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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.05.1930
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1930-05-03
- Erscheinungsdatum
- 03.05.1930
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- Deutsch
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M 101, 3. Mai 1830. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. Ausland vermehrt hat und daß zahlreiche, bisher fernstehende ausländische Firmen die Verbindung mit dem deutschen Buch handel ausgenommen haben. Im Berichtsjahr traten die unmittelbaren Werbe- Maßnahme n, wie z. B. Ausstellungen, zurück. Nur in Süd- slawien haben Sondcrveranstaltungcn aus Anlaß von Kongressen stattgefunden. Deutsche medizinische Literatur wurde in Sara jewo, Belgrad und Agram gezeigt und kleinere Ausstellungen volkswirtschaftlicher und technischer Bücher wurden in Belgrad und Agram veranstaltet. Für Lissabon haben wir eine von der portugiesischen Natioualbibliothek veranstaltete Ausstellung von Werken von Einstein und Planck zusammcngcstcllt, ferner wurde in Verbindung mit der ortsansässigen Firma Sperling L Kupfer A.-G. die Mailänder Messe beschickt und im Deutschen Pa villon eine Ausstellung von Werken über Kunst, Medizin, Technik mit guter Wirkung veranstaltet. Gegenwärtig wird eine umfang reiche allgemeine Wanderausstellung für Südamerika vorbereitet, die zuerst in Rio de Janeiro, dann in SLo Paulo und in Buenos Aires gezeigt werden soll. Ihr wird eine Sammlung von -Originalgraphik, Aquarellen, Zeichnungen und Radierungen eingegliedert sein. Das steigende Bedürfnis des Auslandes an Ü b e r s e tz u n - gen deutscher Werke hat Veranlassung gegeben, weitere Ver zeichnisse der Übertragungen aus dem deutschen Schrifttum mit Hilfe zahlreicher Helfer im Ausland auch im Berichtsjahr zu veröffentlichen. Der Nutzen dieser Listen, über die im Börsen blatt zusammenfassend berichtet wurde, wird mehr und mehr er kannt, sodaß die Auskünftserteilung und Beratung gerade auf diesem Arbeitsgebiet ständig an Bedeutung gewinnt. Die Ver zeichnisse lassen zugleich erkennen, daß der deutsche Buchpreis niedriger ist als der in den meisten anderen Ländern. Nicht nur das deutsche Originalwerk ist in der Regel billiger als die Über setzung, sondern auch umgekehrt sind deutsche Übertragungen meist preiswerter als die Originale, sofern sie aus hochvalutigen Ländern stammen. Erfolgreicher als in den letzten Jahren waren die Bemühun gen um einen Gehilfenaustausch mit dem Ausland und die Vermittlung von Stellen für Deutsche im Ausland und um gekehrt für Ausländer in Deutschland. Trotz der in allen Län dern bestehenden Zulassungsschwierigkeiten gelang es, den an uns herantretenden Wünschen in einer Anzahl von Fällen zu entsprechen und Posten ausfindig zu machen, die den Fähigkeiten der Stcllungsuchenden entsprachen. Zu wünschen ist, daß mit der Festigung der wirtschaftlichen Verhältnisse ein Abbau der Zulassungsbestimmungen Hand in Hand gehen möge, denn auch der Austausch junger Buchhändler trägt in sehr wesentlichem Maße zur besseren Verbreitung des deutschen Buches in der Welt bei. Die im letzten Geschäftsbericht erwähnte Vereinbarung mit der russischen Regierung über die Begleichung der rückständigen Forderungen unserer Mitglieder an russische Institute und Privatpersonen hat zur Folge gehabt, daß bis zum 1. April 1930 etwa 52 v.H. der gesamten Forderungen bezahlt worden find. Wir haben Maßnahmen ergriffen, um durch unmittelbare Ver handlungen mit den zuständigen russischen Stellen die restlichen Beträge hereinzubekommen und hoffen auf diesem Wege die Mit glieder vor bedeutenden Verlusten bewahren zu können. Auch der Regelung künftiger Lieferungen nach Rußland schenken wir nach wie vor größte Aufmerksamkeit, unbeschadet dessen, daß die russische Regierung seit dem Oktober 1929 den Buchhandel vollkommen monopolisiert hat. Die buchhändlcrische Ausbildung. Im Berichtsjahr sind insgesamt acht Kurse zur Fort bildung des buchhändlerischen Nachwuchses veranstaltet worden (Hohnstorf, Prerow, Schloß Au im Salz kammergut, Markendorf b.Kirchzarten-Freiburg i.B., Bad Berka, Bad Lausick, Reichenberg, Freusburg). Zum Teil verdanken wir