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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.05.1928
- Strukturtyp
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- 1928-05-24
- Erscheinungsdatum
- 24.05.1928
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- Deutsch
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X; IIS, 24, Mai 1928. Sprechsaal. Swrlcnblatt f. d. Dtschn. Buchbandel. Das Ist zuviel! Aufrichtig gesagt: Wir vergönnen sämtlichen Schulen herzlichst bas zweite Freiexemplar, doch ist dies nicht der erste und Hauptgrund, warum wir uns gegen dieses unschöne Vor gehen des Bundesverlags iveitden. Wichtig und an erster Stelle ist vielmehr, daß dieses Verhalten eines staatlichen Verlegers, der aus Grund von Steuern seiner Staatsbürger gestützt und gehalten wird, uns Buchhändlern das Vertrauen der Kundschaft, in diesem Falle die Lehrerschaft, zum Heimatbuchhandel bewußt untergräbt. Unsere Lieferung ll/IO statt 12/10 gilt als unredlich und jeder Schulleiter wird sich hüten, beim Buchhändler weitere Bestellungen zu machen. Es folgt daraus allgemein: zum Heimatbuchhändler geht man nur dann, wenn man schuldig bleiben will, anderswo nichts mehr geliefert bekommt, oder wenn man notwendig etwas braucht. Be stimmte Bezirke der Lehrerschaft haben sich bereits zusammengetan und bewußt ausgesprochen: wir bestellen grundsätzlich nur direkt und nichts durch den einheimischen Buchhandel; ja selbst wenn Reisende um 1<> Prozent teurer sind. In Deutschland treten Heuer ganze Gaue und Landschaften im Sortimentsbuchhandel gemeinsam mit der ganzen Lehrerschaft für das Heimatbuch ein. Aus diese Weise versucht man, di« Bevölke rung zum Hetmatbuch und zum Heimatbuchhanbel zu führen. Und bei uns? > Erkennt der Österreichische Bundesverlag überhaupt die Trag weite seines Vorgehens? Weiß er, daß ein Zusammengehen seitens der Lehrerschaft mit dom Heimatbuchhandel heute unbedingt not wendig erscheint; denn schließlich ist der einheimisch« Buchhändler der erste und nächste, der das Buch unmittelbar ins Volk trägt. Wir werfen nur folgende Fragen auf: Wie kann der Buchhändler aus dem Lande endlich Fuß fassen? Wie kann er bas Buch endlich unter Leute bringen, die bisher idem Buch und dem Buchhändler immer gleichgültig gegcnüberstandcn. Unsere Landbevölkerung ist noch lange nicht -vom Buchl-anidel ersaßt worden. Die Angelegenheit mit der landläusigen Krage abzutun: sie haben ja so kein Bedürfnis, ist falsch. Viel ungelockerter Boden liegt noch vor uns. Wäre gerade nicht hier die Zusammenarbeit zwischen Lehrerschast und Buch handel am Platze, und zwar des tatkräftigen Buchhandels, d«r nicht gleichgültig die Hände in die Tasche steckt und wartet, bis der Kunde den Laden betritt. Hier liegt Neuland vor uns. Wenn Kinder und Erwachsene heute rein äußerlich nicht mit Büchern umzuge-hcn verstehen, so liegt der Grund ln der Erziehung, und solche Dinge muß das Elternhaus und die Schule den Kindern bcibriugen: die Achtung vor geistigen Erzeugnissen. In jeder Schule bemerkt man von verschiedenen Firmen die Erzeugung des Bleistifts ln einzelnen Teilen der Herstellung. Sieht man je mals die Herstellung eines Buches dargestellt? Nein! Gerade hier liegt der wunde Punkt: das Kind muß von seiner frühesten Jugend an in größtmöglichster Weise für das Buch interessiert werden. Jede Jugendbuch-Ausstellung, die ich bis jetzt veranstaltet habe, war kaum von 20 Prozent der Lehrerschaft besucht, obwohl es ihr ausdrücklich empfohlen wurde. Sie sandeg es nicht einmal der Mühe wert, ihre Klasse wenigstens hereinzuführen. Nur wenige taten dies. Durch das Vorgehen des Bundesverlags wird uns aber das Zusammenarbeiten erschwert und ganze Käuferschichten entfremdet. In zwei Antwortschreiben an uns verneint der Bundes'verlag ausdrücklich die Lieserung von 8/6. Ist denn der Amtsschimmel schon so weit vorgeschritten, daß man in einem solchen Betriebe nicht mehr feststellen kann, was geliefert wurde. Eine Rechnung, die in unseren Händen ist, sagt schwarz aus weiß aus, daß die Liefe rung 8/8 tatsächlich an Schulen erfolgt ist. Uns sind im ganzen ungefähr zehn Fälle von Sonderpartiebezug bekannt. Will der Bundesverlag etwa die Lehrerschast als Lügner Hinsteilen? Ja, diese ist schon so weit, daß sie aus Furcht, beim Bundesverlag in Mißgunst zu gelangen, die Rechnungen als Beweise nicht zur Ver fügung stellen wollte. Wir dulden diese staatliche Konkurrenz nicht. Ich frage: Wieso kommt ein Verleger dazu, auf Kosten des Sortimenter-Nachlasses Sonderpariien zu gewähren? Wenn der Verlag den Verdienst des Buchhändlers umgeht und diesen selbst einsteckt, liegt es ja an der Hand, dafür dem Kunden Sondevbedingungen zu geben, d. h,: der Verlag gewährt an Kunden Nachlässe. Ich weiß, der Bundesverlag beruft sich ans alte k, u, k, - Paragraphen der alten österreichischen Monarchie, Diese Ausrede ist lächerlich. Man spricht immer von der