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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.05.1930
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- 1930-05-10
- Erscheinungsdatum
- 10.05.1930
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- Deutsch
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107, 10. Mai 1930. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d.Dtschn.Buchhandel. andere Buchhandlungen zu höherem Preise Vertrieben «erden. — Dies letztere wäre aber grundlegende Voraussetzung für die Annahme einer Preisschleuderei. Das Gebaren >dec Beklagten verstößt aber in anderer Hin sicht gegen das Wettbewerbsgssetz. — Dieser Verstoß liegt darin, daß die Beklagten über die Preisbemessung der in ihren Anprei sungen erwähnten Bücher unrichtige Angaben machen, die ge eignet sind, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurnsen. — Wenn die Beklagten anpreifen, daß sie neben der Miete von 2.— RM. monatlich für die Lektüre der ausge liehenen Bücher noch ohne Zuzahlung monatlich 1 Roman zum Ladenpreis von 3.— RM. und bei Zuzahlung von 1.— RM. einen solchen zum Ladenpreis von 4.50 RM., und bei Zuzahlung von 1.50 RM. einen solchen zum Ladenpreis von 6.50RM. kosten los liefern werben, so sind diese Angaben zunächst insofern un richtig, als die als Beigaben ausgesuchten Bücher überhaupt keinen .Ladenpreis' haben, weil sie ja, wie die Beklagten nach drücklich betonen, sonst im Buchhandel nicht erscheinen, sondern nur als Prämien in der von den Beklagten betriebenen Leih bibliotheksbuchgemeinschaft vertrieben werden. Selbst wenn man aber die Anpreisung dahin auslegen will, daß sie besagen sollte, -daß die als Prämien gegebenen Bücher, wenn sie im Handel erschienen, die angegebenen Ladenpreise haben würden, so wäre auch diese Angabe unrichtig und zur Irreführung des Publikums geeignet. Der Geschäftsführer der Beklagten hat in seiner eidesstatt lichen Versicherung selbst erklärt, daß für die (ohne Zuzahlung zu liefernden) Buchprämien 30^ von 2.— RM. Monatsbeitrag zu rechnen ist, d. h., daß also diese Buchprämien mit einem Kosten aufwand von 0,60 RM., die teureren Prämien unter entsprechen dem Zuschlag, hergestellt werden können. — Bücher, die einen Herstellungspreis von 0,60 RM. haben, werden aber im reellen Buchhandel (selbst bei Einschaltung des Zwischenhandels) nicht zu einem Ladenpreis von 3.50 RM., sondern erheblich billiger verkauft. — Das Gericht kann aus eigener Erfahrung und Sachkenntnis den Anführungen des Klägers, daß derartig ge ringwertige Bücher zu höchstens dem dreifachen Betrag der Herstellungskosten, also höchstens zu 1.80 RM., im Handel ver trieben werden, nur zustimmen. — Gerade wenn sich die Be klagte rühmte, die Bücher infolge Ausschaltung des Zwischen handels besonders billig Herstellen zu können, so hätte doch der von ihr angegebene .Ladenpreis' noch hinter den für derartige Bücher allgemein üblichen Ladenpreisen Zurückbleiben müssen, nicht aber diese um fast das Doppelte überschreiten dürfen. In diesem Fingieren eines Ladenpreises, der in Wirklich keit, wie oben dargelegt, garnicht existiert, wenn er aber existierte, um mindestens die Hälfte geringer sein müßte und — um über haupt bei -der heutigen Konkurrenz eine Absatzmöglichkeit zu bieten — es auch sicherlich wäre, liegt die Täuschung des Pu blikums, die den Anschein eines besonders günstigen Angebotes bezügl. der Preisbemessung hcr-vorzurufen geeignet ist. — Das Publikum darf nach der Anpreisung annchmen, kostenlos Bücher zu einem normalen Ladenpreis von 3.50 RM. und bei entspre chender Zuzahlung Bücher zu normalen Ladenpreisen von 4.50 RM. und 6.50 RM. zu erhalten, während diese Bücher kaum oder allerhöchstens die Hälfte wert sind und zu diesen Preisen auch anderwärts in gleichwertiger Qualität gekauft werden kön nen. (Dies ergab sich aus dem Augenschein des von den Be klagten überreichten, in die angepciesene Gruppe -0» (Halbleder band) gehörigen Buches »Die drei Musketiere-- von Dumas, das angeblich einen Ladenpreis von 6.50 RM haben soll. — Ab gesehen vom Einband — Halbleder —, der zwar nicht solide, aber nicht direkt zu beanstanden ist, ist die Aufmachung des Buches geradezu minderwertig. — Das Papier ist graugelb und rauh, der Druck verwaschen und die Schrift steht schräg zur Buchkante. — Ein Buch in solcher mangelhaften Ausführung kann im Buch handel nur zu einem Bruchteil des angeblichen Wertes von 6.50 RM. verkauft werden. Die ganze Geschäftspraxis der Beklagten beruht aber auf dieser Täuschung des Publikums; denn müßten sie neben der Zurverfügungstellung der Mietbücherei für monatlich 2.