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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.10.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-10-16
- Erscheinungsdatum
- 16.10.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19181016
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191810168
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1918
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Redaktioneller Dell X- 242, 18. Oktober 1918. Jeder, der de» AroetlSnachwcts oeautzt, itl ocrosttchtei. nachdem ec d>e offene Slclle oesctzi oez.o. Stellung gefunden hat, dies unverziiglich anzuzeigen. Ilnierbtetbt eine solche Anzeige, so wird jede Anmeldung spätestens Pier Wochen nach Ein- gang als erledigt angesehen, wenn sie nicht ausdrücklich erneuert worden ist. Der Vorstand glaubt, das; diese neue Einrichtung dem Buchhandel zum Vorteil gereichen wird; er bittet, sich ihrer ausgiebig zu bedienen, und gibt der Hoffnung Ausdruck, datz die neue Einrichtung eine wertoolle Ergänzung der in dem Börsenblatt mit gutem Erfolg veröffentlichten Stellenangebote und Stellengesuche bilden wird. Die Benutzung der Börsenblattes für diese Zwecke ist deshalb auch weiterhin unerläßlich, die Zusendung der Stellenbogen bleibt in gleichem Umfange wie bisher bestehen. Leipzig, den 8. Oktober 1918. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Arthur Meiner. Paul Schumann. Hans Volckmar. Karl SiegiSmund. Otto Paetsch. Max Röder. Allgemeiner Deutscher Buchhandlungs- Gehilfen-Verband. Im Einvernehmen mit den Herren Vertrauensmännern und unter Zustimmung des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privat versicherung haben wir beschlossen, die dieses Jahr fällige Hauptversammlung des Verbandes, der Kranken- und Begräb niskasse, der Witwenkasse und der Jnvalidenkasse um ein Jahr zu verschieben. Gleichzeitig geben wir bekannt, datz die Amtsdauer der Herren Vertrauensmänner nur ein weiteres Jahr verlängert wurde. Leipzig, am, 15. Oktober 1918. Der Vorstand. Otto Carlsohn. Rich. Hintzsche. Rich. Hohlfeld. Kranken- und Begräbniskasse des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs-Gehilfen-Verbandes. Die von uns infolge der Bundesratsverordnung vom 20. De zember 1917 angenommenen »Allgemeinen Bestimmungen über die Wiederherstellung von Lebens- und Krankenversicherungen« sind vom Kaiserlichen Aufsichtsamt für Privatvcrsicherung ge nehmigt worden und werden unfern Mitgliedern als Beilage der »Mitteilungen« 1918 Nr. 1/2 zugesandt. Leipzig, am 14. Oktober 1918. Der Vorstand. OttoCarlsohn. Rich. Hintzschc. Edgar Pilz. Krankenkaffe Deutscher Buchhandlungs- Gehilfen, Ersatzkaffe. Die dieses Jahr fällige Hauptversammlung haben wir im Einvernehmen mit dem Ausschuß und unter Zustimmung des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privatversicherung um ein Jahr verschoben. Gleichzeitig geben wir bekannt, daß die von uns infolge der BundesratSvcrorduung vom 2». Dezember 1917 angenommenen »Allgemeinen Bestimmungen über die Wiederherstellung von Lebens« und Krankenversicherungen« vom Kaiserlichen Aufsichts amt genehmigt wurden und den Mitgliedern als Beilage zu den »Mitteilungen« 1918 Nr. 1/2 zugesandt werden. Leipzig, am 14. Oktober 1918. Der Vorstand. OttoCarlsohn. Rich. Hoffman n. KarlSchmidt. 628 Berechnung und Bewertung von Verlagswerken in gemischten Betrieben. Eine Anregung in Inventur- und Steuer- Angelegenheiten. Von Adelbert Kirsten-Leipzig. Wohl in den meisten gemischten Betrieben ist es Gebrauch,, datz die in der eigenen Druckerei hergestellten Werke von der Druckerei-Abteilung der Vcrlagsabteilung oder von der Ver lagsabteilung der Sorlimentsabteilung mit demselben Ge» tvinnanfschlag berechnet werden, der fremden Auftraggebern und- Bestellern gegenüber zum Ansatz gebracht zu werden Pflegt; ebenso wird vielfach bei den Lieferungen eines Hauptgeschäfts an die Zweiggeschäfte verfahren. Beim Jahresabschluß wer den dann die vorhandenen Vorräte in der Regel ebenfalls mit dem um den Gcwinnanfschlag erhöhten Preis bewertet, voraus gesetzt natürlich, daß alle Umstände die Bewertung zu diesem Satz rechtfertigen. Es fragt sich nun, ob es richtig ist, diesen um den Gewinn aufschlag erhöhten Preis anzuwenden, oder ob es nicht zweck mäßiger wäre, nur die wirklichen Herstellungskosten der Be rechnung und Bewertung zugrunde zu legen. Für die in der eigenen Druckerei hergestellten Verlagswcrke ist der Her stellungspreis nur der, den die Druckerei für die Anfertigung tatsächlich aufgcwendct hat, also ohne den Gewinnaufschlag. Für die der Sortimentsabteilung oder den Zweiggeschäften ge lieferten und dort lagernden Verlagsvorräte sind die Herstel- lungskosten nur die, die der Verlag tatsächlich hat zahlen müs sen. Es ergibt sich dies aus dem Umstand, daß Druckerei, Ver lag, Sortiment oder Zweiggeschäft derartiger gemischter Be triebe nicht selbständige, für sich allein bestehende Geschäfte, son dern eben nur Teile eines Ganzen sind. Allenfalls kann dem eigentlichen Herstellungspreis ein geringer Aufschlag für allge meine Geschäftsunkosten, Kapitalverzinsung, Abschreibungen u. a. hinzugerechnet werden, wozu 5—10°/» der Herstellungs kosten ausreichen dürften. Bei der Bewertung zu einem um den GewinnaufschlaK höheren Preis ergibt sich natürlich beim Abschluß auch eine höhere Wertsummc des Lagers der Verlags- oder Sortiments- abtcilung, ein höherer Gewinn und eine höhere Kapitalsumme. Wird dagegen der Berechnung der reine Selbstkostenpreis zu grunde gelegt, dann ist dör Nutzen der die Bücher herstellenden oder liefernden Geschäftsabteilung kleiner, der Gewinn der empfangenden, die Büchest absetzenden Abteilung größer. Ein den Vorgang in seiner Entwicklung zeigendes kleines Beispiel wird dies deutlich veranschaulichen.
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