Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.05.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-05-04
- Erscheinungsdatum
- 04.05.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19200504
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192005042
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19200504
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1920
- Monat1920-05
- Tag1920-05-04
- Monat1920-05
- Jahr1920
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
mng aller Betriebsunkosten, der Frachten, Porti, Gehälter, Lohne, Feuerung, Beleuchtung, Packmaterialien usw. Dazu kommen die großen Kosten für die eigene Lebensführung. Wir haben daher die Bestrebungen, den Verdienst am ein zelnen Buch durch eine Erhöhung des in der Notstandsordnung beschlossenen Teuerungszuschlags zu vermehren, mit Aufmerk samkeit verfolgt und freuen uns, daß der Vorstand des Börsen vereins im Januar d. I. die Erhöhung auf 20°/° beschlossen hat. Dieser gewissermaßen offiziellen Erhöhung war eine Umfrage bei den Mitgliedern des Kreises Norden vorausgegangen, die eine überwältigende Mehrheit für die Erhöhung ergab. Da gegen sprachen sich nur einige Mitglieder vom Verlag aus. Bei dieser Gelegenheit ist es vielleicht am Platze, unserm Erstaunen Ausdruck zu geben, daß eine Reihe von Verlegern, die Aufschläge bis zu 1007» auf ihre eigenen Verlagsartikel für notwendig er achten, dem Sortiment eine Erhöhung vorenthalten wollen. Sicher sind doch die Unkosten im Sortiment ebenso gestiegen wie im Verlag, wahrscheinlich sogar verhältnismäßig mehr, muß doch der Sortimenter infolge des EinzelverkausS der Bücher ganz andere Arbeit für jedes Buch leisten als der Verlag. Schwer ins Gewicht fällt und doch so wenig beachtet wird die unproduktive Arbeit, die der Sortimenter jetzt in fast täglicher Steigerung leisten muß für solche Werke, deren Beschaffung infolge Fehlens beim Verlage ihm nicht möglich ist. Hoffen wollen wir, daß die Erklärung der unentwegten Ver leger gegen die Erhebung des 207°igen Teuerungszuschlags durch das dankenswerte Eingreifen des Verbandsvorstands ihre sang- und klanglose Erledigung gefunden hat. Auf jeden Fall war es bezeichnend für den in diesem Kreise herrschenden Geist, daß diese Erklärung im Börsenblatt, dem Organ des deutschen Buch handels, sich auf den Standpunkt stellte, einen Beschluß des Bör senvereins öffentlich als für die Unterzeichner unwirksam hinstellen zu können. Wohin soll es führen, wenn der Börsen verein seine Maßnahmen nicht nach den Bedürfnissen der Mehr heit der Mitglieder, sondern nach den Wünschen einer kleinen, mächtigen Minderheit zu fassen hat! Mit demselben Recht würden die Exportbuchhändler, im Verein mit einer Reihe am Export beteiligter Verleger, haben erklären können, die Verkaufsordnung für den Auslandbuchhandel sei für sie ungültig. Die Verkaufsordnung für den Auslandbuchhandel (Valuta ordnung) ist nach langen Auseinandersetzungen in den Kreisen des Buchhandels gegen die Bedenken und Proteste der Export buchhändler erlassen worden. Der Börsenverein, der noch in Würzburg einen ablehnenden Standpunkt einnahm, ist in wenigen Monaten durch den Einfluß der Gesellschaft für Auslandbuch handel umgestimmt worden. Obgleich der H.-A. B.-V. gegen den Erlaß einer Valutaordnung im Börsenblatt Stellung genommen hatte, ist er zu den vorbereitenden Besprechungen nicht eingeladen worden. Es mußte aber dem Vorstand des Börsenvereins bekannt sein, daß nicht nur von Leipzig und Berlin aus ein größerer Versand ins Ausland erfolgt, sondern daß von den Hansestädten aus besonders die auf der ganzen Erde verstreut lebenden Aus landdeutschen, Schulen und Vereine mit deutschen Büchern ver sorgt werden und dadurch ihr Zusammenhang mit dem deutschen Geistesleben erhalten wird. Der H.-A. B.-V. wurde zu der ab schließenden Besprechung im Januar nach Leipzig eingeladen, was dann leider erfolglos für unsere Auffassung war. Seit dem 15. März ist nun regierungsseitig die Ausfuhr von Büchern und Bildern untersagt und wird nur unter Kautelen zugelassen, deren genaue Kenntnis uns heute noch fehlt. Durch einen Zufall haben wir von den »Richtlinien für die Ausstellung von Ausfuhran trägen- einen Abzug erhalten und können daher heute nur unser Bedauern über die in ihnen offenbarte Umständlichkeit für den exportierenden Buchhändler ausdrücken. Zur Wahrung der beson deren Interessen der am Export beteiligten Buchhändler hat sich aus dem H.-A. B.