«». 242 (R. 116>. Leipzig, Mittwoch den 16. Oktober 1918. Jahrgang. Redaktioneller Teil- Verzeichnis der in dem Monat September bei der Geschäftsstelle hinterlegten Rundschreiben mit eigenhändiger Unterschrift'). Oscar Brandstetter in Leipzig. Herr Oscar Brandstetter ist am IS. Juli 19IS verstorben. Die Firma ist in den Besitz von Willy und Justus Brandstetter, vr. Raymund Schmidt und Otto Säuberlich übergegangen. (August 1918.) Ulrich Mosers Buchhandlung (I. Meyerhofs) in Graz. Die Firma wurde vom Katholischen Preßverein, dem Eigen- tümer der k. u. k UnibersitätS-Buchdruckecei und Verlagsbuchhandlung .Styria» in Graz, käuflich erworben; sie wird unter der gleichen Firma in den bisherigen Räumen weitergesührt. Direktor der Firma ist Herr vr. Franz Puchar. Zum Geschästsleiter wurde Ernst Tscharre bestellt, dessen Einzelprokura erloschen Ist. Herr Tscharre wird nunnuhr gemeinsam mit Herrn Franz Schräder die Firma zeichnen. (I. September 1918.) W. Mörser Buchdrucksrei, Schriftgießerei und Stereotypie, W. Moeser Buchhandlung (Verlag) in Berlin. Beide Firmen wurden an die Herren Willy Brandstetter und vr. Kurt Säuberlich in Leipzig verkauft, die sie unverändert weiter- sichren. (August 1918.) Fritz Würtz in Berlin-Steglitz. Herr e-rnä. rer. mere. Werner Goltz wurde als Geschäftsführer mit unbeschränkter Vollmacht bestellt. (1. August 1918). Leipzig, den 7. Oktober 1918. Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Orth, Syndikus. »i Da öfters Rundschreiben über Geschäfts-Gründungen oder -Veränderungen mit der nicht zutreffende» Bemerkung versehen sind, das, ein eigenhändig nnterzeichnetes Exemplar bei der Geschäftsstelle des Börsenvereins hinterlegt sei, hak der Vorstand bestimmt, dag in dem monatlichen Verzeichnis derartiger Rundschreiben nur diesenigen Ausnahme finden, von denen tatsächlich ein eigenhändig nnlcr-eichnetes Exemplar hinterlegt worden ist. Die Geschäftsstelle ist beaustragt, gegebenenfalls die betreffenden Firmen an die Einsendung zu erinnern Bekanntmachung. Ter Vorstand des Börsenverein; hat den verschiedentlich an ihn gerichteten Wünschen nach Schaffung eines Arbeitsnachweises für den Buchhandel durch Einrichtung einer SteUenvrrmlttlung entsprochen. Der Arbeitsnachweis hat seine Tätigkeit am 1. Oktober d. I. begonnen und kann sowohl von Arbeit gebern als auch von Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden. Für jede Benutzung des Arbeitsnachweises ist der Betrag von ^ 2.— zu entrichten. Dafür übernimmt der Börsenveretn die Verpflichtung, die offenen Stellen den ihm geetgnel erscheinenden Bewerbern oder andererseits den Arbeitgebern die ihm geeignet erscheinenden Bewerber mitzuteilen. Ilm in jedem einzelnen Falle die richtige Wahl treffen zu können, werden die Stcllesuchenden gebeten, einen für sie bestimmten Fragebogen, der von der Geschäftsstelle zn beziehen ist, gewissenhaft auiznsüllcn und an diese zurückzusenden. Auch die Arbeitgeber wollen ans gleichen Gründen einen für sie bestimmten Fragebogen von der Geschäftsstelle verlangen und ihn ausführlich beantwortet an diese zurllckschicken, damit überflüssige Arbeit vermieden wird. »»»