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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.05.1920
- Strukturtyp
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- 1920-05-03
- Erscheinungsdatum
- 03.05.1920
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- Deutsch
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x° 94, 3. Mai 1920. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Inkrafttreten der Erhöhung der Postgebühren erst am «. Mai. — Der Reichsrat hat in einer am 27. April abgehaltenen Sitzung nach überaus lebhafter Aussprache beschlossen, die Vorlagen über die Er höhung der Postgebühren an die Nationalversammlung zu - rückzuverweisen. Die Vertreter Preußens, Sachsens und Bayerns erhoben nach einem Bericht des »Leipz. Tagebl.« Einspruch gegen den Beschluß der Nationalversammlung in Sachen der sogenannten porto pflichtigen Dienstsachen. Die Nationalversammlung hat bekanntlich beschlossen, daß künftig auch diese Sendungen, für die das Porto bisher beim Empfänger erhoben wurde, vom Abnehmer freigemacht werden müßten. Im Reichsrat fand sich eine Mehrheit von 38 Stimmen, also mehr als die Hälfte aller Stimmen, für den Einspruch. Nach der Ab stimmung betonte Ministerialdirektor Runge vom Postministerium, daß nunmehr die Vorlage nicht am 1. Mai in Kraft treten könne. Jeder Tag der Verzögerung bringe für die Reichskasse einen Verlust von 4 Millionen Mark. Der preußische Ministerialdirektor NvbiS schob die Schuld für diesen Verlust auf die Nationalversammlung, die, ohne die Länder zu fragen und zu hören, über deren Interessen einfach hinweg gegangen sei. Nach einer größere» Aussprache betonte Neichspost- miuister Gicsberts, daß die Folgen des Rcichsratsbeschlusses außer ordentlich schwer seien. Damit war also fraglich geworden, ob die Gebllhrencrhöhung, wie beabsichtigt war, noch am 1. Mai in Kraft treten könne. Der Hauptausschuß der Nationalversammlung, der sich tags darauf mit dem Einspruch des NeichsrateS gegen bas Gesetz über die Postgebühren zu beschäftigen hatte, hat nach einer verhältnismäßig kurzen Erörterung, in der die Vertreter Sachsens und Württembergs betonten, daß rein sachliche Gründe den Neichsrat zu seinem Einspruch veranlaßt hätten, den Antrag Pachnicke (Dem.) angenommen, wonach der Nationalversammlung vorgeschlagen wird, im 8 1 des Gesetzes die Regierungsvorlage wiederherzustellen, also die ominöse Bestimmung wieder aufzuheben. Damit hat die Nationalversammlung dem Ein spruch des NeichsrateS stattgegcben, und das Gesetz wird nach erfolgter Zustimmung des Plenums nunmehr am 6. Mai in Kraft treten. Der Deutsche Buchdrucker-Verein (vgl. Nr. 89) hat eine Termin verlegung seiner außerordentliche» Hauptversammlung bekanutgemacht. Dieselbe findet nicht am 6. und 7. Mai, sondern am 8. und S. Mai d. I. in der Gutenberghalle des Deutschen Buchgewerbehauses zu Leipzig statt. Aus Westprrußen werden wir gebeten, auf die Schwierigkeiten, die sich bei der Absendung von Remittendeu in den Weg stellen, hinzu weisen. Alles liegt fertig gepackt vor, schreibt der Einsender, aber es kann nichts abgesanöt werden, La während der polnischen Sperre Bahnsendungen nicht angenommen werden. Wenn nun die Sperre wirklich am 27. April aufgehoben werden sollte, dann ist es doch ausge schlossen, daß die Remittenöen bis zum 8. Mai in Leipzig sind. Ein Hinweis hierauf dürfte sehr angebracht sein, denn über die beson ders großen Verkehrsschwierigkeiten hier