Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 168 (R. 59) Leipzig, Donnerstag den 11. November 1943 110. Jahrgang en Reichsschrifttumskammer — Gruppe Schriftsteller: I. A.: gez. Ihde Mitteilungen Reichsschrifttumskammer —- Gruppe Buchhandel: 191 Börsenbl. f. d. Di. Buchh. Nr. 168, Donnerstag, den 11. November 194» Betr.: Ausschlüsse bezw. Nichtaufnahmen Der Herr Präsident der Reidissdirifttumskammer hat ge mäß § 10 der Ersten Durchführungsverordnung zum Reichs- kulturkammergese^ vom 1. November 1933 (RGBl. I S. 797) die nachstehend auigetührten Personen von der Mitgliedschaft aus geschlossen bzw. ihre Aufnahme abgelehnt. Den Betreffenden ist damit eine schriftstellerische Tätigkeit untersagt: Burggraf, Otto (geb. am 2. Mai 1895 in Bad Schmiedeberg), Stettin, Lindenstraße 2/IV, b. Walther. Wilczeck, Frieda Alice, geb. Kaufmann (geb. am 19. April 1882 in Stettin), Redigkainen, Post Göttkendorf, Kreis Alienstein (Ostpr.), b. Skodc. Wirth, Leopold (geb. am 12. August 1902 in Wien), Steyr- Unterhimmel (Oberdonau). Berlin, den 2. November 1943. Betr.: Beschäftigungs verbot für Buch Vertreter Das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propa ganda hat mit Erlaß vom 27. September 1943 (S 8110/23.6. 43/ 172—18, 13) nunmehr endgültig und vollständig jede Buchver tretertätigkeit untersagt. Die vom Präsidenten der Reichsschrifttumskammer gemäß § 3 der Amtlichen Bekanntmachung Nr. 152 erteilten Aus nahmegenehmigungen verlieren damit sämtlich ihre Gültigkeit und sind an die Reichsschrifttumskammer — Abt. III — nach Leipzig zurückzusenden. Da grundsätjlich nur derjenige Mitglied der Reichsschrift tumskammer sein kann und darf, der eine im Zuständigkeits bereich der Reichsschrifttumskammer liegende Tätigkeit ausübt, müssen von den Mitgliedern der Fachschaft Buchvertreter die Mitglieds-Ausweise zurückgegeben werden, damit ihre vor läufige Entlassung aus der Mitgliedschaft erfolgen kann. Denjenigen Buchvertretern, die ihre Tätigkeit auf Grund der Amtlichen Bekanntmachung Nr. 152 einstellen mußten, wird anheimgestellt, bei dem für sie zuständigen Landeskultur- walter die Gewährung der Stillegungs- bzw. Gemeinschaftshilfe zu beantragen, soweit sie glauben, eine andere Tätigkeit im Rahmen des totalen Kriegseinsatjes tatsächlich nicht ausüben zu DER DEUTSCHE BUCHHANDEL WIRD IHRER IMMER MIT STOLZ GEDENKEN FÜR DES REICHES FREIHEIT UND ZUKUNFT GABEN IHR LEBEN Hans Dostal Gehilfe der Firma Wollermann & Bodenstab in Braunschweig Hans Effelberger Sohn des Inhabers und Mitarbeiter der Firma A Bender’s Buchhandlung und Antiquariat in Mannheim Wolfgang Tuch Lehrling der Kommissionsbuchhandlung Fr. Förster in Leipzig Klaus Hirte Mitinhaber der Firma Conrad Hirte & Sohn in Halle a. S. Konrad Hannfj Lagerist im Barsortiment Koehler & Voldemar in Leipzig Ludwig Ferdinand Seitz Lehrling der Firma Ph. Brönner & M. Daentlcr’sche Buchdruckerei und Buchhandlung in Eichstätt Hans Günther Schlingplässer Mitarbeiter der Niemeyer’schen Buch- und Musikalien handlung Robert Gehner in Bielefeld Johannes Bodenstab Sohn des Inhabers, und Mitarbeiter der Firma Wollermann & Bodenstab in Braunschweig Günther Heinze Gehilfd im Kommissionsgeschäft F. Volckmar in Leipzig Harri Herfurth Sohn des Inhabers und Prokurist der Firma Ernst Krüger, Buch- und Zeitschriften-Handlung in Leipzig Dr. Gottfried Koehler Mitarbeiter der Koehler-Volckmar-Firmen in Leipzig Erich Koob Gehilfe in der Creutz’schen Verlagsbudihandlung in Magdeburg Kurt A. Schepull (Szepull) Gründer und früherer Mitherausgeber der „Volksdeutschen Bücherei" des Trifels-Verlags in Kaiserslautern Reichsschrifttumskammer — Gruppe Buchhandel: Betr.: Lieferung von Neuerscheinungen und Neuauflagen Alle Verlage werden aufgefordert, ab sofort je 1 Stück aller Neuerscheinungen und Neuauflagen an die Firma Gsellius’sdie Buchhandlung F. W. Linde in Berlin W 8, Mohrenstraße 52, für Zwecke der Abteilung Schrifttum des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda gegen übliche Berechnung zu liefern. Die Sendungen sind mit dem Kennwort „Reichsbuch“ zu versehen. Leipzig, den 1. November 1943 I. A.: gez. v. Kommerstädt