Umschlag zu ^ 102. Donnerstag den 4. Mai 1S1I. I'ii. Knaur kernsprecüer Nr. 1149 Segrünöet 184b keiprig Neues Sescküktsllaus: llurrestr. 8 Srossbuctlbinäsrsi Vornekmie, künstlerlscke kuckausstattung kür lliassenauklagsn. Lr;tlrla;;Ige kirdelk. üeistungskükigkeit Mrlick rwel Millionen Cinbäncle. illuster, Cntuürke un<i Kostenonsctiiäge lecierreit gern ru Diensten. Nnkertigung keinster Mappen kür Diplome etc. vstilinger unci iZucüciruckerei «: in 5on<iersnkertigungen unci vom I.sger. Pspier-Orossüsncilung I^eip^ig, kroßstrstze 6 ^elepkon 5065 Vorteilhafte Verugsquelle sller pspiere kür Verlagsbuciiüsncilung Die Deutschnationale Buchhandlungsgehilfenschast ladet die Kollegen vom Buchhandel zum Beitritt in den Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verband ein, um in und mit ihm für eine Verbesserung der Lage der Standesgenoffen — der eigenen Lage — zu wirken und den Mitgliedern einen wirtschaftlichen Halt in den Wechselfällen des Lebens zu bieten. Der Deutsch nationalen Buchhandlungsgehilfenschaft gehört ohne weiteres jeder im Buchhandel oder in verwandten Zweigen beschäftigte Gehilfe ohne örtlichen Sonderbeitrag an, der Mitglied des D. L. V. ist. Der D. 5). V. umfaßt z. Zt. 125000 Mitglieder, darunter etwa 2500 vom Buchhandel. Verbandsbeitrag 1.50 Mk. monatl. bietet den Mitgliedern Hilfe in Fällen unverschuldeter Not. Die Neben einer großzügigen sozialpolitischen Tätigkeit zugunsten sozialer Reformen für den ganzen Stand dient der D. K. V. der Fürsorge für seine Mitglieder durch besondere Wohlfahrtseinrichtungen: Di- Stellenvermittlung für den Buchhandel Pr'nV-n kostenfrei zur Besetzung offener Stellen mit Gehilfen in Kenntnissen und Fähigkeiten je nach Bedarf und Gehalt, den Gehilfen zur Erlangung geeigneter Stellungen in gutberufenen Geschäftshäusern des In- und Auslandes. Die Versicherung gegen Stellenlosigkeit^ Erste und einzige staatlich genehmigte Stellenlosen-Versicherung ihrer Art. Kein Sonderbeilrag. Die Darlehnskaffe bietet Veranlassung zum Sparen beliebiger Beträge ganz nach Maßgabe der Verhältnisse jedes V. einzelnen. 4«/» Zinsen. Die Deutschnationale Kranken- und Begräbniskaffe (E. H. 98) gewährt Freizügigkeit für ganz Europa und befreit ihre Mitglieder von der Zwangszugehörigkeit zu Orts-, Gemeinde- und Betriebskrankenkassen. Kein Kassenarztzwang. Höchstleistung: 26 Wochen freie ärztliche Behandlung, Arznei und Heilmittel, 52 Wochen 28.— Mk. wöchentliches Krankengeld, 375 Mk. Begräbnisgeld. Mitgliederzahl: 20 000. Vermögen : 280000 Mk. Summe der Kassenleistungen seit 1899: rund 2 Millionen Mk. Daneben bietet die Familien-Kranken Unterstützungskaffe I«' L Versicherung billig einzubeziehen. Keine ärztliche Aufnahmeuntersuchung. Weitere Einrichtungen: Rechtsschutz, Auskunftei, Abteilung für Lehrlinge, Studien- und Ferienfahrten, Unterrichts und Fortbildungsgelegenheiten, Höhere Handels-Lehranstalt, Büchereien, standesgemäßen und gesellschaftlichen Anschluß in 1300 Ortsvereinen des Zn- und Auslandes usw. VerbandSsatzungen, Skellenvermittlungspaptere. Satzungen der Kranken- und Begräbntskaffe wie der Familien - Kranken - UnterstittzungSkasse umsonst durch die SeitliNsslellk vkr SeutsüMtilMslku lSlMsllölllllgsgkpilsklMsst. Leipzig. ^"7'