ihre Durchführung der Anregung des Bildungsausschusses. Dessen Vorsitzender bemüht sich, von Lehrhcrren, die an diesen Frei zeiten als Hörer oder Lehrer teilgenommen haben, Berichte über ihre Eindrücke und über ihre Einstellung zu solchen Veranstal tungen zu erlangen. Damit soll in den Kreisen derer, die immer noch mit Zweifeln oder Nichtachtung abseits stehen, für diese von anderen Berufsverbänden auf breitester Basis geförderte Art der Fortbildung geworben werden. Außerdem beschäftigte sich der Bildungsausschuß mit Fragen der Lehrlingsausbildung und Lehrlingsprüfung. Es ist zu erwarten, daß den Mitgliedern im neuen Geschäftsjahr Vorschläge hierüber übermittelt werden. Der von Herrn Professor Or. Menz verwaltete Lehr stuhl für B u ch h a n d c l s b e t r i c b s l e h r e an der Han delshochschule Leipzig ist in seiner gedeihlichen Entwicklung wei ter fortgeschritten. Vorlesungen wie Seminarübuugen erfreuen sich guten Besuches. In steigendem Umfange wird auch die Diplomprüfung in Buchhandelsbetriebslehre abgelegt. Beson ders erfreulich ist, daß immer wieder auch Ausländer von der hier gebotenen Ausbildungsmöglichkeit Gebrauch machen. Gesetzgebung. Auf dem Gebiet der Gesetzgebung hielt sich unsere Tätigkeit in gewohnten Bahnen. Stellungnahme zu Entwürfen und Vor schlägen für allgemeine Gesetze erfolgte meist im Verein mit den anderen Spitzenverbänden, in deren Ausschüssen wir vertreten sind. In allein den Buchhandel berührenden Fragen gingen wir unmittelbar vor. Aus der Tätigkeit im Berichtsjahr verdient folgendes her vorgehoben zu werden: Die Gewerbeordnung ist dauernd Veränderungen unterworfen. Nach Durchführung der Handwerksnovelle vom 11. Februar 1929 steht demnächst eine weitere Änderung bevor, die in einzelnen Bestimmungen auch den Buchhandel berührt. Nach Z 35 Abs. 3 Satz 1 der Novelle kann die gewerbsmäßige Auskunftserteilung durch Vertrieb von Druckschriften über Be rufs- und Erwerbsvcrhältnisse wegen Unzuverlässigkeit unter sagt werden. Mit dieser Bestimmung soll nicht der Buchhandel getroffen werden, soweit er sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von Bcrufsbcratungsschriften befaßt. Da aber die Fassung mißverständlich ist, haben wir in einer Eingabe an den Rcichsrat und an das Sächsische Wirtschaftsministerium auf die Möglichkeit schädigender Auswirkungen für den Buchhandel hin- gcwiesen. Das Sächsische Wirtschaftsministerium gab daraufhin die Zusage einer Klarstellung in den Motiven. Im April 1929 ging dem Reichstag ein Gesetzentwurf zur Abänderung des Gesetzes über gewerblichen Rechtsschutz zu. Obwohl in den hierin enthaltenen Vor schlägen zur Abänderung des Warenzeichenge- sctzes eine Klarstellung der strittigen Frage über die Eintra gungsfähigkeit von Zeitschriftentiteln als Warenzeichen nicht er folgt ist, nahmen wir davon Abstand, entsprechende Anträge zu stellen. Es erscheint nicht ausgeschlossen, daß die Eintragung eines Warenzeichens ins Register ungünstige steuerliche Auswir kungen für den Zeitschriftenverlag im Gefolge hat. Zu dem seit langem vorliegenden Entwurf eines Reichsbühnengesetzes haben wir in einer Eingabe an das Reichsministerium des Innern beantragt, unter die Bühnen verbände, die von den Landesbehörden vor Erlaß von Auf führungsvorschriften über die Abgrenzung von gelegentlichen Veranstaltungen gegenüber planmäßigen Unternehmungen anzu hören sind, neben den Verbänden der Bühnenschriftsteller die Bühnenverleger und die Verleger von Bühnen- nnd Kleinspiel literatur einzureihen. Das seit 1926 im Entwurf vorliegende Berufsausbil dung s g e s e tz ist im Februar 1930 im Sozialpolitischen Aus schuß des Reichstages zur Beratung gestellt worden. Inhalt und Richtung sind aus den Beratungen auf der Potsdamer Tagung und aus den Auslassungen im Börsenblatt bekannt. Der jetzt zur Beratung vorliegende Entwurf enthält einige auch für den Buchhandel wichtige Abänderungen gegenüber den früheren Ent würfen, die besondere Hervorhebung verdienen. Die Forderung nach Beseitigung der zwangsmäßigen Rege lung des Prüfungszwanges fällt weg. Dessen Handhabung soll lediglich in das pflichtgemäße Ermessen der gesetzlichen Berufs- 407
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