Hebung und Förderung des Gewerbestandrs. Wo bleibt die in diesem Falle? Zahlen die Buchhändler nicht auch Steuern, von denen der österreichische Bundcsverlag zehrt? Anstatt ans . jeden Prospekt, den der Bundesverlag monatlich an die Lehrerschast verschickt, zu .drucken: Bestellungen werden restlos nur durch Buchhandlungen ent- gegcngenommen und ausgesllhrt, geht das Verlagsunternehmen her und untergräbt dem deutschen Heimatbuchhändler, der heute bereits ohnedies schwer zu kämpsen hat, die Käuserschichten, nimmt ihm und den Angestellten das Brot und vermindert so seine Leistungsfähigkeit, Ist das als staatliches Unternehmen wirklich sozial gedacht? Ich fordere daher all« Kollegen aus, zu dieser Frag« Stellung zu nehmen. Anbei veröffentlichen wir drei Schreiben des Österreichischen Bundesverlags, die er als Antwort an uns gerichtet hat. Bezeichnend ist seine lausende Stellungnahme zu der Angelegenheit. 1. B r i e s. Wien, am 3. Februar 1928. Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 31. Jänner 1928 teilen wir mit, daß wir den Schulleitungen bei Bestellung durch den Buchhandel nur auf je 1v bezogene Exentplare ein Frei» Exemplar verfügbar machen. 2. Brief. Wien, am 22. Februar 1W8. Bevor wir aus das Meritum Ihrer mit Schreiben vom 17. b. M. anher gerichteten Anfrage cingehen, ersuchen wir, uns die Rech nungen jener Schulen, die aus 8 Exemplare ein Freiexemplar erhalten haben sollen, zur Einsichtnahme gegen Rückschluß cin- zusenden, da wir nach Ihren vagen Angaben eine Überprüfung dieser Angelegenheit nicht vornehmen können. Desgleichen ersuchen wir um Einsendung der Rechnung der Volksschule St. Peter im Holz, die den angeblich der Schulleitung gewährten Wprozentigen Nachlaß beim Bezüge von fremden Ver lagsartikeln ausiveist, zur Einsichtnahme gegen Rückschluß. 3. Brief. Wien, am k. April 1928. In Beantwortung Ihres Schreibens vom 4. d. M. teilen wir Ihnen mit, daß wir bei der Ausführung der Bestellung der Schule in Kleblach vollkommen korrekt vorgegangen sind. Die Schule hat bei uns am 11. Juni 1927 b Exemplare L IW be stellt, die ihr am 13. Juni 1927 ordnungsmäßig unter Beigäbe eines Freibuches geliefert wurden. Sie haben nämlich bei Ihrer Beanstandung übersehen, daß das Bundesministevium für Unterricht mit dem Erlaß vom 2. Ok tober 1924, Zahl 13 738/8 verfügt hat, daß Schulen, die in Orten liegen, in denen bzw. in deren nächster Umgebung weder eine Buchhandlung ihren, noch ein Schulbllcherverschleißer seinen Sitz hat, durch unmittelbaren Ankauf beim Bnndesverlag ihren Bedarf zu decken haben und daß der Bundesverlag solchen Schulen auch Freibllcher zu gewähren hat. Wenn wir der Schulleitung in Klöb- lach, bei der die Bestimmungen des erwähnten Unterrichtsmini sterialerlasses vollkommen zntrefsen, ein Frei-Exemplar gespendet haben, dann haben wir eben ln Besorgung des erwähnten Mini sterialerlasses gehandelt. Wir werden auch künftighin Bestellungen dieser Schule, sofern uns solche überhaupt zukommen sollten, in der erwähnten Welse durch unser Sortiment abfertigen lassen. Wenn Sie glauben sollten, uns durch die Drohung mit der Anzeige beim Börsenverein eln- schllchtern zu können, dann täuschen Sie sich, weil wir eine solche Anzeige nicht zu scheuen brauchen. Das Österreichische Unterrichtsministerium ist unsere Vorgesetzte Dienststelle, und wir haben den Anordnungen dieses Ministeriums jederzeit Rechnung zu tragen. Wir nehmen und nahmen niemals auf die Schulleitung tn Kleblach Einsluß, >bei uns direkt zu be stellen, wenn aber die Schule in Berücksichtigung des erwähnten Ministerialerlasses bei uns direkt ihren Bedarf an Schulbüchern zu decken wünscht, dann haben wir keine Ursache, «ine solche Be stellung nicht auszufiihren. In dem letzten Briefe des Österreichischen Bundesverlags gibt dieser selbst zu, daß er einer Sehule auf sünf Bücher bereits ein Frei-Exemplar gegeben Hai. Der herangezogene Erlaß des österreichischen BundeSmini- steriwns für Unterricht vom 2. Oktober 1S24, Zahl 13 738/8 gehört nicht zur Sache. Wir behaupten ja nicht, daß der Bundcsverlag nicht direkt an Schulen liefern darf; das ist ja selbstverständliches Recht. Bestimmt aber der Erlaß, daß bei Bestellung durch den BundeSverlag bereits aus fllns Bücher ein Frei-Exemplar gegeben werden soll und bei Bestellung durch eine steuerzahlende Buchhand lung erst aus zehn Bücher ein Frei-Exemplar?? Der BundeSverlag wolle dies bewelsenl Das eine österreichische Ministerium sHandels- ministerium) spricht von Gewevbesörderimg, und das zweite öster reichische Ministerium sUnierrichtsministerium) soll eine solche »ge- werbesördernbe» Bestimmung getroffen haben? Das ist nicht glaub lich. Das wäre doch gegenüber dem Buchhandel unerlaubte staat liche Konkurrenz. Sind die Satzungen der buchhändlerischcn Organi sationen für den Bundesverlag gültig oder nicht? Wenn durch Er- 671
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