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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.12.1893
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 11.12.1893
- Sprache
- Deutsch
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287, 11. Dezember 18-3. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 7708 Abkürzung der Arbeitszeit und Einführung von Minimalkündigungs fristen aufs eingehendste beantwortet. Eingegangen und für das Gut achten benutzt wurden die Antworten von 35 kaufmännischen Vereinen mit 12381 Prinzipalen und 64720 Gehilfen, zusammen 77101 Mitgliedern. nachteilige Folgen für die Gesundheit, die geistige Fortbildung und daS Familienleben der Handlungsgehilfen und Lehrlinge habe, wird an Hand eines erdrückenden statistischen Materials, das bis jetzt kaum je mals in solcher Vollständigkeit zusammengetragen worden ist, bejaht. Das Ergebnis der Gutachten läßt sich dahin zusammenfassen, daß über den Modus, wie die Arbeitszeit des Ladenpersonals abgekürzt werden kann, zwar noch Meinungsverschiedenheiten bestehen, daß aber daS Ziel der großen Mehrheit der Verbandsvereine ein und dasselbe ist: den Arbeitstag im allgemeinen auf zwölf Stunden einschließlich der Pausen herabzumindern. Fast alle Gutachten treten dafür ein, unter allen Um ständen den Handlungslehrlingen eine besondere Freizeit für ihre Fort bildung zu gewähren. Als Minimalkündigungsfrist wurde im allgemeinen die vierwöchige bezw monatliche als wünschenswert bezeichnet. Der Berliner Verbandsverein wünscht außerdem Freigabe von Zeit zum Stellesuchen, der Frankfurter Verein die Anstellung besonderer Handels- inspekloren. Zum Schluß des Gutachtens wird der Reichskanzler gebeten, auf die Reichskommission für Arbeiterstatistik dahin einwirken zu wollen, daß die Organisationen der Kaufleute mehr zur Vorberatung des Pro gramms solcher Erhebungen zugezogen würden (Allg. Ztg.) Falsches Geld. — Die Reichsschuldenverwaltung teilt im Reichs anzeiger mit, daß in neuerer Zeit falsche Fünfzigmarkscheine zum Vorschein gekommen seien, und setzt auf die Entdeckung der Verfertiger eine Belohnung von 3000 Kritik in Reisehandbüchern. — Die Leipziger Zeitung ent nimmt dem »Vieler Anzeiger- folgende Mitteilung über einen Belei digungsprozeß wegen einer Kritik in einem Reisehandbuch: In dem bekannten Reiseführer »Der Tourist- von Tschudi (32. Auf lage) liest man auf Seite 87: »Blauseeli, ein landschaftliches Kleinod von zauberhafter Schönheit und reizender Waldeinsamkeit. Geschützte Lage. Seeli und Umgebung sind Privateigentum. Eintägliche Taxe mit Kahnfahrt 80 Cts. — Häufige Klagen über unhöfliches Betragen des Besitzers den Besuchern gegenüber.- Diesen Passus machte nun Herr Leemann, der Besitzer des Blauseeli, zum Gegenstand einer Klage gegen die Verlagsfirma Orell Füßli in Zürich. Er verlangte 6000 Frcs. Schadenersatz. Das Bezirksgericht Zürich, daS den Streitfall in erster Instanz zu behandeln hatte, beschloß die Einvernahme der von den Be klagten angerusenen Zeugen. Diese hatte für den Kläger kein erfreu liches Ergebnis. Es wurde erwiesen, daß Herr Leemann sich in vielen Fällen gegenüber Besuchern des Blauseeli unhöflich und taktlos benom men hatte. Das Gericht erkannte: Die Klage ist abgewiesen, der Kläger hat sämtliche Kosten zu tragen. Ausstellung amerikanischer Holzschnitte in Berlin. — Der Reichsanzeiger bringt folgende erfreuliche Mitteilung: Den Bemühungen des Direktors des Königlichen Kupferstichkabinetts, Geheimen Regierungs-Rats Lippmann, ist es gelungen, durch Ver mittelung des Präsidenten der Kunstabteilung der Chicagoer Welt ausstellung, Mr. H. C. JoeS, die Society ok ^.morieaa V^ooä- enxi-avsrs zu einer Ausstellung in der deutschen Reichshauptstadt zu bestimmen. Mr. I. P. Davis, der Präsident der genannten Künstler vereinigung, hat sich im Einverständnis mit den Ausstellern bereit erklärt, die auf der Oolambian srbibition vereinigten Werke der Holz schneidekunst, die bedeutendsten Leistungen der letzten Jahre, unmittelbar nach Schluß der Ausstellung nach Berlin zu senden, wo sie — voraus sichtlich Anfang Januar — in einem der Ausstellungssäle der National- Galerie dem Publikum zugänglich gemacht werden sollen. Nicht nur die hohe technische Vollendung, welche den amerikanischen Holzschnitt aus zeichnet und vorbildlich erscheinen läßt, sondern auch die Vermittelung der bedeutendsten malerischen Leistungen Nord-Amerikas durch die virtuos gehandhabte Reproduktionstechnik sichern dem Unternehmen von vornherein lebhaftes Interesse. Politischer Bilderbogen (Glöß) Nr. 3.