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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.01.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-01-02
- Erscheinungsdatum
- 02.01.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19110102
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191101029
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19110102
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1911
- Monat1911-01
- Tag1911-01-02
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I, 2. Januar 1911. Amtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 3 Rabatts von 0—24"/y durch ein n.n. vor dem Preis, die Gewährung von 25—29»/g durch ein n. angezeigt. Bei den Tafelwerken wird der Rabatt auf dieselbe Weise wie in der Hinrichs'schen Bibliographie kenntlich gemacht. 8 7. Die Einsendungen müssen von Fakturen begleitet sein, welche genaue Angaben über den Laden- und den Nettopreis enthalten. 8 s. Zur Aufnahme berechtigt sind: ») alle unter eine der Gattungen des Z 2 fallenden Neuig keiten, welche in den Staaten des Deutschen Reiches, Oesterreich-Ungarns und in der Schweiz erschienen sind, b) alle wichtigen Neuigkeiten gleicher Art von ausländischen Verlegern, wenn diese mit dem deutschen Kunsthandel in regelmäßiger Verbindung stehen. c) Aus dem Grenzgebiete des Buchhandels sind Kunst neuigkeiten zu verzeichnen, selbst wenn sie auch sür die Hinrichs'sche Bibliographie in Betracht kommen. Es soll hierbei dieselbe bibliographische Methode zur Anwendung gelangen wie bei der Hinrichs'schen Bibliographie. 8 s. Von der Aufnahme ausgeschlossen sind- s) bildliche Darstellungen geringer Art, die mehr in den Papierhandel gehören, l>) Darstellungen unzüchtigen Charakters. 8 10. Verweigert der Deutsche Buchgewerbeverein die Auf nahme irgend eines Werkes, so hat er dem betreffenden Ein sender ohne Verzug Nachricht zu geben; demselben steht der Beschwerdeweg an den Ausschuß für das Börsenblatt offen. — — Bestimmungen Uber die Aufnahme in das Verzeichnis der erschienenen NtWkcittii l>cs dtlMtn MuWiciilMW. 8 i. Alle Neuigkeiten und Fortsetzungen des deutschen Musikalien handels sind an Herrn Friedrich Hofmeister in Leipzig, Querstraße 13, sofort bei Erscheinen behuss Aufnahme in das Verzeichnis der »Erschienenen Neuigkeiten des deutschen Musi- kalienhandcls- im Börsenblatt sür den Deutschen Buchhandel mit der Bezeichnung »Für das Neuigkeiten-Verzeichnis» in einem Exemplare unverlangt einzusenden. Herr Friedrich Hofmeister hastet für diese Einsendungen in demselben Umfange und in derselben Weise, wie Sortiments handlungen sür die ihnen zugchenden Neuigkeiten des deutschen Musikalienhandcls. 8 2. Jede auszunehmendc Neuigkeit muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses im Originale vorliegen; cinsache Titeleinsen dungen bleiben ohne Berücksichtigung. 8 3. Die Neuigkeiten sind berechnet zu senden und werden be rechnet zurückgcsandt. Die Rücksendung erfolgt in der Regel allmonatlich. Aus besonderen, auf der Begleitsaktur zu be zeichnenden Wunsch findet die Rücksendung alsbald nach der Ausnahme in das Verzeichnis statt. 8 1. Die Veröffentlichung des Verzeichnisses erfolgt in der Regel wöchentlich, salls hinreichendes Material vorhanden ist. 8 s. In das Verzeichnis werden die eingesandten Neuigkeiten dem Wortlaute ihres Titels entsprechend ausgenommen. Außerdem werden Format und Ladenpreis vermerkt. 8 e Die Einsendungen müssen von Fakturen begleitet sein, die genaue Angaben über den Ladenpreis und den Netto preis in laufender Rechnung enthalten. 8 7. Zur Aufnahme sind berechtigt: a) sämtliche in den Staaten des Deutschen Reiches, Oester reich-Ungarns und in der Schweiz erscheinenden musi kalischen Neuigkeiten; b) alle wichtigen zum Eingang in Deutschland berechtigten Neuigkeiten ausländischer Verleger, wenn diese mit dem deutschen Musikalienhandel in direkter und regelmäßiger Verbindung stehen, indem sie in deutscher Währung rechnen und über Leipzig verkehren. 8 «. Von der Aufnahme sind ausgeschlossen: a) Musikstücke von bloß lokalem Interesse; b) Kommissionsartikel, wenn die Firma des Einsenders aus dem Titel nicht gedruckt, oder wenn sie nur auf geklebt ist; o) Musikstücke, deren Text unzüchtigen Inhalts ist. 8 S. Verweigert Herr Friedrich Hofmeister in Leipzig die Aus nahme irgend eines Musikstückes, so hat er dem betreffenden Einsender sofort Nachricht zu geben; demselben steht der Be schwerdeweg an den Ausschuß für das Börsenblatt offen. Nur Mitglieder des Börsenvereins können Anspruch aus Berücksichtigung ihrer eingelegten Beschwerden erheben. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Suchhandets. (Mitgeteilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) s vor dem Preise — nur mit Angabe eines Nettopreises eingeschickt, b — das Werk wird nur bar gegeben. n vor dem Einbandspreis — der Einband wird nicht oder nur ver kürzt rabattiert, oder der Rabattsatz vom Verleger nicht mitgeteilt. Bei den mit n.n. u. n.n.n. bezeichneten Preisen ist eine Gebühr für die Besorgung berechtigt. Preise in Mark und Pfennigen. E. Behre's Verlag in Mitau. Osutsr'8 baltibeber l'asoken-RotiLkg.Ieväer t. ä. 5. 1911. 26. dabrj?. (276 8. w. 1 lab.) kl. 8". xsb. in Leinw. b 1.60; in Lär. 2. 70 Blehl ä- Kaemmerer (Inh. O. Schambach) in DreSden-Blasewitz. Lobts, Od.-Lsbr. vr. Lrioli: Leürbuob der Obernie k. ködere Lebr- angtalten u. Lum 8slb8t,anterriokt. Lin dekr^anS auk moderner ( Vll, 160 8. in. 15 Lig.) xr. 8". '11. ^eb. in Lein^. n.n. 2. 2b 1*
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