Neuheit! Höchster ver-ienst! Das Notgel- Zeitschrift für Notgeldkunde. (Erscheint monatlich.) Preis vierteljährlich zzt. 3.— ord., 1.80 bar. Einzelnummer zzt. 1.— ord., .60 bar. Probenummern kostenlos. Das Sammeln von Notgeld hat eine große Verbreitung und Volks- tümlichleit erlangt, so daß Interessenten für diese Zeitschrift allerorts zu finden sind. Auslieferung nur durch F. E. Fischer, Leipzig, Kurzestraße 8. Preiserhöhung! Die weiter gesteigerten Papier- und Produktionspreise zwingen ut zu einer weiteren Erhöhung deS Subskriptionspreises unserer bild» großen Werke Martini S. Chemnitz, Conchplien-Cabiml und Siebmacher, Wappenbuch und zwar müssen wir den Subskriptionspreis des Coachhlien-Cabixit aus iS Mark und den von Siebmacher, «appenbuch aus 10 M«i! für die Lieferung stellen. Der Einzelpreis des letzteren beträgt 12 A«i für die Lieferung. Den Preis der gebundenen Abteilungen müssen wir den lausend» Buchbinderkosten entsprechend immer demgemäß erhöhen. Indem wir die verehrten Herren Kollegen hiervon Kenntnitp nehmen ersuchen, zeichnen hochachtungsvoll Nürnberg, den 1. Mai 1920, Bauer Sc Rafft 8W I. Schweitzer Verlag (Arthur Sellier) München Berlin Leipzig Michswahlgesetz mit präsidentenwahlgesetz und Wahlordnung Erläutert von H. von Lau Oberregierungsrat, Wahlrechtsreserent Im Bayr. Staatsministerium des Innern Zn „Schweitzers blauen Textausgaben" Preis ca. M. 5.- (2) Demnächst erscheinen: Wucher, Preistreiberei, Schleichhandel und Wuchergericht Sämtliche Verordnungen erläutert von vr. Rud. Wassermann Max Kaiser Rechtsanwalt, Syndikus in München Amtsrichter in München Zn „Schweitzers blauen Textausgaben" 12°. 2S6 S. Preis M. 13.S0 ^n diesem Kommentar werden sämtliche gegen die Auswucherung des Volkes gerichteten Gesetze und Verordnungen einheitlich erläutert- ^)Oi« letzte Literatur und Rechtsprechung ist verwertet. Die Bedürfnisse von Handel und Industrie sind besonders berücksichtigt. Käufer: Iedes Gericht, jeder Rechtsanwalt, jeder Industrielle, jeder Kaufmann. <s>iese Ausgaben sind so eingerichtet, daß sie der Vorbereitung der Wahlen und dem Wahlakt selbst am besten dienen können. Di« ^Erfahrungen bei den letzten Wahlen sind verwertet. Oie llnterschiede zwischen den Wahlsystemen werden hervorgehoben, beim Reich-Wahlgesetz die besonderen bayerischen Bestimmungen gebracht. Käufer: Oie Bezirksämter, Gemeinden, politischen Parteien, Wähler. Bezugsbedingungen. In Rechnung 2S°/o und 13/12, bar 30°/o und 11/10 Für Bayern. Landtagswahlgeseh mit den einschlägigen Gesetzen Erläutert von H. von Ian Oberregierungsrat, Wahlrechtsreferent im Bayr. Staatsministerium des Innern In „Schweitzers blauen Textausgaben" Preis ca. M. S.-