— Wegen Beleidigung des Reichskanzlers Grafen Caprivi ist gegen den Druckereibesitzer F. W. Glöß in Dresden, den Verlagsbuchhändler G. Ad. Dewald in Berlin, den Buchhändler P. H. Struppe in Charlottenburg und den Buch händler C. Winkler in Charlottenburg Anklage erhoben worden. Die strafbare Handlung wird in der Veröffentlichung und Verbreitung des antisemitischen »Politischen Bilderbogens Nr. 3, Bismarck in Berlin-, erblickt. Der Termin zur Hauptverhandlung ist auf den 18. Dezember vor der I. Strafkammer des Landgerichts I. angcsetzt. Britische Bibelgesellschaft. — Die Britische Bibelgesellschaft hat jetzt das erste vollständige Neue Testament in der Kongo-Sprache gedruckt. Uebersetzer ist der englische Baptistenmissionar Bentley. Bibliothekversteigerung — Die Bibliothek des verstorbenen Theologen, Professor v. Paulus Cassel, die vor kurzem im Rudolph Lepke'schen Kunstauktionshause versteigert worden ist, hat im ganzen die Summe von 10394 ^ erzielt. Der größte Teil der Bücher ist in den Besitz von Berliner Antiquaren gelangt. (Nat.-Ztg.) Pensionsanstalt deutscher Journalisten und Schrift steller. — Die Zahl der vorläufig angemeldeten Mitglieder ist im Monat November von 492 auf 533, die Zahl der definitiv aufgenommenen von 215 aus 259 gestiegen. Die bisherigen Einnahmen der Anstalt be ziffern sich auf rund 50000 Aufschlüsse jeder Art werden von der Pensionsanstalt (München, Schäffler-Straße 16, II) jederzeit bereitwilligst erteilt. Persoimlnachrichten. Ordensverleihung. — DerKönig von Rumänien hat den Chefs der Firma Carl Gerold's Sohn in Wien <in Anerkennung der technischen Herstellung des Prachtwerkes Schloß Pelesch), Herrn Friedrich Gerold das Ritterkreuz des rumänischen Kronenordens, Herrn Hermann Manz das Osfizierskreuz des Ordens vom Stern von Rumänien verliehen. Ordensverleihung. — Dem königlich sächsischen Hofbuchbinder Herrn Hugo Fritzsche, Inhaber der Firma Gustav Fritzsche in Leipzig, > hat der Großherzog von Mecklenburg-Schwerin das Verdienstkreuz des 1 mecklenburgischen Hausordens der wendischen Krone in Silber verliehen. Sprechsaal. -« Betrügerische Kolportage. Das am 7. Dezember ausgegebene »Kirchliche Amtsblatt für den Bezirk des Königlichen Landeskonsistoriums in Hannover- (1893, Stück 16) veröffentlicht folgendes- -Nr. 84. Bekanntmachung des Königlichen Konsistoriums Hannover, betreffend schwindelhaste Kolportage. »Hannover, den 28 November 1893. »Nachstehende Mitteilung des Untersuchungsrichters beim König lichen Landgerichte Götlingen: »Der Buchhändler Friedrich Christoph Ludwig Schaper aus Han nover kolportiert in den Provinzen Hannover und Schleswig-Holstein und in andern vorwiegend evangelischen Landesteilen das Werk »Luthers Leben von Köstlin.- Wegen zahlreicher begangener Be trügereien und Urkundenfälschungen ist gegen p. Sch aper heute von hier aus Haftbefehl erlassen worden. Den in ihrem Vermögen geschä digten Gemeindemilgliedern legte Sch aper zahlreiche, zum Teil echte Empfehlungen des kolportierten Werkes vor, welche von Konsistorial- räten und Geistlichen erteilt sind. Er verkaufte das Werk zu erheblich höherem Preis, als dem Ladenpreis, und zu erheblich ungünstigeren Bedingungen, als die Empfänger bei jedem Buchhändler eingehen mußten. Namentlich enthält die Bestellliste in ihrem durchweg über sehenen Vordruck die Bemerkung, daß die Besteller sich der Zuständig keit des Amtsgerichts unterwerfen. Auch erweckte er den Glauben, daß er für ein Lutherdenkmal sammle, daß er im Aufträge der OrtS- geistlichen erscheine und daß das Objekt 50 H statt der später gefor derten 11 ^ betrage. - »bringen wir mit der Aufforderung zur Kenntnis der Geistlichen unseres Bezirks, bet der Empfehlung buchhändlerischer Unternehmungen mit äußerster Vorsicht zu Werke zu gehen. Königliches Konsistorium, v. Fr Düsterdieck.» Journalbeilagen. Mit wirklichem Grauen und Schrecken sicht man in der Jetztzeit die Journalballen ankommen. — Fingerdick angeschwollen sind die einzelnen Nummern von Beilagen, die mit dem Buchhandel absolut nichts zu thun haben. Der Verleger zieht aus den Beilagen eine große Summe Geldes, ohne den Sortimenter für die hohen Transportspesen zu entschädigen. Jeder Arbeiter ist seines Lohnes wert, und wäre es auch nur ein geplagter Sortimenter. Deshalb muß hier endlich einmal gründlich Wandel geschaffen werden. Was bisher gesprochen und geschrieben ist in dieser Angelegenheit, fand keine Beachtung von seiten der Herren Verleger. Es wäre gut, wenn die Herren Kollegen im Sortiment der Sache recht bald nnd recht entschieden näher treten wollten. Ein Sortimenter. 1030»
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