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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.11.1943
- Digitalisat
- Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur, Leipzig
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1943-11-20
- Erscheinungsdatum
- 20.11.1943
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1943
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nt. :n: »•]) ;et. sn. ■50 u. 8« 50 in all b., rg: is- m- r.) . v. n- r.) 17- r-) f. w. r.) •]) •]) r-) is. 8" r.) n: r.) de n: r.) it- O n; 0 gi- .30 ip- u. pä- .40 з. ] 30 8s и. 76 80 I» tn Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 172 (R. 61) Leipzig, Sonnabend den 20. November 1943 110. Jahrgang Kriegsberufswettkampf Aufruf an den Deutschen Buchhändler-Nachwuchs! Der Führer hat die deutsche Jugend zum Kriegsberufswett kampf aufgerufen und dabei besonders betont, daß gerade zum Kriegseinsatz jedes deutschen die Leistung im Beruf gehört. Während die Tapfersten den Kampf an der Front führen, soll | dieser Berufswettkampf die Tüchtigsten sichtbar machen und sie durch eine besondere Ausbildung und Begabtenförderung heraus stellen. Der Deutsche Buchhändler-Nachwuchs hat durch die Mel dung zur Teilnahme ah dem Reichsberufswettkampf zu bewei sen, daß er seine Aufgabe während des Krieges in der Heimat richtig erfaßt hat und sich seiner Verpflichtung gegenüber den vielen einberufenen Buchhändler-Soldaten bewußt ist. Der Einsatz im Reichsberufswettkampf wird eine Kund gebung der deutschen Jugend für den unerschütterlichen Glau ben an den Sieg Deutschlands sein. Deshalb erwarte ich die rest lose Beteiligung aller jugendlichen Berufsangehörigen des Buch handels und verpflichte hiermit gleichzeitig auch die Betriebs- Ifiihrer zur Überwachung der Anmeldungen. Berlin/Leipzig, am 16. November 1943 Der Leiter des Deutschen Buchhandels l gez. Baur Bekanntmachungen Der Leiter des Deutschen Buchhandels: Betr.: Ausstellung von Neuerseheinungen Um weitesten Kreisen ein anschauliches Bild von der Ent wicklung des kulturellen Lebens auch in Kriegszeiten zu geben, haben alle Sortimenter in einem Schaufenster die ihnen zu gegangenen Neuerscheinungen auszustellen. Unterstützungs-VereinDeutscherBuchhändler,Palm‘ Betr.: Neue Anschrift der Geschäftsstelle Die Geschäftsstelle des Unterstützungs-Vereins Deutscher Buchhändler „Palm“ ist mit Wirkung vom 1. Oktober 1943 nach Leipzig C 1, Hospitalstraße 11 verlegt worden. Ich bitte deshalb, Zuschriften nur noch an diese Anschrift zu richten und Zahlungen auf die folgenden Konten zu leisten: • Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt, Abt. Buchhandel, Leipzig C 1, Hospitalstraße 27, Konto Nr. 1700. Postscheckkonto: Leipzig Nr. 480 16. Berlin, den 1. November 1943 gez.: M. Wülfing, Vorsitzender Mitteilungen Reichsschrifttumskammer — Gruppe Buchhandelt Betr.: Beschäftigungs verbot für Buch vertretet (Wiederholt aus Nr. 168) Das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propa ganda hat mit Erlaß vom 27. September 1943 (S 8110/23. 6. 