im Osten ist man in Mit tel-, Süd- und Westdeutschland augenscheinlich sehr mangelhaft unter richtet. Sehr oft erhalte ich Mahnungen, die Sendungen betreffen, die noch gar nicht eingetroffcn sein können. Die Notlage der Staatsbibliothek. — In der »Voss. Zeitung« lesen wir: Die Preußische Staatsbibliothek, früher König!. Bibliothek, hat in ihrem Gebäude eine eigene Hausbuchbinderei, die die dort be nötigten Bücher und Druckwerke einzubinden hat. Diese für den ge ordneten Betrieb der wissenschaftlichen Landesbibliothek lebenswich tige Einrichtung befindet sich in der Zwangslage, aus Mangel an Geldmitteln ihre Tätigkeit in einer für die Interessen des Instituts wie der dort beschäftigten Arbeiter gleich verhängnisvollen Weise ein schränken zu müssen. Die Generalverwaltung hat sich, wie sie in einer ausführlichen Denkschrift barlegt, wiederholt an das KultuS- bzw. Finanzministerium gewandt, um eine Erhöhung der bewilligten Beträge zu bewirken, jedoch ohne Erfolg. Der Antrag wurde abgc- lehnt mit der Berufung auf die ungünstige finanzielle Lage. Bewilligt sind für den Drnckschriftenfonds im ganzen 544 VOO der größte Teil dieser Summe soll zur Anschaffung bzw. zum Einkauf von Büchern ver wendet werden, sodaß nur 180 000 für sämtliche Unkosten der Buch binderei, sowie Gehalt und Löhne für Meister und Personal verbleiben. Es muß zugegeben werden, daß der Ankauf von Büchern sehr nötig ist, da diese später eventuell nicht mehr zu beschaffen sind und der An kauf von Büchern znr Existenzfühigkeit der Bibliothek gehört. Nun will man ans Sparsamkeitsgründen aber dazu übergehen, die Bücher in einer einfacheren, wenig dauerhaften Art einzubinöen, ja sogar zum großen Teil uneingebundcu zu lassen. Diese minderwertige Ein bandart und das Nichteinbindcn von Büchern müssen zu einer Kalamität führen, und der Schaden, der sich daraus ergibt, wird nie wieder gut zu machen sein. Man hat jetzt schon ungebunden ausgcliehene Bücher in sehr defektem Zustand zuriickbekommen, der auf di« Dauer zu einer großen Schädigung des Gesamtbetricbes führen muß. Außerdem ist auf Jahre hinaus genügend Arbeit vorhanden, weil Zeitschriften, Dis sertationen und reparaturbedürftige Bücher liegen bleiben mußten, da man aus Sparsamkeitsgründen die Anzahl der Gehilfen und Hilfs arbeiterinnen schon beträchtlich eingeschränkt hat. Zu beachten ist aber ganz besonders, daß sämtliche Materialien für das Einbinden der Bücher noch auf drei bis vier Jahre ausreichen. Es würde demnach für Anschaffungen nur eine geringe Summe in Betracht kommen. Um den Betrieb in der jetzigen Weise sortfiihren zu können, werden unge fähr noch 175 000—180 000 benötigt. Hier wäre es die selbstverständ liche soziale Pflicht des Finanzministeriums, diese geringe Mehraus gabe einem derartigen Institut, das der Allgemeinheit bient, zur Ver fügung zu stellen. Abermalige Sitzung des Tarifausschusses der Deutschen Buch drucker. — Kaum daß sich die Wogen über die jüngsten Vorkommnisse auf tariflichem Gebiete geglättet haben, beginnen am 10. Mai bereits wieder neue Verhandlungen, die diesmal nicht, wie sonst üblich, in Berlin, sondern im Buchgewerbehause zu Leipzig (Gutenberghalle) ab gehalten werben. Selbstverständlich wird von den Gehilfen wiederum eine weitere Erhöhung der Teuerungszulagen bean tragt, abgesehen von einer ganzen Anzahl sonstiger tariflicher Wünsche, die das Lohnkonto gleichfalls bedeutend belasten werden. Des weiteren wird von der