Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.05.1920
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- 1920-05-06
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- 06.05.1920
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Schnell, Heinrich: Die Einheitsschule. Ein Organisationsentwurf, -.Politikern gewidmet. Eichen: Töpelmann 1919.*) Schwartz, Emil: Die Einheitsschule. Schwierigkeiten ihrer Durch- siihrung, Vorschläge zu deren Überwindung. Breslau: Hirt 1919. Sigismund, Frsiedrichs: Die Einheitsschule — ein« nationale Kesahr. Berlin: Zillessen 1919. (Zeitsragen evangel. Pädagogik. L 3. H. 8 u. 9.) Liichs, Walter: Di« Schweiz und die Einheitsschule. Eine Unter suchung d. schweizer. Schulau fbaues. Karlsruhe: Braun 1919. Süll er, Otto: Die Einheitsschule — ein Kulturprogramm. Versuch ter Zurlicksiihrung der Frage auf ihren Kernpunkt unter Berlicks. «Iler bisher geäußerten Meinungen. Berlin: Staalspolit. Verlag ISIS. klollr, Rudolf: Die Einheitsschule in der Stadt Oldenburg. (Ol denburg:) Wlirdemann s1919). kiöizle, Remigius: Prof. F. W. Foerster als Gegner der Einheits schule. 2. unveränd. Ausl. Langensalza: Beyer 1919. (Pädagogische Forschungen u. Fragen. N. F. H. 1.) (Friedrich Manns pädagogi sches Magazin. H. 790.) Strecker, (Reinhards: Das Ideal der Einheitsschule. Darmstadt: Sekretariat der Demokrat. Partei (1919). lews, Jsohanness: Die deutsche Einheitsschule — freie Bahn jedem Nichtigen. Im Auftr. b. Geschäftssiihr. Ausschuß d. deutschen Lehrcr- oereins bearb. 4. Ausl. Leipzig: Klinkhardt 1919. -ktn Volk — eine Schule. Darstellung u. Begründung der deutschen kwheiisschule. Osterwieck: Zickseldt 1919. Vatseniann, Hermann: Der deutsche Einheitsschulbau. Schleswig: Dulcfscn 1919. . büß, Georg: Der Sinn der nationalen Einheitsschule. 2. verm. Ausl. kWensalza: Beyer 1919. (Friedrich Manns pädagogisches Magazin. PW.) Kleine Mitteilungen. Post. — Von jetzt an nehmen die Postanstalten wieder Postpakete uchVelgien und Frankreich an. Wertangabe, Nachnahme und Zoll- ImloMl bleiben vorläufig ausgeschlossen. Die Gebühr beträgt Ü K. Jedes Paket nach Frankreich muß von einer besonderen Ein- ichlxiviliigung der Commisoion cks contrnls cles importstions st ckss apMlions, 36 Boulevard Emile Augier in Paris 16, begleitet sein. Alft Cache des Absenders, sich eine solche Einfuhrbewilligung von W Dienststelle zu beschaffen und sie den übrigen Begleitpapieren teWgen. Näher« Auskunft erteilen die Postanstalten. Die Verordnung über die Außenhandelskontrolle vom 20. Dezcm- k: ISIS (Reichsgcsctzblatt S. 2128), auf der jetzt die Aus- und Ein- schmboie siir Papier- und Papierwaren beruhen, schreibt vor, daß 8! der Ausfuhrbewilligung eine Abgabe zugunsten der Neichskasse zu uhkbiu ist, und daß die aus dieser Abgabe fließenden Mittel zur Weruug sozialer Aufgaben verwendet werden sollen (soziale Ge- W. Die Ausfllhrungsbcstimmungcn vom 8. April 1920 zu der scannten Verordnung vom 20. Dezember 1919 bringen noch folgende Wmmungen: 8 9- Die Abgaben gemäß 8 6 der Verordnung über die Außenhandels- Isottolle werden nach einem von dem Reichswirtschaftsministcr und im Reichsminister der Finanzen aufzustcllcnben Tarif von dem knie erhoben, der dem ausländischen Empfänger insgesamt berechnet mid. Liegt der Ausfuhr ein Kaufgeschäft nicht zugrunde, so wird die illgab« nach dem Ausfuhrwerte des anszufllhrenben Gegenstandes, »Feile der Lohnverebelung von dem Werte der Gegenleistung bc» chui. Wchilich der Ausfuhr von Kohle (Steinkohle, Braunkohle, Koks al Metts) sowie von Salz, Kali und Holz bewendet «8 bei dem Mit bestehenden Verfahren. Der Reichswirtschaftsminister und bn Mministcr der Finanzen können Anordnungen über die bei le: Schchr zu erhebenden Abgaben treffen. Der Reichswirtschaftsministcr und der Reichsminister der Finau- m lieb gehalten, auf Verlangen des Reichsrats Änderungen in der Smchnig der Abgaben vorzunchmen. 8 io. Wird die Bare in ausländischer Währung berechnet, so wird vor lnberechnnng der Abgabe der Wert nach den vom NeichswirtschastS- imcher und dem Rcichsminister der Finanzen scstzusetzendcn Umrech- neMtzeii ,n deutsche Währung umgerechnet. ') Von demselben Vers, nennen wir e. ältere Schrift: Einheits- llale Jiir. Biber. Jrnseit. Eine schulpolit. Zusammenstellung von Iniitbten, Versuchen, Erfahrungen. Leipzig, Frankfurt a. M.: Kessel- üag ISIS. 8 11. Die Abgabe wird von der Stelle, welche die Ausfuhrbewilligung erteilt, bei Erteilung der Ausfuhrbewilligung berechnet. Die Abgabe ist vor der zollamtlichen Abfertigung der Ware an die vom Reichs kommissar für Aus- und Einfuhrbewilligung zu bezeichnende Stelle zu entrichten. Die Ausfuhrbewilligung gilt als unter der Bedingung rechtzeitiger Entrichtung der Abgabe erteilb 8 12. Ist die Abgabe entrichtet, die Ausfuhr jedoch tatsächlich nicht er folgt, so wird die Abgabe auf Antrag gegen Rückgabe der Bewilligung zurllckerstattet. Eine Zinsvergütung findet nicht statt. In Fällen von Wiedereinfuhr oder Wiederausfuhr von Waren können der Rcichswirtschastsminister und der Rcichsminister der Fi nanzen über die Frage der Zahlung der Abgabe besondere Anordnun gen treffen, ferner können sie für besonders gelagerte Fälle Anord nungen über den Erlaß oder die Ermäßigung der Abgabe treffen. Aus den weiteren Ausführungsbcstimmungen vom 17. April sind noch folgend« Vorschriften bemerkenswert: Artikel III. Bei der Ausfuhr in Len Freistaat Danzig, sowie in das Saar- und Memelgcbiet und in die Gebiete von Eupen und Malmedy wird eine Abgabe bis auf weiteres nicht erhoben, soweit die auszusührenden Waren für den eigenen Bedarf dieser Gebiete bestimmt sind. Artikel IV. Wenn Gegenstände s) zur Ausstellung auf ausländischen Messen und Märkten aus geführt und von dort unverkauft zurllckgelangt sind, b) auf Bestellung, zum Kommissionsverkauf, zur Ansicht, zur Reparatur oder zum vorübergehenden Gebrauch nach dem Auslände gesandt und von dort ins Inland zurllckgelangt sind, so hat die Stelle, welche die Ausfuhrbewilligung erteilt hat, auf An trag die Rückerstattung der Abgabe zu veranlassen. Artikel V. Die Abgabe ist auf Antrag von der Stelle, welche die Ausfuhr bewilligung erteilt, zu erlassen, wenn Gegenstände aus dem Auslande zur öffentlichen Ausstellung oder zum vorübergehenden Gebrauch oder zur Reparatur eingcgangcn sind und wieder ausgesührt werden. Artikel VI. Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. Mai 1920 in Kraft. Soweit die Ausfuhrbewilligung vor diesem Zeitpunkt erteilt ist, ist die Ausfuhr vom 1. Juli 1920 ab nur zulässig, wenn die Abgabe für den Wert der bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht zur Ausfuhr ge langten Waren nachträglich entrichtet ist und die Zahlung gemäß 8 11 der Ausfllhrungsbestimmungen den Zollabfertigungsstellen nach gewiesen wird. Die Stelle, welche die Ausfuhrbewilligung erteilt hat, kann von der Erhebung der Abgaben auch bei Erteilung der Ausfuhrbewilligung nach dem 1. Mai 1920 ganz ober teilweise dann absehen, wenn nachge wiesen wird, daß die Ausfuhrware vor dem 1. Januar 1920 zu Be dingungen nach dem Ausland verkauft ist, welch« die Zahlung der Ab gaben ohne Verlust und ihre Abwälzung aus den Verkäufer nicht ge statten, und wenn ein entsprechender Antrag bis 1. Juli 1920 ein schließlich bei dieser Stelle eingeht. Die Ausfuhrabgabe beträgt für Papier und Papierwarcn V°X>. Die Anßcnhandclsstelle hat die Abgaben nur zu berechnen. Zu diesem Zweck versieht sie die Ausfuhrbewilligungen mit folgendem Stempel: Ausfuhrabgabe: (bei der Zollstelle zu entrichten). Wert: Tarif-Nr.: BuchungS-Nr. der Zollstell« Tarifsatz: Betrag der Abgabe: Abgabefrei gemäß: Die Entrichtung der Abgabe erfolgt also bei der Zollstclle. Die Abgaben sollten ursprünglich von allen nach dem 30. April er teilten Ausfuhrbewilligungen erhoben werden. Aus dringende Vor tellung der Außenhandelsstcllen ist der Tag des Inkrafttretens auf den 10. Mai verschoben worden. Der Bevollmächtigte der Außenhandclsstclle für das PaplersaH. I. A.: Gießler. WoyenS — noch deutsch! — Herr P. I. Schmidt in WoyenS endet uns eine Bescheinigung der Commission Internationale SleSvtg des Inhalts, daß Nordschleswig noch nicht an Dänemark abgetreten nnd auch der Zeitpunkt der Abtretung noch nicht bekannt sei. Jn- svkge-essen sei eS unberechtigt, ihm Auslandpreifr zu berechnen. 4V»
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