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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.01.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-01-02
- Erscheinungsdatum
- 02.01.1911
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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10 Börsen!»«» f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 1. 2. Januar 1911. Bernhard Lanchnih in Leipzig. 63 Raphael Tuck z- Lo»S8. »». b. H. ^i» «erli^ ^ ^ Beit ä- Comp. in Leipzig. 64 12 so <z. 3 Mucke. «ob. 40 so ^ Bclhage» e- Klasing in Bielefeld. 60/62 'Velhngen L Klasings Volksbücher: Rembrandt. Tizian. Dürer. Blücher. Beethoven. Schivarzwald. Beklag der Ed. 8efellschaft in Stuttgart. 31 Deutsche Tat und Deutscher Glaube. Hest 1: Städler: Wiederausrichtung des Kaiserreichs. S0 «erlag der Luftigen Blätter« (Or. Eysler ä- Co.) v I 8. m. l>. H. in Berlin. I0°H. b Nichtamtlicher Teil. Die Entscheidungen des Reichsgerichts usw. Lerausgegeben von Otto Fuchsberger, Königlicher Oberlandesgerichtsrat. VI. Teil: Hkwerbiichks und geistiges Urheberrecht. Eine Sammlung der das gewerbliche und geistige Urheberrecht betreffenden Gesetze, Verordnungen, Bekanntmachungen, Staats verträge usw. nebst den Entscheidungen des Reichs gerichts. Zweite, vollständig umgearbeilete und verbesserte Auflage, bearbeitet von I. NvUbrrg, Regierungsrat, Mitglied des Kaiserlichen Patentamts zu Berlin. 8". 860 Seiten. Verlag von Emil Roth in Gießen, 1911. Preis drosch. 7 SO -H, in Halbfranzband 9 Im Jahre 1881 begann Fuchsberger die Herausgabe der Sammlung sämtlicher Entscheidungen des Reichsgerichts, des vormaligen Oberhandelsgerichts, der Oberlandesgerichte und anderer Gerichte zu den gesamten Reichsgesetzen, ein Werk, das wegen der Vollständigkeit und Zuverlässigkeit des gebotenen Stoffes schnell Beifall und weite Verbreitung fand. Von dieser Sammlung erschien im Jahrs 188S der sechste Band; er enthielt die Gesetze über das Urheberrecht an Schriftwerken usw., an Werken der bildenden Kunst, das Photographien-, Muster- und Martenschutzgesetz, so- wiedasPatentgesetz. Ein Ergänzungsband dazu wurde 1893 herausgegeben; er enthielt die bis zumSchluß des Jahres 1892 er gangenen Entscheidungen. Beide Bände sind nun von dem Herausgeber I. Neuberg zu einem dem jetzigen Stande der Gesetzgebung entsprechenden Bande vereinigt, einerseits unter Weglassung der in den früheren Bänden mitgeteilten, in zwischen veralteten Entscheidungen sowie derer des Ober- Handelsgerichts, anderseits unter Berücksichtigung der auf das vorliegende Rechtsgebiet bezüglichen Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivil- und Strafsachen. Diese Ent scheidungen sind berücksichtigt, soweit sie bis zum 1. Juli 1910 veröffentlicht waren; die nach diesem Zeitpunkt bekannt gewordene revidierte Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst ist in dem Werk noch mit berücksichtigt. Der Inhalt ist im wesentlichen folgender: 1. Urheberrecht an Mustern und Modellen; Gesetz vom 11. Januar 1876. 2. Patent-Gesetz vom 7. April 1891. 3. Gesetz betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern vom 1. Juni 1891. 4. Warenzeichenrecht, Gesetz zum Schutze der Waren bezeichnungen vom 12. Mai 1894, nebst den internatio nalen Übereinkommen. L. Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst vom 19. Juni 1901. 6. Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie vom 9. Ja nuar 1907. 7. Revidierte Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst vom 13. November 1908. 8. Sonstige internationale Übereinkommen zwischen Deutschland und anderen Ländern (Österreich-Ungarn, Frankreich, Belgien, Italien, Vereinigte Staaten von Amerika). Dazu tritt noch eine Reihe kleinerer Reichsgesetze, sowie Verordnungen verschiedenen Inhalts, die zu den mitgeteilten Reichsgesetzen erlassen sind. Jedem der Gesetze sind die zu ihnen ergangenen Entscheidungen des Reichsgerichts, soweit sie in den amtlichen Sammlungen dieses Gerichtshofs ver öffentlicht sind, beigesügt, freilich in ganz verschiedenartiger Weise und namentlich in ganz verschiedenem Umfange. Zuweilen sind nur einzelne Rechtssätze aus diesen Entscheidungen mitgeteilt. Zuweilen aber ist die Ent scheidung überaus ausführlich, sogar unter Mitteilung von Erwägungsgründen der Vorinstanz wiedergegeben. Von mitgeteilten neueren Entscheidungen sind bemerkenswert z. B. folgende: Seite 241 sSchutzfähigkeit von Theaterzetteln); 242 (Begriff der Technik); 255 (Verhältnis des Textdichters zum Komponisten); 273 (Nachbildung von Kirschenbildern, über haupt von einfacheren Naturgegenftänden); 279 (Begriff der eigentümlichen Schöpfung). Wie die früheren Bände der Fuchsbergerschen Samm lung wird auch der vorliegende bald überall Anerkennung finden. Freiburg, Breisgau. Rechtsanwalt Kr. Eugen Josef. Die tieulsclien Vvlksbibliotkekell unä l.esetisllea in blockten über küübll Linwoliner. Von kennst» Olten, Vorsteberiu äsr öllontliobsu Lüobör- null 1.686- balle in llübeolc. Nit einer Umleitung von l)r. 6. Irikr, beit cker IMtter kür Vollrsbibliotbelreu.) gr. go. 104 8. I-eipeig 1910, Otto Uarrassowite. Diese Zusammenstellung bildet eine sehr verdienstvolle Arbeit, denn sie gibt einen Überblick über die zur Zeit in den größeren deutschen Städten bestehenden oder geplanten Bolksbibliolheken und Lesehallen. Da cs sich in der Haupt sache um ein Nachschlagewerk handelt, so sind alle Städte alphabetisch geordnet. Bei jeder Stadt sind außer der Ein wohnerzahl die in Betracht kommenden Bücherhallen und Lesesäle angegeben, mögen sie öffentlich oder privat sein, und zwar sind dabei, soweit es irgend möglich war, verzeichnet: Gründungsjahr, Zahl der Bände bei Eröffnung und jetziger Bestand, Eigentümer, Etat, Ausleihe, eventuelle Leihgebühr, Zahl der Leser und der Entleihungen, Katalog (Jahr des Erscheinens, Umfang, Preis), Verwaltung (Name des Leiters und Angabe, ob dieser im Hauptamt oder im Nebenamt angestellt ist). Die Zahl der Verwaltungen, die nicht geantwortet haben, ist nicht allzu hoch. Im allgemeinen findet man alle
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