-V. heraus eine »Vereinigung Hamburg-Bremer Exportbuchhändler- gebildet. Diese Vereinigung ist von der »Deutschen Gesellschaft für Auslandbuchhandel e. V. Leipzig« aufgefordert worden, deren Mitgliedschaft zu erwerben. Der Zweck dieser Gesellschaft ist, die Verbreitung des deutschen Buch- und Schriftwesens zu fördern; sie verfolgt also ähnliche Ziele wie die Vereinigung. Um so erstaunter sind wir daher, daß die Gesellschaft für Auslandbuchhandel sich den Erlaß der Valura- ordnung so sehr hat angelegen sein lassen, da wir in dieser eine bis zu gänzlicher Verhinderung gehende Erschwerung des Buch exports sehen. Trotzdem die Gesellschaft in ihrer Denkschrift Str. 1 »Die Verbreitung des deutschen Buches im Auslande, eine Kultur- und wirtschaflspropagandistische Voraussetzung« aus führt, daß der englischen Regierung für die nachdrückliche Ver breitung des englischen Buches, als »eines wichtigen Mittels politischer Kulturpropaganda«, ein Fonds von fünf Millionen Pfund zur Verfügung steht, also England die Verbreitung durch erhebliche Geldmittel fördert, hindert sie die Verbreitung des deutschen Buches durch Eintreten für hohe Zuschläge. Ist auch zugegeben, daß es Werke gibt, deren Verkauf ins Ausland mit allen Mitteln verhindert oder erschwert werden muß, um sie deutscher wissenschaftlicher Arbeit zu erhalten, so liegt doch an dererseits auf der Hand, daß der Tiefstand unserer Valuta uns die Möglichkeit gibt, deutsche Bücher und Zeitschriften, die »po litischer Kulturpropaganda« dienen, zu ihrem deutschen Her stellungswert im Auslande zu verbreiten, zu einem Preise also, der es uns erübrigt, Millionen zu diesem Zwecke zur Verfügung zu stellen, wie es England und wohl auch Frankreich tun. Die Valutaordnung hat den Fehler, daß sie diese unterschied liche Behandlung nicht kennt. Nach längeren Vorarbeiten im Schoße unseres Vereins wurde am 4. Juni 1919 die »Genossenschaft Hamburger Buchhändler gegründet, die den Betrieb gemeinsamer buchhändlerischer Unter nehmungen bezweckt. Sie ist eine eigene juristische Persönlichkeit, ihr gehört der größte Teil unserer Mitglieder an. Herr Al fred Janssen, der schon um die Vorarbeiten sich besondere Verdienste erworben hat, steht auch jetzt an der Spitze des Auf sichtsrats. Die Genossenschaft hat endlich ein eigenes Heim im Kausmannshaus gefunden und wird im Laufe des Sommers ihre Tätigkeit wieder aufnehmen. Wir hoffen, daß sie dazu beitragen wird, die Rentabilität unserer Betriebe zu heben. Als erstes wird sie den Vertrieb der Zeitschriften für eine große Anzahl Hamburger und Altonaer Buchhandlungen übernehmen. Der Ausbildung unseres buchhändlerischen Nachwuchses hat der H.-A. B.-V. seit Jahren reges Interesse entgegengebracht, besonders gefördert durch einen Ausschuß, an dessen Spitze unser Justus Pape stand. Dieser Ausschuß hatte sich schon früher wegen Einrichtung besonderer Fortbildungskurse an die Behörde für Gewerbe- und Fortbildungsschulwesen gewandt, die Inangriff nahme scheiterte aber an der geringen Anzahl der in Hamburg tätigen Lehrlinge. Der Krieg hat diese Zahl bedeutend anwachsen lassen, sodaß, als der Senat bekanntgab, daß das Gesetz über die Pflichtfortbildungsschule am 1. April 1919 in Kraft zu treten habe, die Vertreter des Hamburg-Altonaer Buchhändlervereins sich wiederum an die Behörde wandten mit dem Ersuchen, datz für ihre Lehrlinge eine besondere Fachabteilung eingerichtet wer den möchte. Da bei der Unterhaltung über diese Angelegenheit der Direktor der Kaufmannsschule, Herr Kasten, feststellen konnte, daß für diesen Zweck eine genügend große Zahl von Lehrlingen vorhanden war, und die Vertreter des Buchhändler vereins sich bereit erklärten, für ihre besonderen Zwecke noch eine siebente Unterrichtsstunde zu gewähren, nahm der Direktor sich der Angelegenheit an und arbeitete einen Lehr- und Stoff verteilungsplan für die gedachte Fachschule der Buchhändlerlehr linge aus, der später in einem Ausschuß, dem die Herren Boy sen, Janssen, Find eisen und Weitbrecht angehör ten, begutachtet und dann der Behörde für das Gewerbe- und Fortbildungsschulwesen von dem Direktor befürwortend über reicht wurde. Da der Plan von der Behörde genehmigt wurde, konnte die Fachschule mit Beginn des neuen Schuljahres er öffnet werden. über ihre Gestaltung ist das Folgende zu sagen: Die Fach schule umfaßt die in den Buchhandlungen tätigen Lehrlinge männlichen und weiblichen Geschlechts. Es bestehen drei auf steigende Jahresklassen, die als Unter-, Mittel- und Oberklasse bezeichnet werden. Die Zahl der pflichtmäßigen Unterrichts stunden beträgt in jeder Klasse sieben. Pflichtfächer sind: Han delskunde mit Schriftverkehr, Rechnen, Buchführung, Literatur,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder