LMMM ^diesem Fa^le gegen S §iark Anschlag für jedes Exemplar. ^ 7 7 V7 7 7"^ 7 ^.T'kk'^7.77777777/77^7 ' L" ^ M^tg?i°/der^ür'd'ie"Äle ^ o'pk^^/6."3?M.^s?a tt 36 M." 8 ^r ^/, 6.17^-^01113 M. 61ellengejuche werden mit 10 Pj. pro ^ 2?a u m 15-Pf.^^6.13A0 M.^?^.26N^. ^6.^0 M.° für Nicht" 8 Mitglieder 40 Pf.. 32 M..^60 M-. wo^lk. — Deilagcn werden ^ tu: - F 7 5/ » ^7/77.777 Nr. 219. Leipzig, Sonnabend den 20. September 191Z. 80. Jahrgang. Redaktioneller Teil. T) Bekanntmachung. Zur Abwehr der Angriffe, die Herr Or. Ferdinand Avenarius aus Anlaß der Auseinandersetzungen über die Mittclstelle für Volksschriften im Kunstwart gegen den Börfenverein der Deutschen Buchhändler gerichtet hat, gelangt in den nächsten Tagen eine Schrift unter folgendem Titel zur Ausgabe: Kunstwart, Dürerbund, Buchhandel. Denkschrift und Protest gegen die Mittelstelle für Volksschriften. Herausgegeben vom Börsenverein der Deutschen Buchhändler. Wir bitten unsere Mitglieder, diese Schrift allen Interessenten, besonders den Beziehern des Kunstworts, zu über, senden, und stellen hierfür Exemplare in jeder Anzahl kostenfrei zur Verfügung, Ein Bestellzettel befindet sich an erster Stelle auf dem weißen Bestellzettelbogen. Leipzig, den 20, September 1913, Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Karl Siegismund. Georg Krehenberg. Curt Fernau. Artur Seemann. Max Kretschmann, Oscar Schmarl. Vörsenverein der Deutschen Buchhändler ;u Leipzig. 111, Auszug aus der Registrande des Vorstandes, I, Laufende Registrande. 9, Juli 1913, Nr, 2969. Der Buchhändler-Verband für das Königreich Sachsen hat den Vor stand des Börsenvercins um Genehmigung eines Zu satzes zu Z 5 seiner Verkaufsbestimmungen ersucht. Die Genehmigung wurde erteilt! der Zusatz selbst lautet: Bei Schülerkalendern, die einen festen Ver kaufspreis nicht haben, mutz ein Aufschlag von 3314 "/» auf den Hundert-Netto-Preis erfolgen, so- daß der Verkaufspreis einer Rabattierung von 25 °/° entspricht, 21, Juli 1913, Nr. 3146, Der Rat der Stadt Leipzig hat dem Vorstand mitgeteilt, daß das Baugelände für die Deutsche Bücherei nunmehr insgesamt 12 258,7 gm umfaßt; dieses hat also einen bedeutenden Zuwachs gegen früher erfahren, denn ursprünglich war nur ein Areal von ca, 19 000 gm als Bauplatz für die Deutsche Bücherei in Aussicht genommen. Der Vorstand hat dem Rat und den Stadtverordneten der Stadt Leip zig seinen Dank für die Zuwendung und das damit erneut bekundete große Interesse für die Deutsche Bücherei ausgesprochen, II, Protokoll der Vorstandssitzung am 25, und 26. August 1913, Punkt 7, Der Vorstand hat für die Ausstellung des Börsenvereins auf der Internationa len Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik Leipzig 1914 einen Teil des Staats- Pavillons der König!. Sächsischen Regierung gemie tet, den diese in der Internationalen Baufachaus stellung 1913 errichtet hat. Der Börsenverein wird den Pavillon mit der König!, Akademie für graphische Künste und Buch gewerbe in Leipzig teilen, die nächstes Jahr ihr hun dertjähriges Bestehen feiert und dadurch Anlaß zu der Ausstellung gegeben hat, Punkt 12, Das von der am 12. März 1913 im Deut schen Buchhändlerhaus zu Leipzig abgehaltenen Konferenz zur Begrün dung einer Exportvereinigung für die Einführung deutscher Lehr- und Lern mittel in China eingesetzte Aktionskomitee soll für Oktober dieses Jahres nach Leipzig einberufen werden. Punkt 21, Der Erste Staatsanwalt von Zwei brücken, Herr A, Zeller, hat dem Börsenverein einen Vorschlag zur Begründung eines Rechtshofes unterbreitet und um Förderung der Angelegenheit gebeten. Der Rechtshof soll sich mit der Frage beschäftigen, wie die Rechtsgewinnung ein heitlich gestaltet werden kann und wie am ehesten die Forderung der Angemessenheit des Rechtes mit der Forderung der Rechtssicherheit zu verbinden sei. Der Vorstand hat dem Herrn Ersten Staatsanwalt geantwortet, daß er die Vorzüge der Errichtung eines solchen Rechtshofes nicht verkenne, wenn auch maucherlei Bedenken dagegen sprechen, er glaube aber, daß die Angelegenheit zunächst noch zur Er örterung denjenigen Kreisen überlassen werden müßte, die von Berufs wegen mit der Rechtswissen schaft und Rechtspflege tu dauernder Berührung stünden. 1LS7