka lender, so lange der Verleger deren Verkaufspreis nicht ausdrück lich freigegeben hat. Bekanntmachungen der Neichsschrifttumskammer. 1. Betr.: Sperrung der Neugriindung bzw. Wiedereröffnung von Leihbüchereien. Auf Grund der K8 3 und 25 der Verordnung zur Durchfüh rung des Kulturkammergesetzes wird hiermit die Neugründung und die Wiedereröffnung von Leihbüchereien für das gesamte Gebiet des Deutschen Reiches bis einschließlich 30. Juni I 9 3 4 gesperrt. Die örtlichen Polizeibehörden übernehmen gemäß tz 29 der Verordnung die Überwachung dieser Bestimmung. 2. ) Betr.: Verbot von Buchverkauscn durch Leihbüchereien. In der Weihnachtszeit haben verschiedentlich Leihbüchereien unbefugt Buchverkäufe vorgenommen. Hierzu gibt die Reichs schrifttumskammer folgendes bekannt: Auf Grund des Einzelhandelsgesetzes steht das Recht des Bücherverkaufs ausschließlich den Buchhandlungen und denjeni gen Leihbüchereien zu, die gcwerbcpolizeilichc Erlaubnis zum Buchvcrkauf besitzen. Den übrigen Leihbüchereien ist ein Verkauf an das Publikum ebensowenig gestattet wie den Buchhandlungen das unangemeldete gewerbsmäßige Verleihen von Büchern. Für den Verkauf antiquarischer Bücher sowie für den Verkauf von Büchern zu herabgesetzten Preisen gelten die gleichen Bestimmun gen. Zuwiderhandlungen haben die Nichtanerkennung bzw. Sper rung des betreffenden Unternehmens zur Folge. 3. ) Betr.: Anmeldung der Verlags- und sonstigen buchhänd- lcrischcn Vertreter. Alle Verleger, Buchhändler, buchhäudlcrischcn Bertriebsstcl- len aller Art und Buchgemcinschaftcn haben auf Grund der Ver ordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes nicht nur sich selbst, sondern auch sämtlichefür sie arbeitenden Ver treter, sowohl festangestellte wie Provisionsvertreter aller Art, Kolporteure, Agenten, Reisende, Karrenhändler usw., ebenso sämt liche nebenberuflich als Buchverkäufer oder als Vermittler von Verkäufen für sie tätigen Personen b i s z um 15. I an u a r der Neichsschrifttumskammer zu melden. In den Meldungen sind die jenigen Vertreter, die ausschließlich Buchhandlungen und Leihbüchereien besuchen, deutlich als solche zu bezeichnen und von denen streng zu scheiden, die direkt an das Publikum Herangehen. Für die Vollständigkeit der Listen sind die Inhaber (bzw. deren Stellvertreter) der betreffenden buchhändlerischen Unternehmun gen verantwortlich. Außerdem haben die genannten buchhändlerischen Unterneh men (Verleger, Verlriebsftellen usw. wie oben) ihre Vertreter (Kolporteure, Agenten usw. wie oben) sofort von folgender Be stimmung in Kenntnis zu setzen: Alle Buchvertreter (sowohl festangestellte wie Provisionsver treter aller Art), Kolporteure, Agenten, Reifenden, Karrenhänd ler usw., ebenso sämtliche nebenberuflich als Buchvertreiber, Ver mittler oder Zwischenhändler tätigen Personen haben sich von sich aus schriftlich unter Beifügung von 0.50 Mk. Meldegebühr bis zum 15. Januar bei der Reichsschristtumskammer per Adresse: Herr Musolfs, Berlin W 15, Pariser Straße 58, zu melden. Berlagsvertreter und Buchvertrcter aller Art — ganz gleich ob sie festangestellte oder Provisionsvertreter sind —, die ausschließlich Buchhandlungen und Leihbüchereien be suchen, haben sich ebenfalls unter Beifügung von 0.50 Mk. Melde gebühr bis zum 15. Januar von sich aus bei der Reichs schrifttumskammer Per Adresse: Herr Willi Franke, Berlin- Zehlendorf, Beerenstraße 18, zu melden. Berlin, am 4. Januar 1934. Die Reichsschristtumskammer. Ausblick in 1934. Rundsunt-Ansprache des Präsidenten der Reichsschristtums- kammcr Hans Friedrich Blunck. Was uns über alle unschönen Einzelheiten von übereifrigem und oft noch selbstsüchtigem Tun des Tages hinwegsetzt und uns die Gegenwart so freundlich macht, ja, uns zwingt, ihr immer wieder alle unsere Wünsche und Hoffnungen entgegenzubringen, das ist, nach langer Zeit der Zerrissenheit, das Glück des Zuein anderwachsens, der inneren Volkwerdung, des Gleichtakts der Herzen. Die Trennung von Untertan und Obrigkeit, die vielen so wichtig schien, liegt hinter uns, das Volktum und die Hingabe an die Gemeinsamkeit des Schicksals in ihm bildet die Grundlage der neuen Wirklichkeit. Das zeigt sich beispielhaft im Schaffen unserer Dichtung, — sie ist immer der höchste Ausdruck jeder Volksgestaltung, — die sich von der artistischen Darstellung klei ner und großer Gleichgültigkeiten oder eigenwilligen Zerrüttelns und Zerpslückens der Geschehnisse zur Darstellung der schicksal haften Wirklichkeit zurückzufinden sucht. Schöpfung und Mensch wissen wieder um einander, und der Mann erfährt, lernt und weiß um die Fügung und Einfügung seines Loses in das Geschehen der Zeit. Ich glaube, daß auch niemals die Fühlung zwischen Regieren den und schöpfender Kunst so nahe war wie heute. Für das Schrift tum kann ich's bezeugen. Wir haben dem neuen Staat für die Neuaufrichtung der Akademie der Dichtung zu danken, — zum ersten Male auch für die Ausstattung dieser Akademie mit den nötigen Mitteln für sorgliche Pflege ihrer Aufgaben. Danach fand im Rahmen der ständischen Front die Gründung der Reichs- kulturkammer statt, die dem Schrifttum und den das Schrifttum verbreitenden Berufen so weiträumige Ausgaben der Selbstverwal tung und Selbsterziehung gestellt hat, daß wir mit ihrer Ver wirklichung kaum erst beginnen konnten. Aber das wissen wir
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