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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.12.1943
- Digitalisat
- Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur, Leipzig
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1943-12-27
- Erscheinungsdatum
- 27.12.1943
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1943
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Unberührt bleiben daher Pauschalabgeltungen für Werke des Schrifttums: a) bei Zeitungen, Zeitschriften, Sammelwerken; hin sichtlich Anthologien vgl. jedoch Ziffer 4 der Antho logie-Richtlinien der Reichsschrifttumskammer; b) beim Rundfunk; c) beim Film. Unberührt bleiben ferner die im Musikverlag üblichen Pauschalabgeltungen. Es ist zu hoffen, daß die amtlichen Verlautbarungen zur Durchführung der Richtlinien in der nächsten Nummer dieser Zeitschrift veröffentlicht werden können. G e n t z. Anweisung der Wirtschaftsstelle des deutschen Buchhandels Im Einvernehmen mit dem Keichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda sowie der Reichsstelle für Papier und mit Zustimmung des Sonderbeauftragten des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion für das Druckgewerbe wird bekanntgegeben: 1. Mit sofortiger Wirkung darf Schrifttum nicht mehr gebunden hergestellt werden. 2. Ausnahmsweise kann die Genehmigung der Herstel lung gebundener Teilauflagen bei der Wirtschafts stelle des deutschen Buchhandels gemäß Ziffer 43 unserer Anweisung Nr. 1 vom 15. 6. 1942 beantragt werden, und zwar für Exportzwecke für einzelne Sonderfälle (z. B. Lexika u. dgl.). 3. Für Verleihzwecke erfolgt das Aufbinden ent sprechender Teilauflagen ausschließlich durch das Einkaufshaus für Büchereien GmbH., Leipzig, oder das Leihbüchereihaus GmbH., Leipzig. 4. Bereits erteilte Bewilligungen zum Aufbinden wer den hiermit zurückgezogen, es sei denn, daß der Herstellungsprozeß bereits soweit fortgeschritten ist, daß eine Umstellung auf Broschur nicht mehr möglich ist. Bereits angefangene Bindearbeiten dürfen von den Buchbindereien nur mit Genehmigung der Fach gruppe Industrielle Buchbinderei bzw. des Reichs- innungsverbandesdes Buchbindereibandwerks fertig gestellt werden. Soweit die Verlage über verlagseigene Einbandmateria lien verfügen, haben sie bis zum 31. Dezember 1943 an die Wirtschaftsstelle des deutschen Buchhandels zu melden, welche Einbandmaterialien auf Grund dieser Anweisung nicht verbraucht werden. Die bei der Wirtschaftsstelle des deutschen Buchhandels vorliegenden und noch nicht beschiedenen Anträge auf Ein bandgenehmigungen sind auf Grund dieser Anweisung als abgelehnt anzusehen. Berlin, den 13. Dezember 1943 Wirtschaftsstelle des deutschen Buchhandels P a e t e 1 Scheck- und Wechselfristen weiter verlängert Unter Außerkraftsetzung seiner mit Verordnung vom 11. August 1943 schon verfügten Verlängerung von Wechselfristen um dreißig Tage, die sich damals auf bestimmte Oberlandesgerichtsbezirke er streckte, hat der Reichsminister der Justiz diese Materie neu und ge bietlich unbegrenzt allgemein mit einer Verordnung geregelt, die im Reichsgesetzblatt vom 20. November veröffentlicht ist. Die Fristen, in denen die zur Erhaltung der Rückgriffsrechte erforderlichen Hand lungen vorzunehmen sind, werden nunmehr für solche Wechsel und Schecks um sechzig Tage verlängert, die infolge der Auswirkungen des Krieges, insbesondere infolge Feindeinwirkung, nicht rechtzeitig vor gelegt und protestiert werden können. Die neue Verordnung trat mit Wirkung vom 1. Juli 1943 in Kraft. Gutenberg-Jahrbuch 1942/43 Die diesjährige Ausgabe des wohlbekannten Gutenberg-Jahr buches*) ist für zwei Jahre bestimmt und bietet wiederum einen großen Reichtum wertvollster Beiträge. Sie im einzelnen hier aufzuführen, ist schon aus Raumgründen nicht möglich. Nur zwei seien herausgehoben, von denen der erste sich gewissermaßen als Nachlese der Gutenberg- Jubiläums-Literatur darstellt. Professor Otto Hupp bespricht darin ausführlich den Neudruck des Canon Missae, der zum Gutenberg-Jubiläum im Sandgußverfahren her- au£gebracht worden ist, und erledigt damit endgültig diesen Versuch des Nachweises eines Verfahrens, mit dem angeblich Gutenberg gearbeitet hat. Überzeugend zeigt