Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.01.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-01-02
- Erscheinungsdatum
- 02.01.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19110102
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191101029
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19110102
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1911
- Monat1911-01
- Tag1911-01-02
- Monat1911-01
- Jahr1911
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
2 Börsenblatt s, d. Dtjchn. Buchhandel. Amtlicher Teil. 1, 2. Januar 1911. welche in der Oesterreich-ungarischen Buchhändler-Corre- spondenz zum Abdruck gelangt, b) die Erzeugnisse aller anderen Staaten in deutscher oder einer toten Sprache. 8 s. Von der Aufnahme ausgeschlossen sind: n) alle Artikel, die nicht innerhalb eines halben Jahres nach ihrer Ausgabe an die I. C. Hinrichs'sche Buchhand lung eingesandt worden sind, auch wenn sie früher noch nicht im Buchhandel vertrieben wurden; Zeitschriften müssen innerhalb vier Wochen eingeschickt worden sein, d) alle außerhalb des Deutschen Reiches, Oesterreich-Ungarns und der deutschen Schweiz erscheinenden Werke in einer andern als der deutschen oder einer toten Sprache, welche ihre Aufnahme in der ausländischen Bibliographie des Börsenblattes finden, °) bereits verzeichnet gewesene Werke, die ohne jede Ver änderung des Titels, der Jahreszahl, des Vorwortes und des Textes, oder in Form von Bänden, Lieferungen oder komplett von neuem ausgegeben werden, ä) verklebte Werke, falls sie der I. C. Hinrichs'schen Buch handlung in diesem Zustande zugehcn, e) Kommissionsartikel mit aufgeklebter oder vermittelst Stempels ausgedruckter Firma, falls dieselben bereits einmal von einer andern Firma eingesandt und in das Verzeichnis ausgenommen worden sind,*) k) Preislisten und Musterbücher, sofern sie nicht einen selb ständigen Gegenstand des Handels bilden, ») Kataloge, falls dieselben nicht einen selbständigen literarischen oder künstlerischen Wert haben (z. B. gewöhnliche Verlags-, Antiquariats-, Auktions kataloge), d) Kunstblätter und Kunstwerke ohne begleitenden oder er läuternden Text, i) Musikalien, K) als Prämien unberechnete Bücher, Bilder u. s. w., l) Artikel, die ihrer Natur nach einen Zusammenhang mit der literarischen Industrie nicht erkennen lassen (z. B. verschiedene Arten Spiele), m) alle politischen Tagesblättcr, o) Bücher und Kunstwerke unzüchtigen Inhalts. 8 10. Verweigert die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung die Aus nahme irgend eines Werkes, so hat sie dem betreffenden Ein sender sofort Nachricht zu geben; demselben steht der Beschwerde weg an den Ausschuß für das Börsenblatt offen. Nur Mitglieder des Börfenvereins können Anspruch auf Berücksichtigung ihrer eingelegten Beschwerden erheben. Diese Bestimmungen gelten nur für die Aufnahme der Neuigkeitcv im Börsenblatte. *) Nur dem Verleger oder Kommissionsverleger einer Schrift steht das Recht zu, sie an die I. C. Hinrichs'sche Buchhand lung zur Ausnahme des Titels einzuscnden. Der bloße Besitz einer Anzahl von Exemplaren berechtigt dazu nicht. (Beschluß des Vor standes vom 6. November 18SÜ.) Der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung steht da« Recht zu, einen Nachweis für Berechtigung zur Einsendung erbringe» zu lassen. Bestimmungen Uber die Aufnahme in das Verzeichnis der Mchktitt» ks klitscht» KrniWiM. 8 1. Alle Neuigkeiten und Fortsetzungen des deutschen und des mit ihm in Verbindung stehenden ausländischen Kunst- Handels sind an die Geschäftsstelle des Deutschen Buchgewerbe- vereius in Leipzig, Buchgewerbehaus, sofort bei Erscheinen zur Aufnahme in das als Beilage zum Börsenblatt stir den Deutschen Buchhandel erscheinende Verzeichnis der - Neuigkeiten des deutschen Kunsthandels« mit der Bezeichnung »Für das Neuigkeiten-Verzeichnis» in einem Exemplar unverlangt ein zuscnden. Der Deutsche Buchgewerbevercin hastet für diese Einsendungen tu demselben Umfange und in derselben Weise wie der Buchhandel für die L cond.-Sendungen. 8 2. Die eingehenden Neuigkeiten werden unter folgenden Abteilungen in das Verzeichnis ausgenommen: Einzclblätter. I. Tiefdrücke (Kupferstiche, Radierungen, Photogravuren). II. Hochdrucke (Holzschnitte, Zinkographien usw.). III. Steindrucke. IV. Photographien, Kohledrucke, Lichtdrucke usw. 8. Tafclwerkc. I. Vollständige Werke. II. Lieferungswerke und Zeitschriften. 8 » Jede auszunehmende Neuigkeit muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses im Original vorliegen; einfache Titelein sendungen bleiben ohne Berücksichtigung. Nur tu ganz be sonderen Fällen kann hiervon abgewichen werden; so auf genommene Titel erhalten eine besondere Bezeichnung. 8 4. Die Neuigkeiten sind berechnet zu senden und werden be rechnet zurückgesandt. Die Rücksendung erfolgt spätestens zur nächsten Buchhändlermesse. Auf besonderen, auf der Begleit- saktur zu bezeichnenden Wunsch findet die Rücksendung als bald nach der Ausnahme in das Verzeichnis statt. Die Rück sendung kann jedoch keinesfalls vor Ablauf eines Monats nach Eintreffen der Sendung verlangt werden. 8 5. Die Veröffentlichung des Verzeichnisses erfolgt i» der Regel monatlich. 8 «. In das Verzeichnis werden die eingesandten Gegenstände dem Wortlaute ihres Titels oder ihrer Unterschrift ent sprechend und mit Angabe des Ladenpreises ausgenommen. Außerdem wird bei Einzelblättern außer den vom Verleger angewandten Formatbezeichnungen die Bild- und Papier- größc in Zentimetern angegeben, bei Tafelwerken das Format in derselben Weise wie bei der Hinrichs'schen Bibliographie. Auch werden bei wertvollere» Blättern die verschiedenen Ab drucksgattungen, wenn sich die betreffenden Angaben auf der Begleitfaktur befinden, vermerkt. Bei den Einzelblättern wird die Gewährung eines
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder