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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.05.1920
- Strukturtyp
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- 1920-05-04
- Erscheinungsdatum
- 04.05.1920
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- Deutsch
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- Saxonica
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Buchgewerbekunde, buchhändlerische Betriebslehre und Kurz schrift. Wahlfächer sind zwei Fremdsprachen oder eine Fremd sprache und Schreiben. Von dem Besuch der Pflichtfächer können die Schüler nicht entbunden werden; der Besuch der Wahlfächer steht ihnen ohne Zahlung eines besonderen Schulgeldes frei. Je doch ist die erfolgte Anmeldung für ein Wahlfach für ein halbes Jahr bindend. Für die Pflichtfächer sind in den drei Klassen folgende Zeiten festgesetzt: Lehrfächer U. M. O. Handelskunde mit Schriftverkehr .... 2 2 1 Rechnen 2 2 1 Buchführung — — 2 Literatur 2 2 2 Buchgewerbekunde — 1 — Buchhändlerische Betriebslehre — — 1 Kurzschrift 1 — — 7 7 7 Als Unterrichtszeiten für die sieben Stunden wurden zwei Vormittage von 8—12 Uhr bzw. 7—10 Uhr in Aussicht genommen. Für die Fachschule gingen im ganzen 46 Meldungen ein, sodaß zwei Klassen je mit 23 Schülern gebildet werden konnten. Die Verteilung der Schüler auf diese beiden Klassen geschah nach deren Vorbildung. Unter den 46 Schülern waren 35 männliche und 8 weibliche Lehrlinge. Von den Schülern hatten eine Realschule bzw. ein Lyzeum durchgemacht: 11 Schüler, hatten eine Mittelschule mit Erfolg durchgemacht: 3 Schüler,' waren aus der Tertia entlassen: 4 Schüler; aus einer niederen Klasse einer höheren Mädchen schule waren entlassen: 1 Schülerin; aus der 1. Klasse einer Volksschule: 26 Schüler bzw. Schülerinnen; aus der 2. Klasse der Volksschule: 1 Schülerin. Im Laufe des Schuljahres traten wieder aus: 4 Schüler. Es wurde von dem Direktor als wün schenswert bezeichnet, daß der wissenschaftliche Unterricht in der Fachschule möglichst in der Hand eines Lehrers läge. Damit der Unterricht in der Fachschule in möglichst engem Anschluß an die Bedürfnisse der Praxis erfolge, wurde ein Schulausschuß gebildet, dem die Herren Boysen, Janssen, Findeisen und Weit- brecht, der Direktor der Schule und der Klassenlehrer, Herr Diplom-Handelslehrer Heer, angehören. Es haben im verflos senen Schuljahre zwei Sitzungen des Schulausschusses stattge funden. Die erste beschäftigte sich mit verschiedenen Tatsachen, die den Vertretern durch die Prinzipale bzw. durch die Lehr linge berichtet worden waren, und über die in der zweiten Sitzung, der auch der Klassenlehrer beiwohnte, eine völlige Eini gung erzielt wurde. Unter anderem wurde man sich allseitig darüber einig, daß Kurzschrift künftig nicht mehr als Pflichtfach mit in den Lehrplan ausgenommen werden sollte. In der zweiten Sitzung wurde den Mitgliedern von dem Direktor mitgeteilt, daß vom 1. April 1920 ab acht Pflichtstunden erteilt werden müßten. Nach eingehender Beratung wurde fest gesetzt, daß die Lehrfächer aus diese acht Pflichtstunden in fol gender Weise zu verteilen seien: Lehrfächer U. M. O. Handelskunde mit Schriftverkehr . . . . . -2 2 1 Buchführung . . — — 2 Rechnen . . 2 2 1 Literatur . . 3 3 2 Buchgewerbekunde 1 1 — Buchhändlerische Betriebslehre — — 2 8 8 8" Als Unterrichtszeiten wurden zwei Vormittage von 8—12 Uhr in Vorschlag gebracht. Die Allgemeinbildung der Schüler läßt teilweise noch viel zu wünschen übrig, wovon sich die Mit glieder des Schulausschusses auch bei einem Besuch der Fach schule selbst überzeugten. Es ist deshalb unbedingt anzustreben, daß als Buchhändlerlehrlinge nur solche jungen Leute ausge nommen werden, die über eine gute Allgemeinbildung verfügen. Unsere Angestellten haben sich Anfang vorigen Jahres in der Vereinigung der Buchhandelsangestellten von Groß-Ham- burg zusammengeschlossen. Sie überreichten uns im April den Entwurf eines Tarifvertrags, über den wir in zehn Sitzungen beraten haben. Außerdem hatten wir bis zum Juni drei gemein same Beratungen mit den Gehilfen, die uns dann zum An schluß an den Arbeitgeberverband des Einzelhandels führten. In diesem wurde eine Fachgruppe für den Buchhandel gebildet, der sich außer den Vereinsmitgliedern noch andere buchhändle rische Firmen anschlossen. Die von diesem Verband geführten Verhandlungen brachten uns am 7. August 1919 den Abschluß eines Tarifvertrags, der später für ortsverbindlich erklärt wurde. Am 29. November wurde er von der Angestelltenseite auf den 31. Januar 1920 gekündigt. Die neuen Verhandlungen über die beantragten Änderungen und Gehaltserhöhungen sind in diesem Monat zu Ende geführt worden. Die achtstündige Arbeitszeit ist auch in unseren Buchhand lungen nur mit Schwierigkeit durchgeführt worden. Das Publi kum hat sich an den früheren Ladenschluß bald gewöhnt, die Erledigung der vielen Kleinarbeit im Sortiment hat jedoch eine Umstellung in den größeren Betrieben notwendig gemacht. Wir sind der Ansicht, daß, so wünschenswert eine nur achtstündige tägliche Arbeitszeit in allen mit körperlicher Anstrengung ver bundenen Betrieben ist, eine etwa 9stündige Arbeitszeit im Han delsgewerbe keine unangemessene Anforderung an die Leistungs fähigkeit wäre. Wir begrüßen es daher, daß seitens der Detail listenkammer ein derartiger Antrag bei der zuständigen Stelle in Berlin eingebracht ist. Das streng durchgeführte Verkaufsverbot an Sonntagen ließ im Dezember nur vier Stunden Weihnachtsverkaufszeit am letzten Sonntag vor Weihnachten zu. Auch die verlängerte Verkaufszeit an den Wochentagen vor Weihnachten wurde seitens der Ham burger Bürgerschaft auf sechs Wochentage beschränkt. Der von uns unterstützte Protest der Hamburger Kaufleute gegen diese im Widerspruch zur Reichsvcrordnung stehenden Beschränkungen blieb leider ohne Erfolg. In der Detaillistenkammer ist die Fachgruppe: Buch-, Kunst- und Musikalienhandel durch Ihren Vorsitzenden besetzt. Wir haben seitens der Kammer jede gewünschte Unterstützung erfahren und freuen uns, daß auch die Verleger unseres H.-A. B -V., denen sich die anderen, wie wir hoffen, anschließen werden, den Wunsch haben, ihre Interessen durch die Detaillisten-Kammer vertreten zu sehen, da sie in der Handelskammer zur Bedeutungslosigkeit verurteilt wären. Die Kammer hat daher in dem Entwurf eines neuen Kammergesetzes den Verlagsbuchhandel als zu ihrem Gebiet gehörig besonders aufgeführt. Hoffen wir, daß dieses Gesetz so angenommen wird, damit der Buchhandel in allen seinen Zweigen ungeteilt einer Handelsvertretung zugehört. Wir danken der Detaillisten-Kammer für ihre Unterstützung bei den verschiedensten Gelegenheiten. »Zum Verkauf von Schund- und Schmutzliteratur« ist die Überschrift eines Rundschreibens, das unser Verein Anfang De zember an den Buch-, Papier- und Zigarrenhandel von Hamburg- Altona versandt hat. Wir wandten uns darin in kräftigen Wor- ten an die Verkäufer jener billigen Hefte, die als ein Giftwurm am Marke unseres Volkes zehren. Der sichtbare Erfolg war leider ein sehr schwacher, doch hoffen wir, daß wenigstens einige Samenkörner auf fruchtbaren Boden gefallen sind. Abdrücke des Rundschreibens stehen in geringer Zahl noch auf Wunsch zur Verfügung. Die Verkaufsausstellungen guter Jugendschriften und Bilder bücher haben nach gemeinsamer Besprechung mit dem Jugend schriftenausschuß auch in diesem Jahre in umfangreicher Weise stattgefunden, über die Erfolge haben wir bisher keine Über sicht, freuen uns aber, daß die Ausstellungen von unfern Mit gliedern gern übernommen und gut durchgeführt worden sind. Das gute Zusammenarbeiten mit der Lehrerschaft hat hoffent lich für die Verbreitung empfehlenswerter Bücher gute Früchte getragen. Ein Bildungsausschuß des Hamburger Buchhandels ist im Sommer vorigen Jahres gemeinsam mit den Angestellten ins Leben gerufen. Er hat im Winter eine Sondervorstellung von Strindbergs Traumspiel und einen niederdeutschen Abend veran staltet. Weitere Unternehmungen, wie sie der Vater des Ge dankens, Justus Pape, schon vor Jahren in unserm Kreise ent wickelt hatte, sollen folgen.
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