Gehilfenschaft die Eingliederung des Betriebsrätege setzes in den Deutschen Buchdrucker-Tarif verlangt. Für die Maschinen meister, Stereotypeure und sonstigen Berufsangehörigen mit großem Kleiderverschleiß beantragen die Gehilfenvertreter eine besondere Zu lage für Mehrverbrauch an Wäsche und Kleidern. Etwas recht verklau suliert gehalten und nicht so recht verständlich ist ein Antrag der Ge hilfen, der besagt, baß di« Tarifgenieinschaft »beweglicher gestaltet« und eine Instanz geschaffen werden solle, die gemäß den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen die Erhöhung der Löhn« festsetzt, »um rechtzeitig den berechtigten Wünschen der Gehilfen Rechnung tragen zu können und dadurch örtliche Aktionen zu vermeiden«. (Gemeint sind hiermit die wilden Streiks und die vielfach vorgekommenen örtlichen Putsche zur Durchdrückung von Sonderforöernngcn.) Seitens der Arbeitgeber werden eine Neuordnung und «ine Herabsetzung der Dauer der Ferien, sowie eine anderweite Regelung der Bezahlung derselben beantragt. Auch für die Bezahlung der Feiertage soll eine Neurege lung eintretcn. Schließlich haben die Arbeitgeber noch beantragt, daß die tarifliche Bestimmung in Wegfall kommen soll, wonach bei der Verkürzung Ser Arbeitszeit bis zu vier Stunden täglich von dem ausgefallenen Arbeitslöhne 25°/» vom Arbeitgeber zu vergüten sind. Unter »Sonstige Anträge« ist eine Aussprache über Schaffung eines Einheitstarifs für das graphische Gewerbe vor gesehen, sowie auch «ine Aussprache über Gründung einer Ausgleichs kasse zur besonderen Unterstützung kinderreicher Familien. — Das Tarisamt hat am 20. April einen Beschluß in Kraft gesetzt, der die tarifliche Vergütung für die Herstellung von sogen. Montagszeitungen betrifft; das sind solche Zeitungen, die in der Nacht vom Sonntag zum Montag hergestellt werden. Hierfür erhalten die Gehilfen (einschließlich einer Grundentschädigung von 3 -M bis zu 3 Stunden Beschäftigungsdauer 22 bis 27.75 Ma schinensetzer 24.50 ./( bis 31 .^i, je nach der Höhe des Lokalzuschlags. Für weitere Arbeitsstunden sind gleichfalls besondere Preise festgesetzt worden. Wichtige Änderungen bei der Krankenversicherung (vgl. Nr. 81). — Die Heraufsetzung der Versichcrungspflichtgrcnze auf 20 000 ./( hatte den lebhaftesten Protest der Ärzte und auch eines Teiles der Angestellten hervorgcrufen. Die Nationalversammlung be faßte sich daher mit der Angelegenheit, und es wurde ein Antrag Bart schat angenommen, durch den die Heraufsetzung der Bersicherungs- pflichtgrenze nur bis 1 2 000 festgesetzt wurde. Mit dieser Rege lung hat sich aber der Volks Wirtschaftsausschuß der Na tionalversammlung nicht einverstanden erklärt. Dieser hat die Vcr- sicherungspflichtgrenze auf 15 000 ./( festgesetzt. Buchhändler-Lehranstalt zu Leipzig. — Die Diplom-Handelslehrer Karl Fischer und Otto Hcyde sind vom Wirtschaftsministcrinm zu Oberlehrern ernannt worden. Beide Herren haben sich um Sie Entwicklung und Ausgestaltung des bnchhändlerischen und handels wissenschaftlichen Fachunterrichts große Verdienste erworben, Ober lehrer Heydc. insbesondere auch durch Erweiterung und Vertiefung des musikgeschichtlichen Unterrichts, sowie durch mehrfache sehr bei fällig aufgenommcne kammermusikalische Veranstaltungen. — Ferner wurde seitens des Schulausschusses beschlossen, Oberlehrer Illing mit der Funktion eines Stellvertreters des Direktors zu betrauen. 429
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