43/ 172—18, 13) nunmehr endgültig und vollständig jede Buchver- tretertätigkeit untersagt. Die vom Präsidenten der Reichsschrifttumskammer gemäß § 3 der Amtlichen Bekanntmachung Nr. 152 erteilten Aus ¬ nahmegenehmigungen verlieren damit sämtlich ihre Gültigkeit und sind an die Reichsschrifttumskammer — Abt. III — nach Leipzig zurückzusenden. Da grundsätzlich nur derjenige Mitglied der Reichsschrift tumskammer sein kann und darf, der eine im Zuständigkeits bereich der Reichsschrifttumskammer liegende Tätigkeit ausübt, müssen von den Mitgliedern der Fachschaft Buchvertreter die Mitglieds-Ausweise zurückgegeben werden, damit ihre vor läufige Entlassung aus der Mitgliedschaft erfolgen kann. Denjenigen Buchvertretern, die ihre Tätigkeit auf Grund der Amtlichen Bekanntmachung Nr. 152 einstellen mußten, wird anheimgestellt, bei dem für sie zuständigen Landeskultur- walter die Gewährung der Stillegungs- bzw. Gemeinschaftshilfe zu beantragen, soweit sie glauben, eine andere Tätigkeit im Rahmen des totalen Kriegseinsatzes tatsächlich nicht ausüben zu können. Der Reichsschrifttumskammer ist bekannt geworden, daß Firmen des Reise- und Versandbuchhandels sowie auch Verlags und Sortiments-Buchhandlungen noch bis in die letzte Zeit Auf träge von Buchvertretern angenommen und ausgeführt haben. Aus diesem Grunde wird nochmals darauf hingewiesen, daß die Amtliche Bekanntmachung der Reichsschrifttumskammer Nr. 152 bereits seit dem 25. Juni 1942 die Beschäftigung von Reisebuch handelsvertretern untersagt und Zuwiderhandlungen nunmehr mit empfindlichen Ordnungsstrafen belegt werden müssen. Leipzig, den 6. November 1943 I. A.: gez. v. Kommerstädt . » Betr.: Ungültigkeitserklärung von Berufsausweisen Die Ausweise E/9950: Willy Feder, geb. am 16. Juli 1889 in Breslau, zuletzt wohnhaft in Guhrau (Bez. Breslau), Am Glogauer Tor 1, BVI/12573: Rolf Felser, geb. am 3. März 1905 in Bernburg (Anhalt), zuletzt wohnhaft in Stuttgart, Silberburgstraße 136, E/974: Willi Hartelt, geb. am l.Juli 1907 in Breslau, zuletzt wohnhaft in Breslau V., Gräbschenerstraße 36 II, B III/6688: Erna Höke geb. Teichgräber, geb. am 31. März 1913 in Cottbus, zuletzt wohnhaft in Quakenbrück (Krs. Bersen brück), Bahnhofshotel, E/9594: Werner Klapp, geb. am 2. Juni 1899 in Mewe (Weich sel), zuletzt wohnhaft in Breslau II, Am Hauptbahnhof 2 ptr. E/9370: Irma Kunze, geb. am 25. Januar 1913 in Leipzig, zu letzt wohnhaft in Berlin-Wilmersdorf, Wegenerstraße 3 II, E/4394: Otto Weyland, geb. am 31. März 1908 in Köln, zuletzt wohnhaft in Köln, Wüllnerstraße 106, werden hierdurch für ungültig erklärt. * Betr.: Ungültigkeitserklärung eines Befreinngsscheines Der Befreiungsschein Kenn-Nummer: III/66916, ausgefer tigt auf Frau Maria Schulte geb. Wiegand, Dortmund, Saar landstraße 112, wird hierdurch für ungültig erklärt. Börsenverein — Geschäftsstelle: Betr.: Erscheinungszeit von Werken Es besteht Veranlassung, auf die Bekanntmachung des Vor stehers vorn 8. Mai 1942 (Börsenblatt Nr. 104 vom 16. Mai 1942) nochmals nachdrücklich hinzuweisen, deren Vorschrift von den Verlegern unbedingt zu beachten ist: „Um zu vermeiden, daß bei Bestellung eines Werkes Irr tum über Erscheinungszeit und Geeignetheit entstehen, ordne ich an, daß bei Anzeigen von Werken im Börsen blatt, die vor 1934 verlegt sind, das Jahr des Erscheinens angegeben werden muß.“
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