— RM. noch Bücher zugeben, die im reellen Buchhandel Ladenpreis« von 3.50 RM., 4.50 RM. und 6.50 RM. hätten, so könnten sie natür lich niemals bestehen. — -Eine solche Leistung aber dem Publikum vorzutäuschen, um dadurch weitere Kunden zu werben, verstößt gegen 88 1 und 3 des Wctlbcwcrbsgesetzes. — Mit Recht hat da her der Vorderrichter die einstweilige Verfügung erlassen und sie durch sein Urteil bestätigt.« Di. Heß. 12. Dertreterversammlung der sächsischen Zugendschriftenausschüsse. In Verbindung mit der allgemeinen Vertreterversammlung des Sächsischen Lehrervereins versammelten sich am 13. April im Stadt theater zu Glauchau 50 Vertreter der sächsischen Jugendschriften- ausschiisse und zahlreiche Gäste, unter ihnen Karl Trinks, der Vor sitzende des Sächsischen Lehrervereins. In sechsstündiger Sitzung wurde die umfangreiche Tagesordnung erledigt. Den Mittelpunkt der Tagung bildeten die beiden Verbandsaus gaben der Vereinigung. Uber die 1. Verbandsaufgabe, Das Mädchenbuch, sprach die Berufsschullehrerin Marga Schmidtgen, Dresden. Sie gründete il're Ausführungen auf Erinnerungen an die eigene Jugend, auf Beobachtungen in der Volks- und Berufsschule, auf die Befragung einzelner Frauen verschiedener Berufe und Lebensalter und auf die Beantwortung von Fragen durch 200 Benifsschülerinnen und gelangte zu folgenden Ergebnissen: Bis zum 12. Jahr kommt für Mädchen eine besondere Literatur nicht in Frage. Vom 12.—17. Jahr suchen die Mädchen eine besondere Note im Lesestoff. Der größte Teil der Frauen bleibt auf dieser Stufe stehen. Wenige werden durch Beruf oder Veranlagung veranlaßt, zum tieferen Literaturgut zu greifen. Ein ganz kleiner Teil wendet sich aus eigenem Antrieb der Sach- lektüre zu. Auf Grund ihrer Erfahrungen und Beobachtungen stellte die Nednerin drei Forderungen auf: Gebt den Mädchen vom 12. Jahre an neben anderen Büchern solche, die der Sonderneigung des weiblichen Geschlechts entsprechen! Wählt für die weibliche Jugend vom 14. Jahre an auch beruflich gefärbte, von Frauenschicksalen erzählende Bücher aus! Weist erst die Älteren und nur die geistig Reiferen auf das klassische Literaturgut hin! Klein ist die Zahl derer, die mit vollem Verständnis das ästhe tische Literaturgut hinnehmen. Die Erzieher sollen ihre Zahl nicht überschätzen, aber sich auch nicht entmutigen lassen, sondern mit Ver ständnis die Ursachen erkennen: Bildungsgrundlage, häusliche Um gebung und tägliche Beschäftigung formen den Geschmack der selb ständig lesenden Jugend. Nach lebhafter Aussprache sieht die Versammlung davon ab, die Mädchenbücher zu einer Liste zusammenzufassen oder im Verzeichnis mit einem Kennzeichen zu versehen. Da fortan jedes Buch seinem Inhalt nach kurz charakterisiert wird, sind ohne Mühe die Bücher herauszufinden, die besonders für Mädchen in Frage kommen. Uber die 2. Verbandsaufgabe, Die Lesestoffragc in den Bezirkslehrplänen Sachsens, berichtete der Vorsitzende, Oberlehrer Oskar Gommlich, Dresden. Der neue Landeslehrplan bedeutet einen Fortschritt, da er Lese stoffe zur Ergänzung des Lesebuches zuläßt, aber auch einen Rück schritt, da er nicht von der Möglichkeit spricht, daß das Lesebuch durch Lesestoffe ersetzt werden kann. Nicht aufgehoben ist jedoch die Ver ordnung von 1922, die diesen Ersatz versuchsweise mit Zustimmung der zuständigen Stellen zuläßt. Am vollkommensten ist die Lesestoff frage in den Bezirkslehrplänen gelöst, die für die Oberstufe nur eine Gedichtsammlung vorschreiben. Die meisten Gedichtbücher sind für das 7. und 8. Schuljahr bestimmt, einzelne für das 6.—8. oder 5.— 8. Schuljahr. Je früher die Gedichtsammlung einsetzt, desto größer ist die Freiheit in der Verwendung von Klassenlesestoffen. Die freie Lektüre wird sich auf den Klassenstufen, für die nur ein Gedichtband vorgeschrieben ist, ganz von selbst in die Praxis umsetzen und dann bald auch auf der Mittel- und Unterstufe versucht werden. Aufgabe der Jugendschriftenausschüsse und der von den Vorzügen der freien Lektüre überzeugten Lehrerschaft ist es nun, dafür einzutreten, daß für die oberen Klassen nur ein Gedichtband eingesührt wird. Die von der Vereinigung Anfang d. I. neu herausgegebene Klassenlese stoffliste, die durch die beiden Fachblätter allen Mitgliedern des Säch sischen Lehrervereins zugegangen ist, zeigt, daß besonders für Ober klassen eine reiche Auswahl wohl geeigneter Lesestoffe vorhanden ist, die ein Lesebuch auf der Oberstufe überflüssig machen. In der Aussprache findet ein vom Jugendschriftenausschuß Neichenbach i. V. gestellter Antrag Annahme: Die Hauptstelle wolle veranlassen, daß sämtliche neu erschienenen oder neu bearbeiteten Lesewerke von Jugendschriftenausschüssen und methodischen Abteilun gen geprüft werden. 445
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