A 1Ü^ 15. Mai 1920. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. Börsenblatt s. b. Dtschn. Buchhandel. K4S7 neue Lieferungsbedingungen ck) Kisten: je nach Größe die Selbstkosten. Berlin und Leipzig, den 12. Mat 1920. 70» MMM s. den Deutsche» Buchhandel. 87. Aahrqan«. Den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen Rechnung tragend, sehen wir uns veranlaßt, von jetzt ab nachstehende VLL L I dl I 6 v X 6 W I 8 8 L X 8 L N H I 0 N L k V L k I, L 6 L R vL oniiviLir L co., VOHLI^I.8 Q. ). QS8c:nLdl'Le»L V L k L.-1. 6 8 tt ä n l) I.V n 6 / 7. 6177'1'Lril'^.Q . VLLI.ä.Q8- / OLOirQ RLIdlLir / LäRI. f. / VLI1 L codl?. 8LLI.M IV. 10 3. Firmen, die sich für unsern Verlag besonders verwenden, richten wir auf Ersuchen bereit willigst Barkonto mit vierteljährlicher Abrechnung ein. Wir empfehlen Interessenten, in weitgehendem Maße von dieser Vereinfachung des Barverkehrs Gebrauch zu machen. Das Vierteljahrskonto ist nach Ablauf spätestens innerhalb 14 Tagen zu begleichen; bei Differenzen erwarten wir die Über weisung einer unserem Saldo entsprechenden runden Summe, wobei überzahlte Beträge im neuen Viertel jahr gutgeschrieben werden. Säumigen Zahlern wird dieses Barkonto gesperrt! Porto für Mahn briefe wird belastet. Beträge für Lieferungen, die nach Empfang der Sendung beglichen werden sollen, erwarten wir innerhalb 14 Tagen, andernfalls sie ohne Mahnung durch Postnachnahme erhoben werden. 4. Zeitschriften-Fortsetzungen werden aus technischen Gründen künftig nur gegen bar — also nicht auf Barkonto — geliefert. 5. Firmen, die kein offenes Rechnungskonto bei uns besitzen, erhalten ausnahmslos nur gegen bar geliefert, bei direkter Lieferung nur gegen Voreinsendung oder Postnachnahme. Wir bitten um freundliche genaue Beachtung. für den Verkehr mit unseren Geschäftsfreunden festzusetzen: 1. Bestellungen nehmen wir nur noch unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit an. Preisan gebote gelten nur als freibleibend. Zur Berechnung kommt der am Tage der Lieferung gültige Preis. 2. An Verpackung berechnen wir bei direkten Sendungen die Sätze der Stuttgarter Verleger- Vereinigung, und zwar für s) Kreuzbänder bis 250 Gramm Gewicht 0.10 Mark von 250 bis 500 „ 0.20 L/ von 500 bis 1000 „ 0.30 b) Postpakete: bis 5 Kilogramm 1.20 // für.jedes weitere Kilogramm 0.15 c) Ballen: für jedes Bruttokilogramm 0.15