Hupp, daß gerade der Nachdruck im Vergleich mit dem Original die Absurdität dieser Hypothese vor Augen führt. Als zweiter Beitrag, der gerade für das verlegcrische Schaffen der Gegenwart von Bedeutung ist und auch die Buchversorgung anspruchs vollerer Bücherfreunde betrifft, sei hervorgehoben: Prof. Dr. Hans Leitmeier, Wien: Einige Zukunftswünsche aus der Erfahrung der Buch kunst unseres Jahrhunderts. Der Verfasser gibt einen Überblick über das bibliophile Buchschaffen der letzten Jahrzehnte mit einer sehr offe nen, aber auch sehr überzeugenden Kritik, die sich alle, die es angeht, sehr ernsthaft zu Gemüte führen sollten. Selbst wenn man nicht in allen Punkten mit ihm übereinstimmt gegen manchen der angeführten Juden wäre beispielsweise ein härteres Wort oft angebracht gewesen —, wird man ihm doch dankbar sein für die Zusammenstellung, die erst einen umfassenden Überblick ermöglicht. Sehr ernsthaft werden auch die Vorschläge und Folgerungen zu bedenken sein, die er als Anregung für künftiges bibliophiles Buchschaffen vorbringt. Erfreulich ist, daß er dabei in erster Linie an ein allen künstlerischen Anforderungen gerecht werdendes Buch denkt, das auch für den weniger bemittelten Buch freund erschwinglich bleiben und als Mittel zur Buchkunsterziehung des ganzen Volkes auf weiteste Wirkung angelegt sein soll, ohne Zu geständnisse irgendwelcher Art zu machen. Das Gutenberg-Jahrbuch, das sich von Jahr zu Jahr zum Haupt sammelplatz aller die Buchwirtschaft und Buchkultur berührenden Fragen herausgebildet hat und in erstaunlichem Umfange immer wieder ausgezeichnete Beiträge dazu zu bringen weiß, verdient, wie hier von Jahr zu Jahr neu hervorzuheben war, nicht nur das Interesse des Buch händlers um seiner selbst willen, sondern auch als möglicher Gegenstand des Vertriebs. Dadurch, daß der Buchhandel Bezieher für das Jahrbuch wirbt, wird er zugleich die Zahl der Freunde des Buches mehren und damit seinen Absatz fördern. Dr. G. Menz. Personalnachrichten Am 21. Dezember feierte Herr Oscar Berger, Inhaber des Verlags Deutsche Kultur-Wacht Oscar Berger in Berlin-Schöneberg, seinen fün fand siebzigsten Geburtstag. Herr Michael Boegl in Neumarkt (Oberpf.) feierte am 8. Dezember seinen siebzigsten Geburtstag. Er ist Seniorchef der im Dezember 1865 von seinem Vater gegründeten J. Boegl’s Buchhandlung und seit Juli 1903 Inhaber derselben. Am 17. Dezember feierte Herr Max Francke, Mitinhaber der Buch handlung Paul Neubner in Köln, seinen sechzigsten Geburtstag. Am 23. Dezember beging der Verleger Herr Frit} v. Lindenau. In haber des gleichnamigen Verlages, vormals Hollerbaum & Schmidt in Berlin W 15, zur Zeit Schloß Windischleuba bei Altenburg in Thüringen, seinen sechzigsten Geburtstag. Am 30. November beging Herr Udo Stangenberg in Posen sein vierzigjähriges Berufsjubiläum als Bahnhofsbuchhändler. Todesfall: Am 15. Dezember verschied nach kurzer schwerer Krankheit im vierundsechzigsten Lebensjahre Herr Paul Schuffenhauer in Leipzig. Der so plötzlich Verstorbene war vielen Buchhändlern durch seine Tätigkeit als Hauptkassierer in der Geschäftsstelle des Börsenvereins und Leiter der Expedition des Börsenblattes bekannt. Seit 1. März 1935 lebte er nach siebenunddreißigjähriger Tätigkeit im Ruhestande. *) Gutenberg-Jahrbuch 1942/43. Begründet und herausgegeben von A. Ruppel. Verlag der Gutenberg-Gesellschaft in Mainz, 4°, 472 Seiten, gebunden in Halbleinen, Ladenpreis RM 45.—. Für Mitglieder der Gutenberg-Gesellschaft, die einen Jahresbeitrag von RM 15. zahlen, kostenlos. Auslieferung an Nichtmitglieder erfolgt nur durch die Firma Otto Harrossowitj in Leipzig C 1. Hauptschriftleiter: Dr. Hellmuth Langenb uchcr, Schömberg. — Stellvertr. d. Hauptschriftleiters: Georg v. Kommerstädt. Leipzig. — Verantw. Anzeigen leiter: Walter Herfurth. Leipzig. — Verlag: Verlag des Börsetivereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. — Anschrift der Schriftleitung und Expedition: Leipzig (' 1. Gerichtsweg 26, Postschließfach 274/75. — Druck: Brandstetter, Leipzig C 1. Dresdner Straße 11. ♦ ) Zur Zeit ist Preisliste Nr. 11 gültig! 212 BörsenbL f. d. Dt. Buchh. Nr. 180. Montag, den 27. Dezember 1943
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